annakin schrieb:Hi Annakin,
Dann frage ich jetzt auch mal dumm:
wenn man ganz frisch die Lizenz bekommen hat, kann man doch nicht die geforderte Stundenzahl vor dem ersten Flug nachweisen. Wie verhält sich das denn?
§ 124 LuftPersV
Anrechnung von Flugzeiten in
besonderen Fällen
Stand:
28. January 2009
Als Flugzeiten für
den Erwerb, die Erweiterung, den Nachweis für die Ausübung der Rechte
aus der
Lizenz, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für
Privatluftfahrzeugführer,
Segelflugzeugführer, Luftsportgeräteführer, Freiballonführer oder
Luftschiffführer werden, sofern in dieser
Verordnung
nichts anderes bestimmt ist, voll angerechnet:
1. Flugzeit als Lehrer bei der Ausbildung und bei vorgeschriebenen
Übungsflügen
sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer oder als
Luftfahrzeugführer
bei vorgeschriebenen Übungsflügen mit Fluglehrer,
2. Flugzeit als Prüfer und als Bewerber bei praktischen Prüfungen oder
Befähigungsüberprüfungen.
sukram schrieb:Piloten, die eine normale UL-Ausbildung gemacht haben, haben durch den Prüfungsflug keine Probleme.
Ach jo, genau. Man hatte ja eine Prüfung :)