Mitflugberechtigung Motorsegler/Segelflugzeug

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Moin,

    ich habe letztes Jahr meine Segelfluglizenz erworben und nun vor kurzem den Motorsegler gemacht. Allerdings konnte mir bis jetzt niemand 100% genau und mit Quelle sagen, wie ich an die Mitflugberechtigung komme.

    Sprich was muss ich leisten, um meine Familie, Freunde etc. mit nehmen zu dürfen. Oft heißt es 30 Starts- und Landungen bzw. 10 Flugstunden nach Lizenzerhalt, allerdings hab ich auch schon gehört das noch ein zusätzlicher Flug mit Fluglehrer nach den 30 Starts- und Landungen nötig wäre. 

    Was stimmt also? Darf ich nach 30 Starts und Landungen direkt meine Familie mit nehmen? Muss ein Fluglehrer mir die 30 Starts und Landungen im Flugbuch gegenzeichnen/bestätigen?  Wo kann ich mich in das Thema besser einlesen und eine Quelle bzw. Vorschrift finden? Google spuckt leider nichts dazu aus...

    Vielleicht kann ja jemand etwas Licht ins dunkle bringen :) 

    Vielen Dank für eure HiIfe!

  • Zur Sache kann ich nichts sagen, aber such besser nach ′Passagierberechtigung′   und zB Segelflug.

  • Passagierberechtigung gibt es nur im UL bereich. Segelflugschein und MoSe da ist das ab Scheinerhalt möglich. Das einzige was gillt ist die 90 Tages regel. Sprich du brauchst 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage damit du leute mitnehmen kannst. (FCL.060 1178/2011) 

  • Passagierberechtigung gibt es auch für LAPL. Heißt zwar nicht so aber man darf erst nach 10 Flugstunden Passagiere mitnehmen. Wenn man also einen LAPL (S) auf TMG erweitert hat, kann man dann eigentlich einen LAPL (A) umschreiben.

    Für TMG mit Passagieren gilt:

    30 Start auf TMG oder Segelflug 

    oder

    10 Stunden Flugzeit TMG

    (und sehr wahrscheinlich die 3 Starts in den letzten 90 Tagen)

  • Mit dem Suchbegriff "Passagierberechtigung" bin ich endlich fündig geworden. Anscheinend ist es wirklich so, dass man die 30 Starts und Landungen braucht und dann noch einen Überprüfungsflug mit Fluglehrer. 

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Zitat:

    9.1: Wann darf ich nach Erhalt meiner SPL Passagiere mitnehmen?

    S chon bislang galt nach Teil-FCL und wird nunmehr auch nach Teil-SFCL gefordert: Mindestens 10 Stunden

    Flugzeit oder 30 Starts und Landungen als PIC auf Segelflugzeugen nach der Erteilung der SPL.

    Achtung neu:

    Zusätzlich muss der Lizenzinhaber einmalig im Rahmen eines Schulungsfluges gegenüber einem Fluglehrer

    nachweisen, dass er für die Beförderung von Fluggästen geeignet ist (Kompetenznachweis). Fluglehrer selbst

    müssen diesen Kompetenznachweis nicht erbringen.

    Der Nachweis ist vom Fluglehrer im Flugbuch des Lizenzinhabers zu dokumentieren. Selbstverständlich ist die

    90-Tage-Regelung nach wie vor zu beachten.

    SFCL.115 SPL; SFCL.160(e)

    Zitat Ende

  • kaemmon schrieb:
    ich habe letztes Jahr meine Segelfluglizenz erworben und nun vor kurzem den Motorsegler gemacht
    Hallo kaemmon,

    Glückwunsch noch zu den weiteren Lizenzen!

    Du hast ja jetzt deine Antwort schon selbst gefunden.
    Dein Zitat ist aus dem "Fragen und Antworten" Dokument des DAEC zum Regelbuch Segelflug, oder?
    (https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Sportarten/Segelflug/Sport/Downloads/Rulebook.Sailplane.2020.03.pdf)
    Ein gutes Dokument mit einigen Infos auf ein Dokument gebündelt.

