Language proficiency auf Deutsch?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Vermutlich ist das Thema in anderen europäischen Ländern nicht so einfach.
    Doch schon. Die EU-Verordnung 1178 gilt, wie der Name schon sagt, europaweit. Herr Rubenbauer erklaerte mir, dass diese Verordnung von den einzelnen Laendern nicht verschaerft werden darf.

    Also ich möchte nicht mit einem Flugplatz-Sheriff in Italien, Spanien oder sonstwo über die Interpretation von Artikel 4 der Basic Regulation diskutieren...
    Guter Punkt!
    Daher auch mein Hinweis, sich die Antwort auf die Anfrage von wegen LP ja oder nein auszudrucken und mitzufuehren. Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
    Oder wie FD ganz richtig anmerkte: LP machen und diese Frage nie wieder stellen. Ich habe mich bewusst und auch aus Prinzip fuer ersteres entschieden. Anfragen muss man sowieso, von wegen Einflugerlaubnis etc, da ist es praktisch kein Mehraufwand, diese Frage eben auch noch mit anzufuegen.


    Chris
  • Doch schon. Die EU-Verordnung 1178 gilt, wie der Name schon sagt, europaweit. Herr Rubenbauer erklaerte mir, dass diese Verordnung von den einzelnen Laendern nicht verschaerft werden darf.
    Hat nur einen kleinen Fehler... die Regelung für LP-Pflicht für UL zum Beispiel in Norgegen ist keine Verschärfung weil die EU-VO ausdrücklich sagt "ULs sind uns egal, könnt ihr mit machen was ihr wollt" !! Es gibt zwar keine europäische Pflicht, aber eben auch keine gesetzliche europäische Befreiung! Das ist es, was es so kompliziert macht.

    Es geht eben auch nicht um die 1178/2011 sondern um die EU-VO 216/2008 und da um den Artikel 4. Nach 10x lesen wird es klar..! Ich habe das auch nicht freiwillig gemacht, das ist aber der Artikel, weswegen ein Uler, zum Beispiel ich,  den LAPL als Fussgänger antreten muss, zumindest in der Leseweise des BMVI!

    Aber die Version von Herrn Rubenbauer gefällt mir auch besser!
  • Es gibt zwar keine europäische Pflicht, aber eben auch keine gesetzliche europäische Befreiung!
    Richtig, ganz klarer Fall.
    Die EU sagt: Macht was ihr wollt. Na und das machen die Mitgliedsstaaten dann auch. Das ist das, was hier von Anfang an geschrieben und von TeeJay so vehement bestritten wurde.

    Das ist es, was es so kompliziert macht.
    Und nicht nur in Bezug auf LP... Aber das ist meiner Meinung nach das ganz klar kleinere Uebel und ich hoffe, dass es genau so bleibt....


    Chris, nur einen (gruenen) Zettel an Bord habend :)
  • Amen..!
  • Das ist das, was hier von Anfang an geschrieben und von TeeJay so vehement bestritten wurde.
    Chris jetzt bitte nicht verdrehen! Aber alles der Reihe nach:

    Ich war in der Zwischenzeit auch nicht untätig und habe in dem von Dir genannten Buch nachgeschaut. Es ist zwar von Heike Schweigert verfasst aber die DFS tritt als Herausgeber auf, insofern korrigiere ich mich dahingehend, dass es sehr wohl die DFS wiedergibt.

    Ferner habe ich den EMF und die Eurocontrol direkt angemailt und warte dort noch auf Antworten und werde diese hier mitteilen sobald diese da sind. 

    Meine Vehemenz betraf Deiner lapsig daher gesagten Aussage, dass man generell kein LP im Ausland benötige bzw. so Sätze wie "Vollkommen egal ob man das Papierchen habe oder nicht". Und wenn man schon dabei sei kann man auch auf Zettelchen wie JNP etc. verzichten. So Sprüche sind falsch und gefährlich.

    Aber auch ich lag mit meiner Generalisierung, dass überall ein LP verpflichtend sei falsch und korrigiere bzw. präzisiere dahingehend meine erstmalig auf Seite 3 gemachte Aussage:

    Als Deutsch-Muttersprachler ohne LP Level 4 in Englisch darfst Du nur ins deutschsprachiges Ausland fliegen für alle andere Länder brauchst Du den LP es sei denn die jeweils nationale AIP lässt ULs explizit aus.

    WENN allerdings eine Sprachbefähigung erforderlich ist, dann MUSS diese auch in die jeweilige Lizenz eingetragen sein bzw. bei einem ULs MUSS mit einem extra Papierchen dokumentiert sein, da man erst damit die die Rechte der Lizenz (also UL Fliegen) nutzen darf. Hat man das nicht liegt ein Straftatbestand vor (Fliegen ohne Lizenz).

    ulrichx beschreibt es ganz gut:
    Es gibt zwar keine europäische Pflicht, aber eben auch keine gesetzliche europäische Befreiung! Das ist es, was es so kompliziert macht.

