UL-Lizenz Verlängerung

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo Leute,

    ich hab′ auch ne Frage zum Thema:

    Ich Schussel hab versehentlich die 24 Monate nach Lizenzausstellung ablaufen lassen. Dummer Fehler, das muss ich jetzt irgendwie auslöffeln...

    Wisst Ihr, was zu tun ist? Flüge und Starts und Landungen habe ich genügende in den letzten 24 und 12 Monaten, Medical ist gültig.
    Kann man das Problem irgendwie heilen oder muss ich jetzt nachschulen oder die Prüfung wiederholen o.ä.?
    Bin ziemlich verzweifelt und frustriert ;-(

    Viele Grüße und Danke im Voraus
  • Ich nehme an, es handelt sich um die SPL. Die SPL gilt 60 Monate. Flüge und Stunden hast Du genügend in den letzten 24 Monaten. Wenn die SPL selbst nicht abgelaufen ist, siehe Datum in der Lizenz, würde ich nur den Übungsflug mit Fluglehrer vermissen, damit Du die Rechte der Lizenz wieder ausüben darfst.


    Michael

  • Was hab'ich hier falsch gemacht?? Zweimal dieselbe Frage, dann meine Antwort und als Qittung dieselbe Frage noch einmal!


    Michael

  • Hallo Michael,


    ich glaube nicht das Du was falsch gemacht hast, DocX schreibt ja selbst das er ein Schussel ist, er hat die Frage bereits 3x gestellt.


    Hab noch immer nicht die Frage an sich verstanden.


     


    Aber man muss ja niht alles verstehen.


     


    Gruß Reiner

  • Das Wiederholen der Frage liegt am Drücken der AKTUALISIEREN-Schaltfläche nachdem man seinen Text veröffentlicht hat. Mit jedem Nachsehen ob schon eine Antwort vorliegt wird die Frage dann neu eingetragen.
  • Sorry, Leute, tut mir leid. Ich habe die Frage natürlich nicht dreimal gestellt und war selbst darüber verwundert. Aber hips hat das ja schon aufgeklärt. Das hat also ausnahmsweise mal nicht direkt mit meiner Schusseligkeit zu tun ;-)

    @Flying Dentist: Danke für die Antwort. Unser Ausbildungsleiter war anderer Meinung. Aber es hat sich genauso herausgestellt, wie Du es gesagt hast. Wir haben das Luftsportgerätebüro in Braunschweig angerufen. Während bei PPL die 24 Monate wohl streng eingehalten werden müssen und in Härtefällen eine Kulanz von drei MOnaten gewährt werden kann, ist es bei den SPLern eben etwas lockerer:

    Nach Überschreiten der 24 Monate darf man solange nicht weiterfliegen, bis alle Bedingungen (12+12+12 Flugstd+Starts+Landungen plus Überprüfungsflug erfüllt sind).

    Mit jedem Monat Überziehen kommt ein Leermonat ohne Flugstunden und Starts und Landungen hinzu. Überzieht man also die 24 Monate solange, dass man auch die 12+12+12 nicht mehr halten kann, so genügt es, diese mit Flugauftrag also formal unter Begleitung durch Fluglehrer aufzufüllen.

    Einfacher als ich dachte. Ich danke Euch für′s Kopfzerbrechen und entschuldige mich fürs Mehrfachtexten der Message ;-) Passiert diesmal hoffentlich nicht ^^
  • ...sowie ein Übungsflug von mindestens
    einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf
    aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
    Hallo,

    nochmal eine Frage dazu:

    Wird dieser Übungsflug irgendwie speziell im Flugbuch gekennzeichnet oder zählt praktisch jeder mindestens einstündige Flug in Begleitung eines zugelassenen Fluglehrers? Muss der Übungsflug in Deutschland mit einer D-registrierten Maschine durchgeführt werden?

    Ich bin während der letzten 2 Jahre mehrmals auf Sardinien mit Fritz Gietl, einem deutschen Fluglehrer, ein paar Runden geflogen, auch länger als eine Stunde. Das Flugzeug war eine I-registrierte Savannah. Die Flüge sind im Flugbuch eingetragen und von Fritz mit Unterschrift und seiner DULV-Nr. bestätigt Ich frage mich nun ob das auch schon als Übungsflug zählt und ich mir die Kosten dafür nun hier erstmal sparen kann?
  • Die Kennzeichnung eines mindestens einstündigen, durch Unterschrift des Fluglehrers bestätigten Fluges als Übungsflug im pers. Flugbuch dürfte wohl kein unüberwindliches Problem darstellen, oder??


    LuftPersV § 45 Abs.2


    ... sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.


    Es werden keinerlei Anforderungen an die Registierung der Maschine oder an den Ort des Übungsfluges gestellt. Du hast auf einen aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug in Begleitungen eines deutschen UL-Fluglehrers ein Stunde geflogen, mehr braucht's nicht!!


    Michael


  • Dionys schrieb:


     


    Hallo,

    nochmal eine Frage dazu:

    Wird dieser Übungsflug irgendwie speziell im Flugbuch gekennzeichnet oder zählt praktisch jeder mindestens einstündige Flug in Begleitung eines zugelassenen Fluglehrers?



    Hallo,


    normalerweise wird der Übungsflug im Flugbuch unter "Bemerkungen" vom Fluglehrer gegengezeichnet. I.d.R. sogar mit Seiner FL-Lizenznummer und Unterschrift.


     


    Tobias


  • nani schrieb:


    normalerweise wird der Übungsflug im Flugbuch unter "Bemerkungen" vom Fluglehrer gegengezeichnet. I.d.R. sogar mit Seiner FL-Lizenznummer und Unterschrift.


    Lesen - nochmal lesen - denken - schreiben!


    Michael

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