Pünktlich zum Fest gibt es für UL-Piloten nun eine interessante Neuerung: Flugzeiten, die auf dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen gesammelt wurden, können ab sofort unter bestimmten Bedingungen auf die praktische Ausbildung für die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL) angerechnet werden. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung VO(EU) 2024/2076 . Wieviel und was kann angerechnet werden? Die Anzahl der anrechenbaren…
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