Alte, inaktive PPL(C)+TMG auf SPL

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Liebe ULer!

    Könntet ihr mir mit dieser Frage helfen? Ich finde beim Suchen im Netz und insbesondere diesem Forum einige ähnliche Fälle, aber nichts was genau meinem Fall entspricht.

    Ich würde gerne im Verein UL fliegen und dafür die SPL für 3-Achs erwerben.

    Ich habe eine 2010 ausgestellte PPL-C, die ich zunächst im Segelflug erworben und danach Motorsegler (TMG) draufgesetzt habe, es ist also eine alte PPL-C mit TMG-Eintragung. Ich bin seit 2014 nicht mehr geflogen.

    Ich bin momentan nicht so sehr dran interessiert, Segelflug wieder aufleben zu lassen, würde allerdings auch in Betracht ziehen Segelflug vorübergehend wieder zu aktivieren als Zwischenschritt zum UL. Dauerhaft ist mir Segelflug aber zu viel Zeitaufwand, was als Student kein Problem war aber jetzt erstmal nicht reinpasst.

    Meine Frage ist also, welchen Weg ihr mir empfehlen würdet zu gehen, und was die Minima in Praxis und Theorie sind. Das bedeutet NICHT, dass ich nur den reinen Minimalweg gehen will. Im Bereich Praxis fliege ich natürlich UL erst dann solo wenn der Ausbildungsleiter überzeugt ist dass es soweit ist, und Theorie würde ich natürlich auch nochmal die Fächer lernen in denen ich mich nicht mehr 100% aktuell fühle. Mir geht es nur darum zu wissen, was die gesetzlichen Minima sind.

    Mein neuer Verein hat auch Segelflug, allerdings keinen Motorsegler.

    Mein bisheriger Wissensstand ist, dass ich zunächst meine alte PPL-C in eine neue Segelfluglizenz umschreiben lassen würde, was wohl bis 2015 einfach auf Antrag ging. Wie es heute geht, darüber finde ich verschiedene Aussagen, von einem simplen Überprüfungsstart, über "der Verein entscheidet es", bis zu "Von Null anfangen". Weiss da jemand genaueres?

    Danach würde ich die UL Ausbildung machen, aber wieviel ich minimal machen muss, welche Fächer in der Theorie und wieviel Praxis ich durch bisher geflogene Stunden ersetzen kann, ob in den letzten 24 Monaten oder auch in den Jahren davor, da gibt es wohl viel Halbwissen aber nichts genaues worauf ich mich verlassen kann.

    Das Bundesland ist Baden-Württemberg, falls es eine Rolle spielt.

    Besten Dank für eure Ratschläge!

  • Hallo Arizona,

    ich habe mich mit dem Thema erst kürzlich sehr ausgiebig beschäftigt, da ich einen ähnlichen Fall hatte. Der zitierte Thread über mich stammt tatsächlich von mir!

    Eine PPL-C die im Jahre 2010 unbefristet ausgestellt worden ist, verfällt nicht, sondern ruht nur. Das bedeutet, dass du die Rechte aus einer Lizenz nicht ausüben darfst, da du keinen Nachweis über die fortlaufende Flugerfahrung erbringen kannst.

    Der ruhende PPL-C bringt dir folgende Erleichterungen bei der UL-Ausbildung:

    - Theorieausbildung wird angerechnet. Es ist eine Theorieausbildung in den folgenden Fächern nötig: Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik

    - Die Theorieprüfung erfolgt beim Ausbildungsleiter

    - Bis zu 20 Stunden Flugerfahrung aus den letzten 24 Monaten können angerechnet werden. Dies ist in deinem Fall nicht zutreffend, somit darfst du 30 Stunden Flugausbildung genießen

    - Die Praxisprüfung erfolgt beim Ausbildungsleiter

    Nun bist du jedoch nicht nur PPL-C Besitzer, sondern hast auch die Klassenberechtigung Reisemotorsegler. Tatsächlich gibt es für diese Lizenzkonstellation noch mehr Erleichterungen, jedoch greifen diese in deinem Fall nicht, weil du die fortlaufende Flugerfahrung (12 Starts und 12 Stunden in den letzten 24 Monaten) nicht nachweisen kannst. 

