Der Weg über den TMG erst als Segelflug 100% auf TMG und dann in 3h auf LAPL A dürfte interessant sein
Schnickes schrieb:Das stimmt so nicht imho, der Zusatz "[...] and single-pilot single-engine aeroplane class ratings;" schließt nach meinem Verständnis genau die PPL(A) class ratings SEP und TMG mit ein, die gibt es beim LAPL ja so nicht.
Hmm, scheinbar betrifft es auch nur den LAPL und nicht die richtige Pilotenlizenz ;-)
Interessante Interpretation, bin gespannt...
Hat ja schon eine Tragweite,..hoffe die Zeitschriften schauen sich das bald mal an und berichten
McLean schrieb:Klassenberechtigung TMG und SEP gibt es auch im LAPL(A), aber eben auf 2 Tonnen begrenzt
Das stimmt so nicht imho, der Zusatz "[...] and single-pilot single-engine aeroplane class ratings;" schließt nach meinem Verständnis genau die PPL(A) class ratings SEP und TMG mit ein, die gibt es beim LAPL ja so nicht.
Der § FCL.740.A(b)(1)(ii), der in der Explanatory Note referenziert wird, betrifft auch genau die Verlängerung von Klassenberechtigungen SEP und TMG für PPL(A).
francop schrieb:Da bei uns aktuell auch kein FI TMG schulen darf, ändert sich für mich wenig. Ab Montag geht′s weiter, Platzrunden bleiben aber die Ausnahme, ich bekomme Flugaufträge für halb Deutschland :-)
Der Weg über den TMG erst als Segelflug 100% auf TMG und dann in 3h auf LAPL A dürfte interessant sein
Skyday schrieb:Sorry, aber das stimmt so nicht ganz, jedenfalls nicht im Sinne der Klassenberechtigung / Class Rating nach Part FCL. Da ist der LAPL explizit von ausgenommen:
Klassenberechtigung TMG und SEP gibt es auch im LAPL(A), aber eben auf 2 Tonnen begrenzt
FCL.700 Circumstances in which class or type ratings are required
(a) Holders of a pilot licence shall not act in any capacity as pilots of an aircraft unless they have a valid and appropriate class or type rating, except in any of the following cases:
(i) for LAPL, SPL and BPL;
Es gibt sinngemäß die Einschränkung beim LAPL(A), dass man nur die Art Flugzeug fliegen darf, auf der geschult wurde, sprich entweder SEP oder TMG, und um die Rechte auf die jeweils andere Kategorie zu erweitern ist eine Unterschiedsschulung nötig (s. FCL.135.A). Das hat aber nichts mit der Klassenberechtigung SEP / TMG wie beim PPL(A) zu tun.
Daher hat das - hoffentlich - nichts mit Interpretation zu tun, sondern ist relativ eindeutig auch für den PPL(A) und die dortigen Klassenberechtigungen SEP/TMG anwendbar.
Wir werden sehen :-)
Auch nicht richtig.
Es ist für JEDES Flugzeug das zertifiziert durch die Lüfte fliegt, genau festgelegt, ob eine Familisierung,Unterschiedsschulung, type rating und/oder Klassenberechtigung nötig ist.
SEP TMG und SEP (land) sind Klassenberechtigung.
Unterschiedsschulung gibt es im Bereich SEP z.b. Single Level control, Spornrad, einziehfahrwerk, floats, EFIS,verstellpropeller , fällt mir auf anhieb ein.
Sorry auch wenn das nicht direkt das Thema ist, aber für mich schon wichtig zu wissen.
McLean schrieb:
Alles richtig, trotzdem gibt es für Inhaber der LAPL(A)-Lizenz keine Lizenzeinträge / Klassenberechtigung nach FCL.700.
Im Grunde IST die LAPL(A)-Lizenz gleichzeitig eine "Art Klassenberechtigung" SEP(land) und/oder TMG, beschränkt auf 2t MTOW & max. 4 Personen an Bord. Diese kann aber nicht z.B. auf SEP(sea) oder MEP(land) erweitert werden.
Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab.
Ich denke zusammenfassend können wir sagen, dass es wohl danach aussieht (lt. EASA), als ob künftig alle Flugstunden auf UL (3-Achs) vollumfänglich für die Mindeststunden zum Scheinerhalt auch für LAPL(A) und PPL(A) CR SEP/TMG gültig sind.
So long, McLean
Auch im LAPL gibt es die Klassenberechtigungen, ich schule das und hab vor zwei Monaten noch mit einem die Klassenberechtigung SEP geschult, er war bisher Inhaber des LAPL(A) mit eingetragener Klassenberechtigung TMG.
Aber ja es gibt nur zwei mögliche Klassenberechtigungen die man im LAPL(A) haben kann. Wobei die Easa SEP sea auch mit in den LAPL nehmen wollte, mit der Opinion Nr 05/2017, weiß nur nicht ob daraus schon was geworden ist.
Im Anhang ein Bild von einem LAPL(A) bei dem das ersichtlich ist.
Gruß
McLean schrieb:Also m.E. ist das bereits so:
Ich denke zusammenfassend können wir sagen, dass es wohl danach aussieht (lt. EASA), als ob künftig alle Flugstunden auf UL (3-Achs) vollumfänglich für die Mindeststunden zum Scheinerhalt auch für LAPL(A) und PPL(A) CR SEP/TMG gültig sind.
AMC1 FCL.140.A; FCL.140.S; FCL.740.A(b)(1)(ii) Recency and revalidation requirements
All hours flown on aeroplanes or sailplanes that are subject to a decision as per Article 2(8) of the Basic Regulation or that are specified in Annex I to the Basic Regulation should count in full towards fulfilling the hourly requirements of points FCL.140.A, FCL.140.S, and FCL.740.A(b)(1)(ii) under the following conditions:
(a) the aircraft matches the definition and criteria of the respective Part-FCL aircraft category, class, and type ratings; and
(b) the aircraft that is used for training flights with an instructor is an Annex-I aircraft of type (a), (b), (c), or (d) that is subject to an authorisation specified in points ORA.ATO.135 or DTO.GEN.240.
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