UL-Lizenz Verlängerung

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Danke!
    Dann hoffe ich mal das bald wieder Flugwetter wird...
  • Dann frage ich jetzt auch mal dumm:

    wenn man ganz frisch die Lizenz bekommen hat, kann man doch nicht die geforderte Stundenzahl vor dem ersten Flug nachweisen. Wie verhält sich das denn?
  • Super Frage! :) Michael?
  • annakin schrieb:
    Dann frage ich jetzt auch mal dumm:

    wenn man ganz frisch die Lizenz bekommen hat, kann man doch nicht die geforderte Stundenzahl vor dem ersten Flug nachweisen. Wie verhält sich das denn?
    Hi Annakin,

    dann kommt Absatz 3 zur Geltung:
    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine
    Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem
    aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler
    oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
    Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des
    Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

    Grüße
    Maik
  • Ach jo, genau. Man hatte ja eine Prüfung :)
  • ... na bitte, mehr weiß ich auch nicht!!

    Michael
  • ...stimmt, daran hatte ich nicht gedacht.
    Naja zumindest war dann meine Frage doch nicht ganz soooooooo dumm....
  • Mitgezählt werden auch die Zeiten während der Ausbildung....


    § 124 LuftPersV






    Anrechnung von Flugzeiten in
    besonderen Fällen



    Stand:
    28. January 2009





    Als Flugzeiten für
    den Erwerb, die Erweiterung, den Nachweis für die Ausübung der Rechte
    aus der
    Lizenz, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für
    Privatluftfahrzeugführer,
    Segelflugzeugführer, Luftsportgeräteführer, Freiballonführer oder
    Luftschiffführer werden, sofern in dieser
    Verordnung
    nichts anderes bestimmt ist
    , voll angerechnet:





    1. Flugzeit als Lehrer bei der Ausbildung und bei vorgeschriebenen
    Übungsflügen
    sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer oder als
    Luftfahrzeugführer
    bei vorgeschriebenen Übungsflügen mit Fluglehrer
    ,





    2. Flugzeit als Prüfer und als Bewerber bei praktischen Prüfungen oder
    Befähigungsüberprüfungen.

  • sukram schrieb:
    Ach jo, genau. Man hatte ja eine Prüfung :)
    Piloten, die eine normale UL-Ausbildung gemacht haben, haben durch den Prüfungsflug keine Probleme.

    Anders sieht es möglicherweise bei Umschülern (z.B. vom PPL) aus. Die machen keinen Prüfungslflug. Die PPL-Flugstunden der letzten 24 Monaten werden beim SPL angerechnet. Eigentlich müssen die während der Umschulung oder gleich danach einen Übungsflug machen, damit sie ihre neue SPL-Lizenz überhaupt nutzen können, oder?

    MfG
    Helmut
  • Hallo Leute,

    ich hab′ auch ne Frage zum Thema:

    Ich Schussel hab versehentlich die 24 Monate nach Lizenzausstellung ablaufen lassen. Dummer Fehler, das muss ich jetzt irgendwie auslöffeln...

    Wisst Ihr, was zu tun ist? Flüge und Starts und Landungen habe ich genügende in den letzten 24 und 12 Monaten, Medical ist gültig.
    Kann man das Problem irgendwie heilen oder muss ich jetzt nachschulen oder die Prüfung wiederholen o.ä.?
    Bin ziemlich verzweifelt und frustriert ;-(

    Viele Grüße und Danke im Voraus
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