Dei Regelung war meine ich für die EASA-PPL... müsste ich nochmal nachlesen.
Am 25.11.2011 beschlossen und verkündet: Die neuen Vorschriften für europäische Lizenzen.
Hallo zusammen,
habe das neue Info Heft vom LVB bezüglich der "Air Crew Regulations-Part
FCL" gelesen. Für UL nicht Gültig, ABER!!
Da stehen einige Neuerungen bezüglich der LAPL Lizenzen drin. Die Infos sind
gut, man muss sich aber einlesen. Gültig ab 08.04.2012.
Es gibt da einiges welches die LAPL Lizenzen attraktiver macht. z.B. das Medical,
künftig fällt der jährliche Check für über 60 jährige weg (spezielles LAPL Medical). Auch die Möglichkeit
das der LAPL Bereich gewerblich genutzt werden kann. usw....
Ich denke hier haben unsere Verbände DAeC und DULV einige Aktionspunkte um auch
im UL Bereich nachzusteuern, da einige Regelungen dann ab April 2012 für UL
teilweise schlechter wären.
Das sind nur meine ersten Eindrücke zum neuen Licencing und sollte als Denkanstoß
gedacht sein.
Übrigens wird bei den LAPL Lizenzen jetzt auch eine Mindestflugstundenzeit für Passagierflüge eingeführt. Wie bei UL bereits üblich.
Robi schrieb:wie kommst du dadrauf? In FCL.105 (a) steht ganz klar: "Die Rechte des Inhabers einer LAPL bestehen darin, OHNE VERGÜTUNG als PIC im NICHTGEWERBLICHEN Betrieb in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie tätig zu sein."
Auch die Möglichkeit
das der LAPL Bereich gewerblich genutzt werden kann. usw....
Er meint vermutlich http://www.lvbay.de/
Hast du ein Link zu den LVB Info Heft? Welches Veband ist LVB (Berlin, Bayern, Bremen?).....
ColaBear schrieb:es wird nichts mehr übersetzt und wird auch nicht in nationales Recht übertragen.... es ist ab April 2012 für ALLE europäische Länder GESETZ! Unmittelbar! Da köönen die einzelne Länder auf dem Kopf stehen.... was jetzt am 25.11.2011 veröffentlicht wurde gilt!!
Moin,
Naja, es kann als ultima ratio bei der Übertragung in nationales Recht natürlich immer noch "schlampig übersetzt" werden ...
Gruß
ColaBear
ColaBear schrieb:Das IFR ohne Farbsehen wäre dann aber auf "Day Only" beschränkt - inwieweit das Sinn macht?
Moin,
hab mal eben in das oben verlinkte Amtsblatt reingeschaut. Ich glaube noch gar nicht, was ich da lese! Zum Beispiel unter MED.B.070: Für Klasse-2-Tauglichkeit genügt fortan ein Fernvisus von 6/9 (70%)?! Sind demnächst also nur noch halbblinde Piloten in der allgemeinen Luftfahrt unterwegs? Sogar IFR-Fliegen soll ohne Farbsehen erlaubt sein? Hammer! ;)
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir der EASA viel Unrecht getan haben. Da scheint durchaus Vernunft zu walten. Naja, es kann als ultima ratio bei der Übertragung in nationales Recht natürlich immer noch "schlampig übersetzt" werden ...
Gruß
ColaBear
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