  • Vielen Dank für eure Antworten!
    Das sind mal konkrete Daten mit denen man was anfangen kann, perfekt. Wenn ich also erstmal wieder eine Saison lang Segelflug machen würde, könnte ich davon direkt 20 Stunden im Jahr danach in der UL-Ausbildung anrechnen lassen. Das wäre natürlich ein spürbarer Kostenfaktor, aber deutlich zeitintensiver. Ich warte jetzt erstmal ab, wann es mit der Hobbyfliegerei überhaupt wieder losgeht.
    Die reaktivierung der SPL ist allerdings auch wiedersprüchlich, im oben genannten Link wird aus Nordrhein-Westfalen zitiert, die Flugerfahrung gilt "innerhalb der letzten 24 Monate und vor dem 08.04.2015", und in den Dokumenten zur Umschreibung aus Baden-Württemberg finde ich immer nur die Angabe "innerhalb der letzten 24 Monate". Ist das tatsächlich so unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern?
  • Hallo, ich kann dir nur berichten wie es in Niedersachsen lief. 2019 bekamen wir ein neues Mitglied mit ruhender PPLC, er beantragte bei der zuständigen Behörde die Umschreibung, darauf hin wurde ihm ein neues Formblatt zugeschickt worauf nachzuweisen war, das er sämtliche notwendige fortlaufende Flugerfahrung zur Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte besitzt. Danach konnte ich mit ihm ein paar Überprüfungsflüge machen und hab ihn dann wie einen Flugschüler unter Aufsicht allein fliegen lassen. Nach Erfüllung der Starts und Flugstunden (15 Starts und 5 Stunden) haben wir die Lizenz zusammen mit Antrag und dem Nachweis eingeschickt und eine neue SPL kam zurück.

    Alles in allem sehr entspannt.

  • Moin und frohe Ostern (gehabt zu haben) !

    Ich hatte vor drei Jahren eine ähnliche Situation:

    • ursprünglich PPL-C und PPL-B, mit reichlich Stunden
    • umgeschrieben auf die erste Version der nicht mehr verfallenden Lizenz (wie auch immer die hieß)
    • dann gut ein Jahrzehnt Pause

    Nach Rücksprache mit der Luftfahrbehörde des Landes (hier Schleswig-Holstein) habe ich meine Motorsegler-Lizenz reaktiviert und zu einem LAPL gemacht. Das ging recht einfach:

    • ZÜP beantragt. Und darauf lange gewartet (weil zu der Zeit G20-Gipfel war).
    • Mit einem befreundeten Fluglehrer ein bisschen mit nem Rotax-Falken geflogen und ein paar Platzrunden gedreht, bis ich wieder sattelfest war (was erheblich schneller ging als angenommen).
    • Befähigugsüberprüfung mit einem Sachverständigen geflogen - eine Stunde ein kleines Dreieck geflogen, mit CTR-Durchflug, Überziehen, dann ein paar Ziellandungen, ...
    • LAPL bekommen - der ist dann voll einsatzfähig, denn die Befähigungsüberprüfung ersetzt die Flugpraxis-Regelung.

    Mit gültigem LAPL ist die Umschulung auf UL dann ja extrem einfach. Bei mir wars ein Nachmittag. Die Passagierberechtigung gibts dann auch gleich mit, weil Du die ja bei TMG ohnehin schon hattest.

    Viele Grüße,

    Leo

  • Arizona schrieb:
    Vielen Dank für eure Antworten!
    Das sind mal konkrete Daten mit denen man was anfangen kann, perfekt. Wenn ich also erstmal wieder eine Saison lang Segelflug machen würde, könnte ich davon direkt 20 Stunden im Jahr danach in der UL-Ausbildung anrechnen lassen. Das wäre natürlich ein spürbarer Kostenfaktor, aber deutlich zeitintensiver. Ich warte jetzt erstmal ab, wann es mit der Hobbyfliegerei überhaupt wieder losgeht.
    Die reaktivierung der SPL ist allerdings auch wiedersprüchlich, im oben genannten Link wird aus Nordrhein-Westfalen zitiert, die Flugerfahrung gilt "innerhalb der letzten 24 Monate und vor dem 08.04.2015", und in den Dokumenten zur Umschreibung aus Baden-Württemberg finde ich immer nur die Angabe "innerhalb der letzten 24 Monate". Ist das tatsächlich so unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern? 

    Sehr gerne! Ich hatte damals genau das gleiche Problem und habe viele Themen und Beiträge gefunden, in denen widersprüchliche Aussagen auftauchen, weil einfach viel Halbwissen unterwegs ist.

    Der Weg über den PPL-C ist deutlich langwieriger aber dafür möglicherweise etwas günstiger. Ich würde diesen Weg nur dann in Erwägung ziehen, wenn du planst, Segelflug oder TMG wieder aktiv zu betreiben. Ich würde die Option auch in Betracht ziehen, wenn du langfristig einen LAPL oder PPL-A machen willst, denn über den TMG ist der Umstieg sehr vereinfacht.