    Wir ULer sind quasi gezwungen uns mit dem UL Gastflugrecht in lauter einzelnen AIPs auseinanderzusetzen. Denn ULs sind keine kleinen nur lokal betriebene Sportgeräte sondern können als HighPerf ULs locker mit den Leistungswerten und Ausstattungsmerkmalen von Flugzeugen mithalten und werden zum Reisen quer durch Europa genutzt. Und hier knallen nun die unterschiedlichen Rechtsauffassungen aneinander. Deutschland z.B. setzt ausländische ULs den Flugzeugen gleich, so zumindest die AOPA. Andere definieren nichts oder klammern aus. 

    Ich denke, wenn etwas ausgeklammert oder nicht definiert ist, zählen weiterhin die jeweils übergeordneten und höheren Rechtsnormen. Ist diese Denke jetzt falsch? Ich finde nicht, denn die ICAO LP Level 4 Minimums haben ja einen sehr guten Grund und Sinn und man kann nichts Falsches damit machen, wenn man diesen hat.
  • Meine Vehemenz betraf Deiner lapsig daher gesagten Aussage, dass man generell kein LP im Ausland benötige bzw. so Sätze wie "Vollkommen egal ob man das Papierchen habe oder nicht". Und wenn man schon dabei sei kann man auch auf Zettelchen wie JNP etc. verzichten. So Sprüche sind falsch und gefährlich.
    Das man generell keines benoetigt hat nie jemand so behauptet.
    JNP und anderes benoetige ich mit meinem nicht in D zugelassenen UL nunmal nicht, sorry...

    Ansonsten nehme ich mit Freude zur Kenntnis, dass Du es nun doch noch verstanden hast und Dich korrigierst. Hat aber auch lange gedauert diesmal... ;)

    Deutschland z.B. setzt ausländische ULs den Flugzeugen gleich, so zumindest die AOPA. Andere definieren nichts oder klammern aus.
    Nein, UL′s werden ganz klar separat behandelt in D. Daher hier auch kein LP etc pp.


    Chris
  • "Nein, UL′s werden ganz klar separat behandelt in D. Daher hier auch kein LP etc pp."

    Der Meinung war ich bis Gestern ja auch noch!

    Kannst Du mir denn eine Fundstelle nennen, wonach SPLér vom neuen § 125 LuftPersV ausgenommen sind?
    Ich bin da mittlerweile wirklich verunsichert!

    Und bitte jetzt nicht wieder "XY hat gesagt....", wir brauchen maleine wirkliche Fundstelle!

    Grüße
    Thomas
  • Wurde doch schon genannt, §7:

    4.
    wenn am Flugfunk teilgenommen wird,
    a) ein Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes nach der Verordnung über Flugfunkzeugnisse und
    b) ein Nachweis über das Niveau der Sprachkenntnisse; davon ausgenommen sind
    Bewerber um Erlaubnisse zum Führen von Segelflugzeugen (LAPL(S) und
    SPL), Ballonen (LAPL(B) und BPL), Motorseglern und Luftsportgeräten.


    Chris
  • ok, Danke.
    Hab mir schon Gedanken gemacht.


    Grüße
    Thomas
  • denn die ICAO LP Level 4 Minimums haben ja einen sehr guten Grund und Sinn und man kann nichts Falsches damit machen, wenn man diesen hat.
    Wenn man sich aber auf das Zettelchen verlaesst und meint, nun ganz toll Flugfunk in z.B. Englisch betreiben zu koennen, macht man allerdings was falsch.
    Entscheidend ist, dass man es kann, und zwar auch in Laendern, wo die Leute sehr schwer verstaendliches Englisch reden, wo es nationale oder regionale Besonderheiten gibt usw usf. Das alles wird beim LP natuerlich nicht geprueft. So idealisiert wie dort, gemuetlich im Buero in perfekter Gespraechsqualitaet, dialekt- und stressfrei laeuft es spaeter nunmal nicht ab. Von daher ist das Zettelchen nicht mehr, ja als eben ein Zettelchen. Wenn es wer fordert, ok machen. Wenn nicht, kann man sich das wirklich sparen und die Zeit und Energie lieber anders verwenden.

    Aber ja, nur meine Meinung.


    Chris
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.8 %
Ja
45.2 %
Stimmen: 217 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 40 Besucher online, davon 1 Mitglied und 39 Gäste.


Mitglieder online:
CL-415 

Anzeige: EasyVFR