Wer darf prinzipiell einen Scheininhaber für 3 Achser (aerodynamisch gesteuert) auf ein neues Muster einweisen?
Gruß aus Bad Honnef
Prinzipiell niemand, da es für den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer weder festgelegte Klassen- oder Musterbrerechtigungen gibt, wenn man einmal von Eintrag "aerodynamisch-" bzw. "gewichtskraftgesteuert" absieht. Demzufolge kann es auch keine Einweisungsberechtigten geben.
Dabei ergibt sich natürlich folgende Problematik. Analog zur PPL (JAR-FCL) gibt es auch im UL-Bereich Muster mit Spornrad, Einziehfahrwerk, Verstellpropeller und elektr. Fluginstrumenten (EFIS). Für diese Klassen- bzw. Mustermerkmale sieht nach JAR-FCL 1.220 das LBA eine Unterschiedsschulung vor. Mir ist nicht bekannt, dass die Beauftragten eine ähnliche Aufstellung zur Unterschiedsschulung oder Einweisung veröffentlicht hätten.
Dessen ungeachtet gebietet es nicht nur die fliegerische Vernunft, sich mit einem neuen Muster hinreichend vertraut zu machen oder besser noch die Hilfe eines damit erfahrenen Fluglehrers zu suchen.