Wurde kuerzlich hier gesagt. Kauf Dir die Cross Border Information der DFS und lies es selber nach. Aber natuerlich haben die auch alle keine Ahnung.Die Autorin Heike Schweigert ist keine DFS Mitarbeitern sondern "nur" Pilotin und freie Journalistin. Und nur weil ein Buch im DFS Shop zu kaufen ist, gibt es noch lange nicht die Rechtsposition der DFS wieder, was ganz bestimmt irgendwo im Klappentext oder im Anhang kleingedruckt stehen dürfte. Und wie gesagt die DFS ist für solche Aussagen nicht zuständig sondern allein das LBA.
Die ICAO verneint das ausdruecklich.http://www.icao.int/safety/lpr/Documents/A38.8.pdf
Aber natuerlich haben die auch alle keine Ahnung.
http://www.icao.int/safety/lpr/Documents/A38.8.pdfhttp://www.icao.int/safety/airnavigation/Pages/peltrgFAQ.aspx
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b) ein Nachweis über das Niveau der Sprachkenntnisse; davon ausgenommen sind Bewerber um Erlaubnisse zum Führen von Segelflugzeugen (LAPL(S) und SPL), Ballonen (LAPL(B) und BPL), Motorseglern und Luftsportgeräten.
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Auf die Frage, wie es mit einem deutschen UL-Piloten aussieht, der nach F will: Dies muss man in F erfragen, da dies ausschliesslich national geregelt ist."D" war ja einfach... aber wie ist es nun in "F"???
"D" war ja einfach... aber wie ist es nun in "F"???Sooo einfach scheinbar ja nicht, lt. TeeJay fliegt der Franzose dann ja illegal hier rum... Was eindeutig nicht stimmt.
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