Servus Zusammen,
erstmal: Tolles Forum, hab einige erstaunliche Themen gefunden :-)
In der Suche gab es dazu nichts, deswegen hier eine kurze Frage: Wie kann ich als ausgebildeter IHK Fluggerätemechniker eine Schulung auf bestimmte Kleinflugzeuge bekommen? Normalerweise läuft das ja über die Hersteller direkt bzw. über Verträge des Arbeitgebers/Airlines mit Luftfahrzeugherstellern.
Da ich aber als Mechaniker privat und vielleicht zukünftig gewerblich für befreundete Piloten tätig werden möchte würde mich hier die Regelung/Vorgaben interessieren.
Vielleicht kann mir ja einer dazu helfen.
Danke schonmal und guten Start in die Woche!
Benny
Hi
ich würde mich einfach mal an die Hersteller bzw. deutschen Vertriebe mit deiner Anfrage wenden.
Sicherlich kann dir auch erstmal der DULV oder DAeC weiter helfen. Dort einfach mal anrufen.
Die jeweiligen Kontaktdaten findest du ja im Internet :)
bei ULs gibt es das nicht wirklich. Eine Schulung ist formalrechtlich nicht notwendig da es auch keine freigabepflichtigen Arbeiten gibt. Das ist anders als bei den zertifizierten Fliegern.BennyRBF-AUG schrieb:
Wie kann ich als ausgebildeter IHK Fluggerätemechniker eine Schulung auf bestimmte Kleinflugzeuge bekommen? Normalerweise läuft das ja über die Hersteller direkt bzw. über Verträge des Arbeitgebers/Airlines mit Luftfahrzeugherstellern.
inhaltlich sind Schulungen natürlich nicht falsch, aber ob man als qualifizierter Fluggerätemechaniker das dann in Ausübung der bereits gelernten Dinge, im Selbststudium oder in einem Lehrgang mit oder ohne Zertifikat macht, ist eigene Entscheidung.
Letztendlich wird das ganze erst interessant, wenn ein Problem auftritt und ggf. die Frage gestellt wird, wer dafür verantwortlich ist. Ein Lehrgang mit Zertifikat macht es dabei einfacher zu belegen, dass man "qualifiziertes Personal" für die durchgeführte Tätigkeit ist/war.
Wie weit Du das dann aus deinem IHK-Zertifikat bereits ableitest, ist Dir und Deinem Selbstvertrauen überlassen.
An meinem Beispiel: ich bin Ingenieur mit Fachrichtung Flugzeugbau und Leichtbau, war eine Zeitlang Leiter einer Musterprüfleitstelle, schon ewig Segelflugwerkstattleiter für Holz, Gemischtbau und Fasern.
Auf der Basis erlaube ich mir mich als qualifiziert anzusehen, wenn ich im Selbststudium mit den Wartungshandbüchern von Rotax alle Arbeiten an den Motoren mache und alle Arbeiten an meinem Flugzeug.
Lediglich selber schweissen würde ich nicht, da sehe ich aber wiederum nicht sofort einen Flugzeugschweisser als notwendig an, ein Industrieausgebildeter Schweisser mit Verständnis für Flugzeuge tut es auch, bis es zu Primärstruktur und primären Lastpfaden geht (zB Hauptbeschläge, Fahrwerkknoten)
Als letztes Tüpfelchen käme dann noch dazu, dass ein Hersteller eine bestimmte Arbeit verpflichtend in seine eigene Werkstatt delegiert hat oder auch eine Durchführung einer LTA, die auf Prüfer eingeschränkt ist. Aber das sind ja eindeutig als freigabepflichtige Handlungen deklarierte Dinge.
Mir wäre keine rechtliche Regel bekannt, die diese Sichtweise verbieten sollte.
ich habe immer wieder mal Diskussionen in denen das jemand anders sieht, aber auf die Frage eines Beleges dass das nicht so ginge habe ich noch nie etwas bekommen.
ich hoffe die Situation durchsichtig dargestellt zu haben.
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