LAPL, etc. - Die neuen Lizenzen der EASA

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Zu Hummingbirds Hinweis: stimmt! Es ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Gilt unmittelbar und in allen Mitgliedstaaten. *staun*

    Ich kann es noch gar nicht fassen. Andererseits bin ich gerade auf etwas restriktivere Vorschriften bei Verletzung und Klinikaufenthalt gestoßen als ich es bislang von Klasse 2 kannte. Naja, es ist nunmehr eine Konsultation des Arztes vorgeschrieben, schon ab dem ersten Tag. Hätte also schlimmer kommen können.

    Gruß
    ColaBear
  • Eigentlich wird es noch besser! Bei den Anforderungen an den LAPL gilt nur noch:

    Besondere Anforderungen für Tauglichkeitszeugnisse für LAPL
    MED.B.095 Ärztliche Untersuchung und/oder Beurteilung von Bewerbern um Tauglichkeitszeugnisse für LAPL
    a) Bewerber um Tauglichkeitszeugnisse für LAPL sind gemäß der bewährten flugmedizinischen Praxis zu beurteilen.
    b) Die vollständige Krankengeschichte des Bewerbers ist besonders zu berücksichtigen.
    c) Die Erstbeurteilung, alle anschließenden Folgebeurteilungen nach Vollendung des 50. Lebensjahres sowie Beurteilungen, bei denen die Krankengeschichte des Bewerbers dem Sachverständigen nicht vorliegt, umfassen zumindest
    (1) eine klinische Untersuchung;
    (2) eine Messung des Blutdrucks;
    (3) eine Urinanalyse;
    (4) einen Sehtest;
    (5) einen Hörtest.
    d) Nach der Erstbeurteilung müssen anschließende Folgebeurteilungen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Folgendes umfassen:
    (1) eine Beurteilung der Krankengeschichte des LAPL-Inhabers und
    (2) die unter Buchstabe c genannten Posten, soweit sie vom flugmedizinischen Zentrum, dem flugmedizinischen Sachverständigen oder dem Arzt für Allgemeinmedizin nach bewährter flugmedizinischer Praxis für notwendig erachtet werden.

    Würde mich wundern, wenn da die Forderung Klasse 2 für ULer aufrecht erhalten bleibt, wenn man ja mit bis zu 2to durch Europa düsen darf, mit einem besseren LAPL Hausartztcheck, den ich sowieso einmal im Jahr machen lasse ;-)

    Ja is denn scho Weihnachten?

    Bin erstaunt! hatte beim letzen 2er Check noch das volle Programm incl. Belastungs-EKG!
    Europa/EASA sei Dank? Kann es nicht glauben!!

    Gruß, RGR


  • Mein Fliegerarzt meinte sogar kopfschüttelnd dass bei LAPL auch einäugig nicht untauglich macht, habe das noch nicht gefunden.
    Einäugig fliegen geht wunderbar. Mein Fluglehrer war dies auch und hat viele Jahre Ul-Piloten ausgebildet. Also wäre auch dies nur vernünftig.
    Gruss Stephan
  • In einem der Magazine stand, dass der neue EASA-PPL ähnlich dem US-PPL lebenslang gültig sein soll. Weiß da jemand was Genaueres zu?


     

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.
  • Hat irgendjemand wichtige, momentan aktuelle Infos zu diesem Thema?
  • Have a look at this: LAPL verschoben
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 6 Monate.
  • Haagi14 schrieb:
    Hat irgendjemand wichtige, momentan aktuelle Infos zu diesem Thema?
    JiMa hat vor kurzem einen recht guten Artikel im ulForum.de Magazin geschrieben, der Aufschluss zu allen (vorerst) wichtigen Fragen gibt. Schau mal rein: LAPL - die neue Pilotenlizenz der EASA
  • Arian schrieb:

    In einem der Magazine stand, dass der neue EASA-PPL ähnlich dem US-PPL lebenslang gültig sein soll. Weiß da jemand was Genaueres zu? 

    Weil es nur für den LAPL im von sukram erwähnten Artikel aufgeschlüsselt ist, hier auch nochmal die Infos zum PPL:

    Ja, die EASA-PPL wird wird auf Lebenszeit erteilt, die Klassenberechtigung (bei einmotorigen Kolbenmotorflugzeugen bis 2t und TMG) muss jedoch nach wie vor alle zwei Jahre mit Nachweis von 12 FS innerhalb der vorangegangenen 12 Monate und einem Schulungsflug verlängert werden. 

    Lieben Gruß
    JiMa
  • JiMa schrieb:
    Arian schrieb:

    In einem der Magazine stand, dass der neue EASA-PPL ähnlich dem US-PPL lebenslang gültig sein soll. Weiß da jemand was Genaueres zu? 

    Weil es nur für den LAPL im von sukram erwähnten Artikel aufgeschlüsselt ist, hier auch nochmal die Infos zum PPL:

    Ja, die EASA-PPL wird wird auf Lebenszeit erteilt, die Klassenberechtigung (bei einmotorigen Kolbenmotorflugzeugen bis 2t und TMG) muss jedoch nach wie vor alle zwei Jahre mit Nachweis von 12 FS innerhalb der vorangegangenen 12 Monate und einem Schulungsflug verlängert werden. 

    Lieben Gruß
    JiMa
    Hallo JiMa,

    das ist so nicht ganz richtig! Die Klassenberechtigung muss nicht verlängert werden. Es müssen aber, wie jetzt bei PPL-N oder SPL, die von Dir genannten Bedingungen in den letzten 24 Monaten erfüllt sein (fortlaufende Flugerfahrung).

    Und wenn das in den letzten 24 Monaten mal nicht hinhauen sollte, kann man entweder eine Befähigungsüberprüfung fliegen oder die fehlenden Starts und Stunden unter Aufsicht eines Lehrers nachholen. Auch nach vielen Jahren noch.....

    Grüsse
    Thomas
  • Hallo Thomas,
    laut EU-Verordnung ist das falsch: 

    FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen — Flugzeuge
    (...)
    b) Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.
    (1) Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk und TMG-Berechtigungen. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und TMG-Berechtigungen muss der Bewerber:
    i) innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in der betreffenden Klasse gemäß Anlage 9 dieses Teils bei einem Prüfer absolvieren oder
    ii) innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absolvieren, die Folgendes umfassen:
    • 6 Stunden als PIC,
    • 12 Starts und 12 Landungen sowie
    • einen Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI) oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI). Bewerbern wird dieser Flug erlassen, wenn sie eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder eine praktische Prüfung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem anderen Flugzeugmuster absolviert haben.
    Was Du da anführst, gilt nur für den LAPL...

    Viele Grüße
    JiMa
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