Hallo miteinander,
da der UL-Schein ja ohne Einschränkungen kommerziell genutzt werden kann, betrifft meine Frage nur den PPL-A - vielleicht ist ja der ein oder andere in dem Thema trotzdem bewandert.
Folgende Situation: Man hat mit einem Kunden ein Geschäft abgeschlossen und möchte ihn daher zum Dank zum Fliegen mitnehmen. Der Flieger ist gechartert, ich als Geschäftspartner habe einen PPL-A. Meine Frage ist nun, ob ich die Rechnung für die Charterkosten geschäftlich geltend machen kann.
Vom Gefühl her hätte ich das bejaht, da ich die Lizenz ja auch nicht gewerblich nutze und damit kein Geld verdiene.
Was denkt ihr?
Merci für eure Einschätzungen!
VG, Tobias
Moin Moin,
die Frage wurde im Nachbarforum PuF in diesem Jahr schon oft diskutiert.
In Kürze: Gibt da wohl wenig schwarz und weiß, aber...
1) Für deine Lizenz: Man könnte dir gewerbsmäßige Nutzung unterstellen....das würde bestimmt doof diskutiert werden wenn a) eine Versicherung zahlen muss oder b) Neider am Werk sind
2) Steuer: Das FA könnte da Privatinteresse wittern
Also: Würde mir da weniger Hoffnung machen
Grüße
Jens
Danke für deine Einschätzung! Allerdings liegt bei der gewerbsmäßigen Nutzung eines Flugzeuges doch eine Gewinnabsicht vor. Die habe ich ja nicht, da ich damit nicht mein Geld verdiene... daher die Frage.
Hat der Dörner mal eine Einschätzung zu gegeben, finde ich gerade nicht....
Guck mal hier:
Zitat:
"Im Gegensatz zum hergebrachten deutschen Gewerbebegriff gilt im europäischen Luftrecht
somit grundsätzlich jeder Flug als gewerblich, bei dem
- Fluggäste, Fracht oder Post befördert werden und
- diese Beförderung gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen erfolgt."
Das dürfte zumindest indirekt das vorher getätigte Geschäft darstellen
WhatTheHeck schrieb:Stelle Dir doch selbst mal die Frage, ob Dein Geschäftspartner den Vertrag auch geschlossen hätte, wenn Du keinen PPL hättest.
Allerdings liegt bei der gewerbsmäßigen Nutzung eines Flugzeuges doch eine Gewinnabsicht vor
Wenn dem nicht so wäre, würde ich mir an Deiner Stelle ernsthafte Gedanken über die Zukunft Deines Unternehmen machen und/oder Dein Geschäftspartner muss schon ziemlich doof sein, wenn er sich damit ködern lässt. Zumal er jederzeit selbst einen Rundflug buchen könnte, wenn er einen für ihn besseren Vertrag mit einem andern abschließen würde.
Dein Geschäftspartner könnte sich Gedanken machen, ob er nicht zu viel bezahlt hat, wenn Du Dir von seiner Kohle ′nen Flieger chartern und ihn großzügig damit herumfliegen kannst. Ich wäre damit etwas vorsichtiger. Ich bin zwar auch hin und wieder neidisch auf die ein oder andere Errungenschaft meiner Mitmenschen aber das eher im positiven Sinne von "auch haben wollen". Es gibt aber leider auch viele Zeitgenossen bei denen Neid mit Missgunst gepaart sind.
Nur mal so ′n Gedanke.
WhatTheHeck schrieb:Es muss kein betriebswirtschaftlicher Gewinn erziehlt werden, um dem zu unterliegen. Nur schon die Verminderung deiner Ausgaben reicht aus, um eine Gewinnerziehlungsabsicht zu haben (Selbstkostenflug z.B.).
Allerdings liegt bei der gewerbsmäßigen Nutzung eines Flugzeuges doch eine Gewinnabsicht vor.
Chris
Dank euch für eure Rückmeldungen!
VG, Tobias
kannst es ja auf Gutscheinbasis versuchen, an Stelle der Chartergebühren vom Charterer Gutscheine kaufen, die solltest du über die Firma absetzen können. Wer dann der Pilot ist und die Gutscheine abfliegt dürfte das FA nicht mehr interessieren.
Mein StB hatte dazu vor Jahren sinngemäß gesagt, es ging um UL: ja, das sind Geschäftsausgaben. Beim Gast ist es ein Sachbezug, den dieser wie ein Geschenk zu versteuern hat, weil der geldwerte Vorteil ja über 35.- ist. Wenn das nicht gewünscht ist (und das wird die Regel sein), kann auch der Unternehmer pauschal mit 30% versteuern.
richardulc42 schrieb:Gute Idee! Werde ich mal weiterverfolgen...
kannst es ja auf Gutscheinbasis versuchen, an Stelle der Chartergebühren vom Charterer Gutscheine kaufen, die solltest du über die Firma absetzen können. Wer dann der Pilot ist und die Gutscheine abfliegt dürfte das FA nicht mehr interessieren.
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