Frage zu BZF1 Prüfung (Verständnisproblem Text 36 sowie allgemeine Frage)

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  • Bin gerade dabei mich auf einen BZF 1+2 Lehrgang vorzubereiten und mir die Englischtexte anzusehen.

    Auch wenn ich mich mit vielen Vokabeln schwer tue bekomme ich eigentlich überall den Inhalt im Kontext gedeutet. 

    Mit der Ausnahme von Text 36 (Mein Problem ist der fett gedruckte Text)

    If several pilots entitled to operate the aircraft are on board, he will be pilot-incommand
    who has been appointed as such. The appointment shall be made by the
    operator or his legal representative or, in the case of a legal person, by the
    authorized agent. On a par with persons liable according to sentence 2 are those
    charged with the management or supervision of the enterprise of another person or
    explicitly entrusted by the same person to take up on their own responsibility the
    appointment as specified in sentence 1. 

    Auch die deutsche Übersetzung hilft mit da nicht weiter:

     Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist
    verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist
    vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von
    dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht
    gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen
    beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach
    Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.

    Kann mir da jemand erzählen was der Text heißen soll?

    Dann noch eine Frage an die BZF1ler:
    - Bei der Prüfung soll der Text ja inhaltlich übersetzt werden. Bedeutet das, dass ich den Text vorlese und dann kurz jeden Satz noch einmal lesen und dann direkt in Deutsch wiedergebe? Wie stark muss die Übersetzung da am Original sein? 

  • In meiner Prüfung sollte nicht 1:1 übersetzt werden. Es ging nur darum zu zeigen, dass man den Text inhaltlich verstanden hatte. Praktisch sah das bei mir so aus, dass wir (es waren etwa 6 Leute in der Prüfung, natürlich alle unterschiedliche Texte) einige Minuten Zeit hatten  uns die Texte anzuschauen und Notizen zun machen. Dann sollte der Text auf Englisch vorgelesen werden. Dann sollte sinngemäß übersetzt werden. D.h. man sollte vor allem zeigen, dass man den Text inhaltlich erfasst hatte. Insgesamt hatte ich nicht das Gefühl, dass der Prüfer es darauf angelegt hätte, jemanden durchfallen zu lassen. Alles recht locker.

  • Dito. In Bremen.

    Bye Thomas

  • echt_weg schrieb:
    Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist
    verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist
    vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von
    dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht
    gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen
    beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach
    Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.

    Kann mir da jemand erzählen was der Text heißen soll?

    Ich verstehe das so:

    zu Satz 1:

    Wenn ihr zwei zur Führung des LFZ berechtigte Piloten seid, die gemeinsam fliegen wollen, dann ist vorher zwischen euch Einigung zu erzeugen, wer der verantwortliche Pilot sein wird.

    zu Satz 2:

    Gehört einem von euch das Flugzeug, dann ist dieser der Halter und der bestimmt , wer der verantwortliche Pilot sein wird.

    Fett:

    Dem nach Satz 2 Verpflichteten (also dem Halter oder seinem gesetzlichen Vertreter) bleibt überlassen, wen er auswählt.?!x/?

    Just my 2 Cents. Was für ein Deutsch! Wo sind die Juristen? 

    Thomas

  • Ein gutes Beispiel warum viele die durchaus ein gutes Schulenglisch haben sich diesen Aufwand nicht antun. 

    In der Praxis habe ich mit FIS noch nie so einen Mist gefunkt.

    Ich würde den Prüfern gerne mal ein paar deutsche, verklausulierte juristische Texte hinlegen dann könnten sie diese mir mal auf Deutsch ! erklären was darin steht.  

    Das ist wieder so eine Bürokraten Scheiße Made in Germany. Da lachen die Nachbarländer drüber. 

    Ich würde gerne das Level an die vorhandene Schul- Praxis anpassen und die Piloten ermuntern viel mehr in englisch zu funken.  Ist ein "Engländer" in der Platzrunde muss man den auch verstehen  und sich mal in Englisch austauschen. Da ist BZF 1 2 oder nix völlig egal. Das prüft dann keiner.  

    Meinetwegen  wegen sollen sie ein BZF 1Light  einführen das eben dann den Anfug auf Frankfurt Airport  ausschließt :) 

    Ich garantiere in Stuttgart, Hamburg, FFM Hahn, Leipzig , Paderborn geht alles  locker in Deutsch oder Englisch. 

    Frankfurt, München oder Düsseldorf muss ich mir  w g BZF 1 nicht antun. :) 

    Die englische Sprachprüfung finde ich OK und durchaus praxistauglich. Da muß man wissen wo man sich befindet und auch das notwendige sagen.  Aber die Texte brauchen einen Update.  

    Mal so meine Meinung zu den Texten. 

    QDM 

  • QDM schrieb:
    In der Praxis habe ich mit FIS noch nie so einen Mist gefunkt.
    Logisch, es gibt ja auch keine Sprechgruppe für "Wie haben Sie Flugzeugführer bestimmt.". Bei diesem Test geht es um das Verstehen von englischen NOTAMS, API uswusf. Aber warum das jetzt nun zwingend beim Flugfunk geprüft werden muss ...

    Bye Thomas

  • Hallo,

    keine Panik, kein Grund zur Aufregung!
     (und kein Grund nach einem BZF "Light" zu rufen - das BZF ist leicht genug,
     wenn man sich mal das "Gefunke" so anhört, das damit betrieben wird ;-))

    Der oben zitierte Übungstext ist m.E. in der Tat einer der (unnötig) "komplizierteren".

    Aber solch ein Text kam z.B. bei unserer Prüfung in Eschborn überhaupt nicht dran.
    Dort waren es soweit ich mich erinnere, alles ganz normale, praxisnahe Passagen
    aus der AIP.

    Dieser Part der Prüfung hat keinem wirkliche Probleme bereitet...   ;-))

    BlueSky9


  • BlueSky9 schrieb:
    Aber solch ein Text kam z.B. bei unserer Prüfung in Eschborn überhaupt nicht dran.
    Dort waren es soweit ich mich erinnere, alles ganz normale, praxisnahe Passagen
    aus der AIP.
    Ich habe mal vor fast 30 Jahren das AZF gemacht. Da war es ähnlich. Ging auch wie oben beschrieben im Wesentlichen um das praxisnahe, inhaltliche verstehen und nicht um Juristendeutsch.

    Thomas

  • Eigentlich hat in meiner Prüfung keiner der drei Prüfungsteile jemanden aus meiner Gruppe Probleme bereitet. Den Fragenkatalog kann man mit Hilfe der App in wenigen Stunden durcharbeiten. Über den Text haben wir ja bereits gesprochen.

    Das "funken" war auch halb so wild. Einen Abflug auf Deutsch, dann einen Anflug in Englisch. Ich hatte mich natürlich vorbereitet. Konkret waren das 6-8 Übungsabende in der Gruppe. Zudem habe ich mir die Anflugkarte und die Flughafenkarte (Bahnausrichtung, Rollwege) vor der Prüfung nochmals eingeprägt. Dass ich trotzdem nervös war ist auch klar.

    BTW: Wofür benötigt man die ICAO Sprachprüfung? Ich meine hier schon gelesen zu haben, dass man die als ULer nicht braucht. Falls dem so ist: Gilt das auch für Flüge ins Ausland?

  • Das kommt auf das Ausland an. Bei den allermeissten (auch in D) braucht man den LP nicht.

    Aber hier geht es ja nur um das BZF, oder?

    Chris

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