Hallo zusammen, das Internet ist voll von dem Themenbereich eines Upgrades von "Segelflug" auf "Ultraleicht"... aber wie verhält es sich denn andersrum - Muss man(n) trotz SPL wieder bei Null anfangen? Vielleicht ne blöde Frage, aber rein Interessehalber stell ich sie hier einfach mal :)
Dank unserer flexiblen Bürokratie nutzt Dir UL nichts, aber bei einem PPL(A) und wahrscheinlich auch LAPL(A) würdest Du einiges anerkannt kriegen.
Da die Segelflugausbildung aber ohnehin nur mind. 15h voraussetzt, wäre das für jemanden, der es ordentlich lernen will, auch nicht zu dramatisch.
Google doch einfach mal nach Segelflug und Ausbildungsabschnitt.
Ein GPL kann alles was man für ein UL braucht. Außer Gas geben :) Daher braucht er nur 5 Stunden Einweisung (?).
Ein SPL kann wenig was man für GPL braucht: Windenstarts, landen ohne Motor, korrektes Einfliegen in Aufwinde, 50 km ohne Motor, ... fehlen einfach.
VG
Thomas
JaRa schrieb:FCL.210.S SPL - Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
Dank unserer flexiblen Bürokratie nutzt Dir UL nichts, aber bei einem PPL(A) und wahrscheinlich auch LAPL(A) würdest Du einiges anerkannt kriegen.
Michael
Danke für die Info! Da hatte ich von behördlicher Seite andere Info, aber die irren ja auch gelegentlich.
JaRa schrieb:Bitte gerne!
Danke für die Info!
Nur bleibt die Unsicherheit, ob auf EU-Ebene ULs bzw. MicroLights und besonders in der deutschen, oft verqueren Sichtweise tatsächlich auch als "andere Luftfahrzeugkategorie" gelten.
Für den LAPL(S) kann ja die entsprechende Empfehlung der ATO nach einem Testflug, vielleicht mit Absegnung der Luftfahtbehörde, zur gleichen Stundenreduzierung führen.
Michael
Hallo Michael
Das mit der Anerkennung des SPL beim LAPL wäre neu für mich. Bisher habe ich von Behördenseite immer gegenteiliges erfahren.
bb
hei
triple-delta schrieb:Tja, ich kann ja nur mit inhaltslosem "Copy-and-Paste" dienen:
Das mit der Anerkennung des SPL beim LAPL wäre neu für mich.
Ebenso sind meine Anmerkungen dazu wie immer gänzlich argumentationslos und natürlich völliger Quatsch:
"Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen"
Es wird ja nicht definiert in welcher Luftfahrzeugklasse man die Tätigkeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ausgeübt haben muss. Insofern sollten UL-PIC-Stunden im möglichen Umfang durchaus anrechnungsfähig sein.
"Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO ..."
Es hängt also allein an der ATO, ob und im welchem Umfang sie eine Stundenreduzierung befürwortet bzw. gewährt. Ob diese dann durch die Luftfahrtbehörde noch zu genehmigen wäre, wird nicht gesagt.
Natürlich geht diese mögliche Reduzierung allein zu wirtschaftlichen Lasten der ATO. Man wäre also auf deren diesbezügliche Fairness angewiesen.
Michael
Moin Moin,
die 10% Regelung scheint wohl korrekt zu sein, aber noch wichtiger: Segelfliegen ist saugeil, und ob du nun 22,5h oder 25h fliegen musst um zur Prüfung zu dürfen, macht den Braten nicht fett.
Du brauchst eine deutlich andere/bessere Ruderkoordination Seite-und Querruder, Thermikkurbeln, Starts (Winde bzw. F-Schlepp), metreologisches/taktisches Überlandfliegen und Landungen...alles kein Hexenwerk, aber etwas Gewöhnung und Übung ist schon nötig.
Wenn du einen Tipp brauchst, wo und wie man unkompliziert zum Fliegen kommt, schreib mir eine PN. Denke, dass man hier keine Adresse nennen darf, weil das als Werbung verstanden wird.
Hab selbst nach Jahren meinen SPL Segelflug und TMG reaktiviert. Unkompliziert und schnell, und die Sicherheit großgeschrieben, da waren auch ULer die SF machen wollten.
Grüße
Francop
Hallo Michael
Diese Ansicht hatte ich auch, aber es wurde mir erklärt, daß der SPL(UL) keine europäische Pilotenlizenz darstellt und daher nicht berücksichtigt wird. Die Vorkenntnisse beziehen sich lt. deutschen Behörden nur aus EASA-FCLs.
Wenn allerdings irgend ein europäisches Land das anders sehen würde, dann hätte eine Klage hierzulande sicher Erfolgschancen.
bb
hei