LAPL: Anforderungen an das Medical werden gelockert

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  • @quaxC42
    Der Flugmedizinische Sachverständige, in der EASA Terminologie "Aeromedical Examiner" muss prüfen, ob der zu untersuchende Mensch bestimmte Anforderungen erfüllt. Die sind über viele Seiten aufgeführt in der "Bekanntmachung der Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals nach JAR-FCL 3, veröffentlicht im Bundesanzeiger (wenn Du googeln möchtest).


    Das LBA führt eine zentrale Luftfahrerdatei, in der alle Erlaubnisse und Berechtigungen von Piloten gespeichert sind. Auch die Ergebnisse der Tauglichkeitsuntersuchung werden dort gespeichert. Wenn ein Sachverständiger die Anforderungen bei einer Person als nicht gegeben sieht, teilt er dieses Ergebnis dem LBA mit. Damit ist die Tauglichkeitsuntersuchung nicht beendet! Er wird dem Antragsteller mitteilen, wie in dem speziellen Fall der weitere Ablauf der Untersuchung abläuft, wenn der Antragsteller das möchte.....   
  • [OT]Ich bin total erschüttert über die Entwicklung in diesem Thread. Lasst uns bitte so respektvoll weitermachen!![/OT]


    Auf meine Frage, ob mein Fliegerarzt auch Diagnosen oder Gründe zur Verweigerung eines Medicals an die zentrale Datei beim LBA weitergibt/-geben muss, wo übrigens  a l l e  Luftfahrer erfasst sind, die jemals um ein Flugtauglichkeitszeugnis nachgesucht haben, sagte er mir, dass lediglich die Meldung "Medical erteilt" bzw. "Medical verweigert" erfolgt und das aber zeitnah und online.


    Dass ein Medical im Privatfliegerbereich wirklich völlig überflüssig ist, hat truxxon perfekt herausgearbeitet. Eine Abschaffung wäre also logisch. Doch mit Logik und gesundem Menschenverstand ist den Herren Entscheidungsträgern nie beizukommen. Deshalb kann ich an eine für uns positiver Entwicklung nicht glauben.


    Auf der anderen Seite gibt es gottlob einige Fliegerärzte, die sich schon mal mit viel Augenmaß über die JAR-FCL 3-Repressalien hinwegsetzen, und dejenigen Aspiranten das Fliegen weiter ermöglichen, die sie lange kennen und als entsprechend eigenverantwortlich einstufen. Ich selbst bin bei so einem Fliegerarzt seit Jahren. Leider wird er in absehbarer Zukunft in den Ruhestand wechseln, doch sein Sohn wird die Praxis bestimmt in seinem Sinne fortführen.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

     wo übrigens  a l l e  Luftfahrer erfasst sind, die jemals um ein Flugtauglichkeitszeugnis nachgesucht haben...

    Deshalb schrieb ich oben:"... alle Erlaubnisse und Berechtigungen von Piloten....", weil dort nicht nur die Ergebnisse der Tauglichkeitsuntersuchung gespeichert werden. Ergebnisse bedeutet tauglich, eingeschränkt tauglich (und die passenden Auflagen) oder nicht tauglich.

     
  • ... ich hatte Ergebnisse als Untersuchungsergebnisse/Diagnosen und nicht im Sinne von Resultaten verstanden.


    Michael

  • @FD
    War mir schon klar. Aber pingelig wie wir beide sind wollte ich das klar stellen ;-)

    Zwei adds noch:Du hast klar verstanden, warum eine Tauglichkeitsuntersuchung  im “Privatpilotenbereich” völlig überflüssig ist. Ich nicht! Ist der "Privatpilotenbereich" jetzt ein neuer Luftraum, abgetrennt von dem Berufspilotenbereich? Das erinnert mich an die Geschichte, dass in England am 1. September der Strassenverkehr auf rechts umgestellt wird. In den ersten vier Wochen nur für PKW-Fahrer, danach für die LKW.....

