LAPL, etc. - Die neuen Lizenzen der EASA

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Dei Regelung war meine ich für die EASA-PPL... müsste ich nochmal nachlesen.

  • Das ist alles Spekulation! Zitat der AOPA: "Auch für die Inhaber rein nationaler Lizenzen und Ratings wird sich vieles ändern, denn sie sollen auch EASA-Lizenzen erhalten. Wie das geschehen soll steht aber noch nicht fest. das BMVBS teilt mit, dass konkrete Angaben und Bedinungen hierzu noch nicht genannt werden können, da die entsprechende Durchführungsverordnung der EU-Kommission derzeit noch nicht vorliegt."
  • Wo findet man auf der EASA Seite eigentlich die aktuellen "neuen" FCL Regeln? Hat mir jemand einen Link?
  • Am 25.11.2011 beschlossen und verkündet: Die neuen Vorschriften für europäische Lizenzen.



  • Hallo zusammen,

    habe das neue Info Heft vom LVB bezüglich der "Air Crew Regulations-Part
    FCL" gelesen. Für UL nicht Gültig, ABER!!

    Da stehen einige Neuerungen bezüglich der LAPL Lizenzen drin. Die Infos sind
    gut, man muss sich aber einlesen. Gültig ab 08.04.2012.



    Es gibt da einiges welches die LAPL Lizenzen attraktiver macht. z.B. das Medical,
    künftig fällt der jährliche Check für über 60 jährige weg (spezielles LAPL Medical). Auch die Möglichkeit
    das der LAPL Bereich gewerblich genutzt werden kann. usw....

    Ich denke hier haben unsere Verbände DAeC und DULV einige Aktionspunkte um auch
    im UL Bereich nachzusteuern, da einige Regelungen dann ab April 2012 für UL
    teilweise schlechter wären.



    Das sind nur meine ersten Eindrücke zum neuen Licencing und sollte als Denkanstoß
    gedacht sein.

    Übrigens wird bei den LAPL Lizenzen jetzt auch eine Mindestflugstundenzeit für Passagierflüge eingeführt. Wie bei UL bereits üblich.



    Freue mich auf Euere Antworten
  • Robi schrieb:




    Auch die Möglichkeit
    das der LAPL Bereich gewerblich genutzt werden kann. usw....


    wie kommst du dadrauf? In FCL.105 (a) steht ganz klar: "Die Rechte des Inhabers einer LAPL bestehen darin, OHNE VERGÜTUNG als PIC im NICHTGEWERBLICHEN Betrieb in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie tätig zu sein."

    Hast du ein Link zu den LVB Info Heft? Welches Veband ist LVB (Berlin, Bayern, Bremen?).....

  • Hast du ein Link zu den LVB Info Heft? Welches Veband ist LVB (Berlin, Bayern, Bremen?).....


    Er meint vermutlich http://www.lvbay.de/

    Das Info-Heft scheint es nur für Mitglieder zu geben.
  • Moin,

    hab mal eben in das oben verlinkte Amtsblatt reingeschaut. Ich glaube noch gar nicht, was ich da lese! Zum Beispiel unter MED.B.070: Für Klasse-2-Tauglichkeit genügt fortan ein Fernvisus von 6/9 (70%)?! Sind demnächst also nur noch halbblinde Piloten in der allgemeinen Luftfahrt unterwegs? Sogar IFR-Fliegen soll ohne Farbsehen erlaubt sein? Hammer!  ;)

    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir der EASA viel Unrecht getan haben. Da scheint durchaus Vernunft zu walten.  Naja, es kann als ultima ratio bei der Übertragung in nationales Recht natürlich immer noch "schlampig übersetzt" werden ...

    Gruß
    ColaBear
  • ColaBear schrieb:
    Moin,

    Naja, es kann als ultima ratio bei der Übertragung in nationales Recht natürlich immer noch "schlampig übersetzt" werden ...

    Gruß
    ColaBear
    es wird nichts mehr übersetzt und wird auch nicht in nationales Recht übertragen.... es ist ab April 2012 für ALLE europäische Länder GESETZ!  Unmittelbar! Da köönen die einzelne Länder auf dem Kopf stehen.... was jetzt am 25.11.2011 veröffentlicht wurde gilt!!
  • ColaBear schrieb:
    Moin,

    hab mal eben in das oben verlinkte Amtsblatt reingeschaut. Ich glaube noch gar nicht, was ich da lese! Zum Beispiel unter MED.B.070: Für Klasse-2-Tauglichkeit genügt fortan ein Fernvisus von 6/9 (70%)?! Sind demnächst also nur noch halbblinde Piloten in der allgemeinen Luftfahrt unterwegs? Sogar IFR-Fliegen soll ohne Farbsehen erlaubt sein? Hammer!  ;)

    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir der EASA viel Unrecht getan haben. Da scheint durchaus Vernunft zu walten.  Naja, es kann als ultima ratio bei der Übertragung in nationales Recht natürlich immer noch "schlampig übersetzt" werden ...

    Gruß
    ColaBear
    Das IFR ohne Farbsehen wäre dann aber auf "Day Only" beschränkt - inwieweit das Sinn macht?

    Für Nachtflugberechtigung (auch mit LAPL) und uneingeschränktes IFR (mit LAPL nicht möglich) ist weiterhin Farbsehen nötig.

    Mein Fliegerarzt meinte sogar kopfschüttelnd dass bei LAPL auch einäugig nicht untauglich macht, habe das noch nicht gefunden.
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