    Die Auflagen zur Umschreibung einer Lizenz sind in allen Bundesländern gleich, da sich diese nach der LuftPersV (nationale Verordnung) bzw. (EU) Nr. 1178/2011 (europäische Verordnung) richten, welche seit einiger Zeit in Kraft ist. Bei der fortlaufenden Flugerfahrung darfst du jedoch zwei Aspekte nicht durcheinander bringen:

    1. Fortlaufende Flugerfahrung, wenn du schon im Besitz der neuen Lizenz bist (nach EU-FCL)

    2. Fortlaufende Flugerfahrung, wenn du noch im Besitz der alten Lizenz bist (z.B. nationale GPL = Glider Pilot License). In diesem Fall herrscht der Zusatz, dass die Flugerfahrung innerhalb der letzten 24 Monate UND vor dem 08.04.2015 nachzuweisen ist


    Weiterer wichtiger Aspekt: Die fortlaufende Flugerfahrung vom PPL-C/GPL und vom TMG unterscheiden sich auch noch einmal (Starts / Flugstunden).

    Meine Erfahrungen sind aus erster Hand, ich habe meine UL-Lizenz erst im Dezember 2019 erteilt bekommen.

  • Moin Moin,

    glaube wir meinen alle im Prinzip das gleiche, allerdings gehen die Begrifflichkeiten etwas hin und her

    Arizona schrieb:
    Ich habe eine 2010 ausgestellte PPL-C, die ich zunächst im Segelflug erworben und danach Motorsegler (TMG) draufgesetzt habe, es ist also eine alte PPL-C mit TMG-Eintragung. Ich bin seit 2014 nicht mehr geflogen.
    2010 gab es den GPL (haben viele trotzdem landläufig als PPL-C betitelt), denke den wirst du haben und und darin die Motorseglerberechtigung.

    Derzeit gibt es nur den SPL (Achtung: SPL ist die gleiche Abkürzung wie beim UL, aber das sind 2 unterschiedliche Lizenzen).

    Um die GPL in eine SPL umzuwandeln scheint es unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben (zumindest wird das häufig diskutiert), mir bekannt ist nur folgende:

    Vor 2015 konnte die GPL in eine SPL ohne Vorraussetzungen umgeschrieben werden (wenn ich mich recht erinnere reichte ein formlosen Antrag, die fortlaufende Flugerfahrung musste nicht nachgewiesen werden.

    Seit 2015 muss die fortlaufende Flugerfahrung vorgewiesen werden

    (Um das zu verifizieren würde ich einfach mal bei deiner Bezirksregierung anrufen)

    Für dich interessant ist ja der Teil der TMG...dort gilt, dass du innerhalb 24 Monate 12h + 12 Starts/Landungen und Auffirschungsschulung haben musst.

    Hast du das nicht, kannst du unter Aufsicht eines Lehrers die Bedingungen erliegen, oder eine Befähigungsprüfung machen.

    Die Behörde wird von dir sehen wollen:Die fortlaufende Flugerfahrung, ZÜP(rechtzeitig beantragen, dauert ca 6 Wochen!) und ggf das Proficiency Level Deutsch (Selbsterklärung)  oder Englisch (Prüfung) und ggf. Medical (Klasse 2 oder LAPL - reicht seit April diesen Jahres, wenn du nur europäisch fliegst)

  • Vielen Dank für alle eure Antworten! Das hat mir sehr geholfen. Dieses Jahr sieht es ja wohl mit der Vereinsfliegerei nicht so gut aus, vielleichht starte ich dann im Frühjahr 2021.

    Fazit: Ich fliege also mit dem Fluglehrer BEVOR ich die GPL umschreibe die Minima im Segelflug ab, weil erst dann kann ich die Umschreibung machen, da ich bei der Umschreibung Erfahrung der letzten 2 Jahre vorweisen muss die ich nicht habe...

    ... und danach beginne ich die UL-Ausbildung?

  • Arizona schrieb:
    Fazit: Ich fliege also mit dem Fluglehrer BEVOR ich die GPL umschreibe die Minima im Segelflug ab
    Fast....musst auf TMG fliegen, weil bei der Umschulung die TMG aktiv sein muss...alternativ kannst du natürlich ab Segelflug ohne TMG loslegen.

    Würde nochmal bei deiner Behörde anrufen, damit du da keine Überraschung erlebst....und gleichzeitig die ZÜP beantragen.

    Denke der Weg über TMG dauert etwa 2-3 Tage....wenn du aus dem Norden kommst, kann ich dir gerne eine Schule empfehlen


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