Denke da hast du Recht....das ist nun so.
Hatte mich auch überrascht das eine so wesentliche Änderung so still und leise einfließt.
...und da muss auch nix mehr lokal veröffentlicht werden.
Würde mich freuen wenn die einschlägigen Fachzeitschriften da mal mit ihren Experten draufschauen und berichten
Skyday schrieb:Hi,
Sorry auch wenn das nicht direkt das Thema ist, aber für mich schon wichtig zu wissen.Auch im LAPL gibt es die Klassenberechtigungen, ich schule das und hab vor zwei Monaten noch mit einem die Klassenberechtigung SEP geschult, er war bisher Inhaber des LAPL(A) mit eingetragener Klassenberechtigung TMG.
Aber ja es gibt nur zwei mögliche Klassenberechtigungen die man im LAPL(A) haben kann. Wobei die Easa SEP sea auch mit in den LAPL nehmen wollte, mit der Opinion Nr 05/2017, weiß nur nicht ob daraus schon was geworden ist.
Im Anhang ein Bild von einem LAPL(A) bei dem das ersichtlich ist.
Gruß
edit: der Aerokurier berichtet heute: https://www.aerokurier.de/praxis/neuregelung-ppl-a-erhalt-mit-ul-flugstunden/
Leider geht′s aber nur um den Scheinerhalt... steht nix drin wegen Anrechnung auf Schulung.
Wobei für mich das Thema "Scheinerhalt" wesentlich wichtiger ist als die Ausbildungskosten. Der Scheinerhalt wird nachher nämlich wesentlich teurer.
Wobei mich aufgrund der Regelung gerade ein ganz anderer Gedanke kommt:
Wenn man mit dem UL Europa verlassen will, würde es da jetzt Sinn machen neben der SPL auch die PPL(A) in der Tasche zu haben? Nicht, daß man am Ende irgendwo auf einem Flugplatz am anderen Ende der Welt strandet, weil man keine gültige Lizenz vorweisen kann.
FCL.700 für LAPL gibt es nicht viel. Man hat immer SEP Land nach der Ausbildung und auf Sea upgraden in Deutschland ... naja.
Und sonnst braucht man nur eine Unterschiedsschulung auf verschieden Modelle die nicht wirklich verfällt.
Anrechnung auf Ausbildung hat damit ja nix zu tun. Ausbildung PPL oder LAPL muss auf E Klasse erfolgen. Und theoretisch können die 10% erlassen werden. Aber das Thema wurde schon x-mal diskutiert. Am Ende legt der Lehrer fest wann ein Schüler dem Syllabus entsprechend zur Prüfung zugelassen wird.
Jetzt heißt es hoffen, dass das national auch schnell umgesetzt wird. Denke da werden einige Vereine sich von E mit wenig Zuladung trennen und dann 600kg M anschaffen.
cbk schrieb:LAPL reicht völlig,...hat auch den Vorteil, dass du keine Klassenberechtigung verlängern musst und somit die "Verlängerung" (gibt es ja nicht, sondern die Bedingungen um fliegen zu dürfen) recht analog SPL ist
neben der SPL auch die PPL(A) in der Tasche zu haben?
Belchman schrieb:naja, theoretisch schon, wenn du 2 Jahre nicht geflogen bist mit einem Flugzeug, musst du dich von einem FI oder CRI neu vertraut machen lassen...(was man in der Praxis wahrscheinlich eh machen würde)
Und sonnst braucht man nur eine Unterschiedsschulung auf verschieden Modelle die nicht wirklich verfällt.
francop schrieb:Mit einer LAPL in Australien, Neuseeland, Südafrika, Brasilien, Kanada ... fliegen?
LAPL reicht völlig,...
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist die LAPL doch auch nur so eine europäische EASA Kiste wie die SPL eine rein nationale Kiste ist.
Die allwissende Tante Wikipedia sagt zum LAPL: "Entgegen der Privatpilotenlizenz ist der LAPL nicht Konform mit den Vorgaben der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), deshalb wird ein LAPL außerhalb der EASA Mitgliedstaaten nicht anerkannt und kann daher außerhalb der EASA Mitgliedsstaaten nicht genutzt werden."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz
Wenn man denn wirklich mal nach Australien will sollte ein Upgrade auf PPL nicht das Problem sein. Es sind ja nur 15 Flugstunden. Theorie hat man ja bereits absolviert.
WhatTheHeck schrieb:Gibt es hierzu schon Rückmeldungen??
So... mein Gesuch liegt nun allen zuständigen Stellen vor. Mal schauen, was die daraus machen.
Wäre schön wenn du berichten würdest, gerne auch über PN.
Danke schon mal im voraus.
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