In Österreich ich der Upgrade jetzt leichter möglich, da 15 Std auf UL anerkannt werden.
Habt Ihr das auch schon gelesen:
Hier der Text bei AOPA:
"Bei der LAPL(A) Ausbildung werden jedenfalls die Hälfte der 30 vorgeschriebenen Stunden, also 15 als verantwortlicher Pilot, auch dann angerechnet, wenn diese vor Ausbildungsbeginn auf preisgünstigeren Motorseglern und/oder UL’s (Ultralight-Flugzeugen) erfolgten. "
Da muß doch jetzt auch was in BRD kommen.
Alternative: Kann man jetzt denn LAPL Upgrade einfach auch in Österreich machen? Im Urlaub mal 15 Stunden mit FI über den Bergen fliegen, die Alpen -Einweisung gleich mitgemacht.
Oder habe ich was übersehen?
QDM schrieb:Das mit "Österreich" ist natürlich ausgemachter Unsinn!!
In Österreich ich der Upgrade jetzt leichter möglich, da 15 Std auf UL anerkannt werden.
Der LAPL ist eine EU-Lizenz mit gleichen Erwerbsvoraussetzungen in allen Mitgliedsländern.
Diese bis zu 50%ige Erleichterung - übrigens eine Kann-Bestimmung ohne tatsächlichen Rechtsanspruch - wurde hier schon diskutiert und ist allein abhängig vom Goodwill der Flugschule, die eine entsprechende Empfehlung entgegen ihrem ureigenen pekuniärem Interesse ausprechen muss und dem der Behörde, die schlußendlich diese Empfehlung auch rechtskräftig absegnet.
Insofern von der Ösi-AOPA nix neues!!
Michael
hm... meine Flugschule hätte nichts dagegen gehabt...! Es war das deutsche BMVI welches die UL-Erfahrung nicht anerkennen wollte. Daher sehe ich darin schon einen Effekt, der sich hoffentlich auch bei uns auswirkt.
Oder kennt jemand einen ULer der die Vergünstigung in D bekommen hat???
Jetzt wird es spannend......
Die Situation ist doch, dass meistens sehr erfahrene UL Piloten in die Echo Klasse mal überwechseln wollen. Das sind doch meistens keine Beginner sondern Piloten die durchaus auch mal mehrere Hundert Std vorweisen können. Warum sollten die dann 30 Std erneut rumfliegen. 15 Std zusammen mit einer netten Alpeneinweisung bekommt man z B in einer Urlaubswoche in Österreich locker hin.
Da LAPL ja Europa Lizenz ist ( endlich mal ein Vorteil ) müsste der doch auch hier anerkannt werden.
Oder ist das eine Spass- Bremse eingebaut ?
ulrichx schrieb:???
Es war das deutsche BMVI welches die UL-Erfahrung nicht anerkennen wollte.
Diese Aufgabe obliegt dem LBA und den Luftfahrtbehörden der Länder!!
Die Vorgehensweise zur Erlangung der Erleichterung ist im Part FCL verankert:
Die ATO gibt nach einem Checkflug eine Empfehlung an die Lizenz-Behörde und darf dann im Gegenzug auf ca. € 4.000,- Umsatz verzichten. Dürfte klar sein, wo die "Spass-Bremse" zu suchen ist.
ulrichx schrieb:Tatsächlich? Hast Du denn die Formulierung diese "Empfehlung" und die evtuelle Antwort der Behörde gelesen??Michael
meine Flugschule hätte nichts dagegen gehabt
FlyingDentist schrieb:Eventuell ganz woanders, als Du denkst...
Die ATO gibt nach einem Checkflug eine Empfehlung an die Lizenz-Behörde und darf dann im Gegenzug auf ca. � 4.000,- Umsatz verzichten. Dürfte klar sein, wo die "Spass-Bremse" zu suchen ist.
Potentieller Umsatzbringer (=Umschueler) mit z.B. 100Std. Erfahrung schlaegt dort auf und sagt sinngemaess: Wenn ich bei Euch die 15 Stunden erlassen bekomme, mache ich den Schein, sonst suche ich mir eine andere Schule.
Spatz, Taube und so...
Chris
Chris_EDNC schrieb:Mag sein.
Eventuell ganz woanders, als Du denkst...
Nur ist nichts eleganter, als die Behörde als Miesmacher anzuprangern, wenn der Ablehnungsbescheid über die Stundenerleichterung kommt. Dass man diese aber selbst nach eingehendem Checkflug eigentlich gar nicht so richtig befürwortet hat, muss man dem Umschüler ja nicht unbedingt auf die Nase binden .... (s.o.)
Michael
Das waere nur sinnvoll, wenn sich die Schule sicher sein koennte, dass der Kandidat dann trotzdem den Schein bei ihnen macht. Und das koennen sie natuerlich nicht sein, entweder er geht woanders hin oder laesst es einfach bleiben, er kann ja bereits fliegen.
Wie gesagt, Spatz, Taube und so... Ist ja nicht so, dass klassische Flugschueler denen die Bude einrennen. Die sind froh ueber jeden Schueler, 15 Stunden hin oder her. Und sollte sich rumsprechen, dass die so ein Angebot haben, koennte das durchaus fuer weiteren Umsatz sorgen, den sie sonst nicht haetten. Und wer bei denen den LAPL macht, ist auch ein potentieller Charterkunde... Nein, da waeren solche Spielchen aus meiner Sicht nicht angezeigt, im Gegenteil.
Chris
FlyingDentist schrieb:Die Behörde kann diese nur bestandskräftig absegnen.
(...)und dem der Behörde, die schlußendlich diese Empfehlung auch rechtskräftig absegnet.
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