    Medizinische Voruntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen sind also überflüssig für Dich als flying dental? Mental schwer zu verstehen: Warum gibt es dann die regelmäßige Zahnuntersuchung? Weil die Gewinne daraus Kraft Zahn-Lobby zum bedingungslosen Grundeinkommen der “Dental Examiner” gehören, obwohl sinnlos wie eine fliegerische Tauglichkeitsuntersuchung?


    Vielleicht kann dies Truxxon erklären. 

    P.S: Oder unterscheidet Ihr bei den Zähnen auch zwischen beruflich und privat genutzten.... :-)
  • Die Tauglichkeitsuntersuchung verdient ihren Namen eigentlich gar nicht. Es wird ja prinzipiell überhaupt nicht untersucht, ob der Aspirant für die Anforderungen der Luftfahrt tauglich ist, sich also z.B. in der dritten Dimension diversen Beschleunigungen problemlos auszusetzen kann und dergleichen mehr. Es wird in erster Linie untersucht, ob der Gesundheitszustand ein Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellen könnte. Dies hat sicher in der Verkehrsfliegerei genau wie bei den Berufskraftfahrern auch seine gewisse Berechtigung, da hier immer Verantwortung für viele Menschenleben übernommen werden muss. Als Privatpilot, der statistisch gesehen wahrscheinlich meistens alleine oder zu zweit unterwegs ist und dabei vielfach auch noch Scheininhabern begleitet wird, tritt dieses Problem, nämlich der Schutz unbedarfter Dritter doch absolut in den Hintergrund.


    Was die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt angeht, hat diese höchstens für den Patienten eine wirtschaftliche Bedeutung. Als Zahnarzt wird diese Leistung nur einmal im Jahr und das, sei versichert, nicht allzu üppig vergütet. Defekte und Schäden am Kauorgan haben bekanntlich die Tendenz, wenn sie denn unerkannt und vor allem untherapiert bleiben, mit der Zeit eher an Größe und Umfang zuzunehmen, was dann einen deutlichen Mehraufwand an Maßnahmen und dem damit verbundenen finaziellen Einsatz nachsichzieht. Insofern ergeben sich nicht aus der Vorsorgeuntersuchung zahnärztliche Gewinne, sondern nur aus der Behandlung der dabei entdeckten Schäden, die wiederum meist kleinere Art sind, sonst hätte sie der Patient schon selbst bemerkt und deshalb einen Zahnarzt aufgesucht.


    Der Ansatz der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung ist also überhaupt nicht mit dem der fliegerischen "Tauglichkeitsuntersuchung" zu vergleichen!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Der Ansatz der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung ist also überhaupt nicht mit dem der fliegerischen "Tauglichkeitsuntersuchung" zu vergleichen!


    Ich hätte meine Lizenzen verwettet, dass dieser Satz genau so kommt.....:-)
  • Jeder ist wie er ist... Ich freue mich aber, dass ich Dich nicht enttäuscht habe.


    Michael

  • truxxon schrieb:
    Du meinst den Herrn, der auf dem Weg dazu, die Einladung auszusprechen einen Zuckerschock kriegt, wahrscheinlich einen leichten Schlaganfall dazu, den Gasfuss seines 7er BMWs verkrampft und in die Fußfgängerzone beschleunigt, in deren Mitte DEINE Töchter sich grad zum Public Viewing versammelt haben?

    Nein Truxx - hast Du nicht aufmerksam gelesen ? Ich meine, dass ich meine Kinder (die Geschichte sprach übrigens von Söhnen und nicht Töchtern) bei einem kranken Piloten nicht mitfliegen lassen würde - auch nicht für 5 Minuten. Hast Du Kinder ? Die Chance, dass ein Medical einen kranken Menschen, der zwar fliegen will, aber nicht mehr fliegen darf, herausfiltert ist mit einem Medical auf jeden Fall größer als ohne ein Medical.

    Im Übrigen behaupte ich nicht, dass ein Medical ein akutes Leiden verhindern kann - ich setzte da mehr auf die Filterfunktion und die Hoffnung, dass die Statistik noch eine Weile hält (No Fat Tails please !)

    Gruss GX

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