Da fängt′s an. Wo holst Du Dir z.B. diese Infomationen für UK oder Dänemark oder Frankreich etc.?Einfach die dortige Luftfahrtbehoerde anfragen.
Dann wäre es doch mal schnell getan eine Liste zu erstellen und hier ins Forum zu packen.Gefaehrlich... Wenn so eine Liste nicht 100% aktuell gehalten wird, holt sich mal wer eine dicke blaue Nase, wenn er sich auf inzwischen veraltete Infos stuetzt.
Einfach die dortige Luftfahrtbehoerde anfragenoder einfach den LP-Englischtest* machen und deswegen niemanden mehr fragen.
Moin,
noch einmal, weil es offenbar schwer zu vermitteln ist:
der LP-Eintrag bestimmt nicht primär, ob ich funken darf, schon gar nicht, in welcher Sprache.
Der LP-Eintrag bestimmt, ob ich "die Rechte aus meiner Lizenz ausüben", also fliegen darf, wenn ich denn funke (wobei zumindest in den EASA-Lizenzen das Funken auch Teil der Lizenzrechte ist). Das gilt für alle ICAO-Lizenzen so, also auch für die EASA-Lizenzen. Für UL-Lizenzen gibt es jeweilige nationale Regelungen, die ich jetzt nicht im Detail kenne, aber mit ICAO nichts zu tun haben, da es ja um die Lizenzen und nicht um den Flugfunk geht.
Wenn ich dann einen LP-Eintrag "Englisch" habe, reicht das ("entweder in Englisch oder"). Damit darf ich nach ICAO auch fliegen, wenn ich in Deutsch, Französisch, Mandarin, Suaheli etc. funke, vorausgesetzt, ich kann es.
Grüße
> Nur wenn man aber Flugfunkdienst teilnehmen will oder muss,Na gut dann eben nicht, mir auch egal.
> greift automatisch die ICAO-Regelung
Nein.
Ja es ist schon erstaunlich, wie eine Frage, die mit ein paar Sätzen erschöpfend beschrieben werden kann (und hier mehrfach wurde), 65 Stellungnahmen (ich befürchte es werden noch einige dazu kommen ...) produzieren kann ...
LG Flughherb
oder einfach den LP-Englischtest* machen und deswegen niemanden mehr fragen.Ist natuerlich moeglich, so geht man auf Nummer sicher.
Wo ist da eigentlich das Problem.
Im Übrigen sind die ULs national geregelt, der Flugfunkdienst aber nicht.Oh man... Nun hatten wir es eigentlich erschoepfend behandelt und (so dachte ich) auch fuer die allerschlichtesten Gemueter klar gemacht. Und nun kommst Du mit demselben Quark ums Eck.
Die offenbar nur schwer zu verstehende Verwirrung rührt einfach daher, dass man im LR G und E nicht grundsätzlich am Flugfunkdienst teilnehmen muss und deshalb für Piloten bestimmter Luftfahrzeugklassen kein LP vorgeschrieben wird.
Nur wenn man aber Flugfunkdienst teilnehmen will oder muss, greift automatisch die ICAO-Regelung**, die ihrerseits einen LP-Nachweis (entweder in der Landesprache oder eben generell Englisch) zwingend vorschreibt.
PS: Mich würde nur zum Schluss mal interessieren, ob alle die sich hier so gegen die ICAO-Übereinkunft zur Verbesserung der Flugfunkkommunikation ins Zeug legen, selbst eine englische LP haben.Niemand legt sich hier gegen den LP ins Zeug. Es stand die Behauptung im Raume, dass man diesen zwingend benoetigt. Zu belegen, dass dies nicht so ist, war zumindest meine Intention. Und es wurde belegt.
Ich habe keinen Zettel von wegen JNP, ich habe keinen Zettel von wegen Medical und ich habe auch keinen Zettel von wegen LP.jetzt wird mir so einiges klar...
jetzt wird mir so einiges klar...Muss schlimm fuer Dich sein zu sehen, wie jemand ohne all die Zettelchen legal im Luftraum unterwegs sein kann. Man wuenscht sich manchmal eine Bordkanone, nicht wahr? :) :)
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