    Hier noch ein Link auf das Sailplane Rule Book selbst:
    https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Sailplane%20Rule%20Book.pdf


    Und zuletzt noch der Link für den offiziellen Text vom März 2020, auf dem das vom DAeC beruht: 

    ----------------------- 
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0358&from=DE 
    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/358 DER KOMMISSION
    vom 4. März 2020
    SFCL.115 SPL — Rechte und Bedingungen
    2. sie dürfen Fluggäste nur befördern
    i) bei Einhaltung von Punkt SFCL.160(e) und
    ii) entweder
    A) (nach der Erteilung der SPL) der Absolvierung von mindestens 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts (launches)
    oder Starts (take-offs) und Landungen als PIC auf Segelflugzeugen sowie zusätzlich eines Schulungsflugs, bei
    dem der Lizenzinhaber gegenüber einem FI(S) die für die Beförderung von Fluggästen erforderliche
    Kompetenz nachweist, oder
    B) als Inhaber einer FI(S)-Berechtigung nach Teilabschnitt FI,
    ----------------------- 
    Michael

    P.S.: Für Segelflug und TMG spezifische Fragen (die ja auf EASA basieren, nicht auf LuftPersV) kann ich auch https://forum.segelflug.de/ empfehlen.

  • Hi,

    die 30 Starts oder 10h gelten nur für Segelflug...auf TMG braucht es tatsächlich 10h.

    Grüße Jens 

  • francop schrieb:
    die 30 Starts oder 10h gelten nur für Segelflug...auf TMG braucht es tatsächlich 10h.

    Kannst du die entsprechende Stelle zitieren?

    meinst du wegen dem "als PIC auf Segelflugzeugen" ?

    Falls ja: Vorsicht. In den neuen Regelwerken ist Segelflugzeug=TMG -> das Wort Segelflugzeug umfasst nun beide. Bei Ausnahmen steht dort sowas wie "... Segelflugzeugen (ohne TMG) ".

    Ich denke wo die Luftämter/RP unterschiedlich auslegen ist wie bei Erweiterung des SPL (Sailplane) auf TMG zu verfahren ist. Ob also der Zähler für Gastflugrechte wieder bei 0 beginnt oder nicht.

    Für kaemmon noch zusätzlich:

    ==================================

    e) Beförderung von Fluggästen

    SPL-Inhaber dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie in den vorangegangenen 90 Tagen als PIC mindestens

    1. drei Starts (launches) in Segelflugzeugen (ohne TMG) absolviert haben, sofern Fluggäste in Segelflugzeugen und

    nicht in TMG befördert werden sollen, oder

    2. drei Starts und Landungen auf TMG absolviert haben, sofern Fluggäste in TMG befördert werden sollen. Für die

    Beförderung von Fluggästen bei Nacht auf einem TMG muss mindestens eine dieser Starts oder Landungen bei

    Nacht durchgeführt worden sein. 

    ==================================

    Da ist also eindeutig definitiert, dass die 90 Tage-Regel (für fortlaufende Flugerfahrung) für Segelflug und TMG unabhängig zu rechnen ist.

  • Vielen Dank für die weiteren Ergänzungen!

    Ich habe nun ein Termin mit meiner Flugschule ausgemacht und werde nächste Woche die Platzrunden drehen bis ich die 30 Starts und Landungen absolviert habe. Dadurch erfülle ich ja ebenfalls die 90 Tage-Regel, wenn ich zwei Wochen später mit meiner Familie fliegen gehe. 

    Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung !

  • @Michael Ku klar...dauert aber noch...bin gerade ein paar Wochen unterwegs und ist auf dem Handy zu mühsam. 

    Ein Kumpel hatte die gleiche Fragestellung und die Landesluftfahrtbehörde gefragt...da gab es auch eine Quelle..

    Wenn ich mich grob erinnere nicht direkt aus dem Rulebook sondern AMC

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