ich suche mich hier und im Internet gerade dämlich. Daher muss ich hier mal dieses Thema kurz eröffnen.
Wenn ich irgendwann meine UL-Lizenz habe, dann ist diese ja für einen bestimmten Zeitraum gültig (bei PPL-N glaub ich 60 Monate). Wie lange ist die UL-Lizenz gültig und was muss ich dafür tun, damit diese dann am Ende weiter verlängert wird. Ich bin 28, falls das irgendwie entscheidend ist.
Viele Grüße
Havelflieger
Edit: Sorry, jetzt habe ich es gerade doch noch gefunden:
LuftPersV § 45 (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Als kleiner Hinweis: Absatz 2 an sich hat gültigkeit vor jedem Flug. Sprich: Jedes Mal wenn Du in die Luft gehen willst, müssen die Vorraussetzungen dieses Absatzes erfüllt sein.
Ah OK. Danke für den Hinweis.
Die Fragestellung für mich hat sich übrigens daher ergeben, da ein Bekannter mir sagte, wie ich mir denn vorstelle hinterher zu fliegen. Da sagte ich dann, na ich werde ab und an, wenn ich Lust habe, einen Flieger chartern. Und dannschaute er mich verdutzt an und fragte mich denn, ob ich denn die Mindeststunden wüsste, die ich im Jahr zu fliegen hätte. Das wären ja mindestens 30 Flugstunden pro Jahr, so seine Auskunft.
Jetzt wollte ich mich daher kurz informieren und so schlimm isses ja nun nicht. Die 12 Flugstunden (inkl. den Start- und Landungen) innerhalb von 24 Monate kann ich mich großer Sicherheit locker absolvieren.
Nun bin ich wieder beruhigt und bin schon ganz gespanntauf den kommenden Sonntag.
Gibt es im Internet irgendwo eine Möglichkeit sich mit der Theorie auseinanderzusetzen? Einige Fragebögen gibt es ja hier im Forum und eine kleine Software (4Pilot glaub ich) habe ich auch schon gefunden. Aber leider noch keine Seite, wo ich mich ein wenig in das Fachwissen einlesen konnte. Gibts da einen Link-Tipp?
Gruß
Havelflieger
Es gibt da verschiedene Meinungen zu den Mindeststunden.
Genau die 12 Stunden in 24 Monaten zu fliegen, halte ich für sehr stressig und nahezu unmöglich. Für mich selber habe ich entschieden, dass 12 Stunden pro Jahr meine absolute Mindeststundenzahl ist - Das sind dann 2 Flüge pro Monat à 30 Minuten.
Meiner Meinung nach bleibt man im Training, in dem man regelmäßig fliegt (also nicht nur zwei mal pro Jahr drei Stunden in die Luft geht).
Aber keine Sorge, wenn Du erst mal die Lizenz hast, willst Du auch sehr häufig in die Luft. Ich habe in meiner Flugplanung 20-30 Stunden pro Jahr verteilt auf 29-33 Flüge stehen, also praktisch mehr als einen Flug alle vierzehn Tage. In den Flügen habe ich auch jedes Jahr eine Übungsstunde mit Fluglehrer eingeplant - Schaden kann das bestimmt nicht.
Ich habe Dir bezüglich Theorieunterlagen eine PN geschickt.
hallo, und wie verhält es sich, wenn die UL berechtigung (SPL) abgelaufen ist? auf TMG hab ich mehr als die geforderten stunden zur verlängerung. ein übungsflug mit fluglehrer kann jederzeit gemacht werden. aber genügt es dann die unterlagen zur lizenz erneuerung einzusenden, oder ist dann die befähigungsüberprüfung erforderlich? danke für eure hilfe in voraus! viele grüße maddin66
Hallo Sukram,
woher hast du das ? Also, bei mir war die Lizenz seit 12 Jahren abgelaufen, außerdem ′habe′ ich einen PPL-C, der seit 20 Jahren abgelaufen ist. Ich mußte 12 Stunden fliegen (mit/ohne Fluglehrer) und einen Überlandflug mit Fluglehrer machen, dann hatte ich den SPL wieder (bestätigt vom DAeC).
Matthias
Ja, Du hast recht. Habe den Beitrag mal angepasst. Es steht in der LuftPersV unter §45 Abs. 5:
(5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 kann um die Gültigkeitsdauer nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.
Im Absatz 2 steht folgendes:
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Danke für den Hinweis. Habe den falschen Beitrag mal entfernt...
Na, da bin ich aber froh ! Dachte schon, ich muß meinen Schein wieder abgeben ...
Matthias
Hallo,
mir stellt sich zum Thema Verlängerung auch gerade eine Frage deren Antwort mir nicht so richtig klar ist:
Wie ist das nun mit den 12 Stunden Mindestflugzeit, vor allem aber mit dem einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer. Muss ich das jeweils aller 24 Monate nachweisen können oder nur für die letzten 24 Monate bevor meine Lizenz abläuft?
Meine Lizenz wird im August 2 Jahre, also 24 Monate alt und ist gültig bis 2013. Die 12 Stunden Flugzeit in den letzten 2 Jahren habe ich locker erreicht. Muss ich da nun bis August noch einen solchen Übungsflug mit Lehrer machen oder erst in 2013 bevor meine Lizenz abläuft?
Gruß, Manuel
Wenn Du die Rechte Deiner Lizenz ausüben, sprich fliegen gehen willst, dann muss zurückgerechnet ab dem Tag an dem Du fliegen willst immer (!) die Voraussetzung erfüllt sein (12 Stunden mit 12 Starts und Landungen innerhalb der letzten 24 Monate, ein Übungsflug mit Fluglehrer innerhalb der letzten 24 Monate).
Um Deine Frage direkt zu beantworten: Du musst bis spätestens August einen Fluglehrer "spazieren" geflogen haben.
Prinzipiell gilt das natürlich nur, wenn Du im August fliegen willst. Willst Du z.B. erst im September wieder fliegen, kannst Du den Übungsflug auch erst kurz davor im September machen. Wichtig ist nur, dass die Voraussetzungen wie gesagt immer erfüllt sind, wenn Du "allein" fliegen gehst...