McLean schrieb:Quelle DAEC
Hi Steffen,kannst du dazu bitte eine Quelle oder offizielle Info nennen?
Ich denke das würde hier einige brennend interessieren.
McLean schrieb:ich habe einen Brief vom BMVI dazu gesehen, der war aber nicht an mich und daher werde ich den nicht veröffentlichen
kannst du dazu bitte eine Quelle oder offizielle Info nennen?
Es soll aber in Kürze an die Landesluftfahrtbehörden verteilt werden.
Steffen_E schrieb:Ich bin gespannt, wäre ja schön...kenne bisher nur eine Absichtserklärung (2016?!) von den Verbänden mit dem BMVI zu reden.
habe einen Brief vom BMVI dazu gesehen,
Aus der bisherigen Argumentationskette hatte ich immer gelesen, das Gesetze geändert werden müssten und wäre davon ausgegangen das die Verbände sowas vorher wissen und kommunizieren.
Aber gut, warten wir ab....Stand heute ist aber ja unverändert
gelöscht
Also diesen Brief würde ich gerne auch sehen... meine Flugschule wird jetzt alle möglichen Entscheidungsstellen kontaktieren, zum Glück hab ich so tüchtige Fluglehrer...
Und noch eine Frage: Welche Software wäre passend zum Lernen auf die PPL(A)-Theorieprüfung? Ich kannte von früher noch EXAM, jetzt gibt es aber wohl mehrere Mitbewerber. Wichtig ist mir, dass ich sowohl auf dem Handy (Android) als auch auf meinem Windows-10-PC lernen kann.
Merci vielmals!
Eine Frage noch: Beim UL steht bei mir noch der Überprüfungsflug an. Kann ich den auch mit einer Flugstunde bei PPL mit FI ersetzen oder muss das zwingend mit dem UL und einem UL-FI geflogen werden?
wenn du den 2jährigen Übungsflug meinst, muss dieser auf UL mit UL Lehrer und für PPL auf E mit PPL FI geflogen werden.
WhatTheHeck schrieb:ist zwar schon etwas her, aber Exam ist doch klasse....von denen, die ich kenne nutzen das alle.
kannte von früher noch EXAM, jetzt gibt es aber wohl mehrere Mitbewerbe
WhatTheHeck schrieb:Solange du mit FL fliegst brauchst du einen Flug auf UL UND einen Flug auf SEP,...unabhängig davon, ob der SEP FI auch UL-Lehrer ist...aber: Du kannst durch eine Befähigungsprüfung auf SEP (also mit Prüfer) die UL Lizenz mitverlängern
Flugstunde bei PPL mit FI ersetzen oder muss das zwingend mit dem UL und einem UL-FI geflogen
Hier ist der Brief... Warum ein Geheimnis draus machen. Die Namen habe ich entfernt.
vielen Dank, dass Sie sich in der u.a. Angelegenheit an mich gewandt haben.
Ich nehme hierzu wie folgt Stellung:
Basierend auf den Explanatory Notes (Anhang) der EASA ist die Anrechnung von erworbenen Flugstunden auf UL-Luftfahrzeugen, unter Einhaltung der Bestimmungen gem. AMC/GM (ED Decicision 2020-005 R)und der Explanatory Notes, möglich.
Dementsprechend können Flugstunden, die auf UL-Luftfahrzeugen erbracht wurden, im Rahmen der fortlaufenden Erfahrung (hourly requirements) auf FCL-Lizenzen (PPL, LAPL, SPL) angerechnet werden. Bedingung hierfür ist u.a., dass der Bewerber im Besitz einer Erlaubnis zum Führen eines UL-Luftfahrzeugs ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Inhaber einer FCL-Lizenz nicht berechtigt ist, mit dieser Lizenz ein UL-Luftfahrzeug zu führen, wenn er nicht Inhaber einer nationalen Berechtigung (Schein) ist. Es müssen also beide Erlaubnisse vorliegen.
Um ein einheitliches Verfahren aller Landesluftfahrtbehörden in dieser Angelegenheit sicherzustellen, wird der Sachverhalt bei der nächsten BLAG-FCL thematisiert und abschließend behandelt.
Ich hoffe, dass hilft Ihnen weiter. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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