Language proficiency auf Deutsch?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • ja hab ich aber Du liest ja selbst die Texte nicht die Dir geboten werden!
    ???
    Da steht, dass es "ratsam" sei. Von verpflichtend steht da nix.

    Aber da steht z.B. auch sowas wie:

    Nachweis über Sprachkenntnisse:
    Er ist erforderlich für die Sprache, in der gefunkt werden soll, oder für Englisch – aber nicht für UL-Piloten.

    Piloten von Luftsportgeräten müssen auch nicht zur Sprachprüfung.

    Übrigens müssen auch UL-Piloten bei Flügen ins Ausland sehr wohl
    darauf achten, dass sie beim Funken verstanden werden und selbst
    verstehen, was von ihnen erwartet wird – in welcher Sprache auch immer.
    Sie sind zwar von der Sprachnachweispflicht ausgenommen
    – einen
    Freibrief haben sie deswegen aber nicht.

    Klingt alles ziemlich eindeutig, nicht?

    Kannst ja auch mal versuchen nach Östereich ohne ELT einzufliegen und es darauf ankommen lassen bei einer Kontrolle. Ist auch nicht in Deutschland für UL′s definiert. Leider Pech gehabt wenn Du dann von Graz aus zu Fuss nach Hause darfst....
    ???
    Wer redet hier von ELT′s? Natuerlich ist ein ELT verpflichtend vorgeschrieben in AUT. Das regelt jedes Land individuell, genau wie die Geschichte mit dem LP fuer UL.


    Chris
  • Niemand, das war nur ein Beispiel was pro Land anders geregelt wird.

    ich habe heute noch eine Info eines DAeC Mitarbeiters bekommen. Es sit so wie schon mehrfach hier geschrieben.

    Ohne LP bist Du im Ausland illegal unterwegs. Punkt aus.

    Du kannst mit der "Funkeinweisung" die Du zum UL Schein bekommst theoretisch ausserhalb Deutschlands fliegen aber dort verlangt man das beherrschen entweder der Landessprache oder der ICAO Sprache welche Englisch ist. Und diese Fähigkeit mußt Du mit LP nachweisen.

    Das hat NICHTS aber auch GAR NICHTS mit der Art des Fluggerätes zu tun sondern mit der Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunks. 

    Sobald Du dein BZF-I gemacht hast bist Du verpflichtet den LP zu machen sobald Du ins nicht deutschsprachige Ausland willst und dort Angelsächsisch sprechen willst.

    Es gibt KEINEN Fluglehrer in meiner Umgebung der dies nicht exakt so bestätigt!
  • Ohne LP bist Du im Ausland illegal unterwegs. Punkt aus.
    Ja dann wird in den Fachzeitschriften seit Jahren nur Mist geschrieben. Kann natuerlich sein.
    Aber bisher habe ich von Dir als Quellen nur "einen Fluglehrer" und "einen DAeC-Mitarbeiter" bekommen. Natuerlich nichts schriftliches o.ä. Und solange das auf diesem Niveau bleibt, halte ich mich an die oben genannten, jederzeit nachlesbaren und auch hinterfragbaren Quellen.

    Eine klitzekleine Frage haette ich aber schon noch: Wenn das alles so sein sollte, also NATUERLICH LP, unabhaengig von der Luftfahrzeugklasse, ICAO-Flugfunk, nix national geregelt, bla bla, warum braucht in Deutschland ein D-EXXX-Pilot den LP, ein D-MXXX-Pilot oder auslaendischer UL-Pilot aber nicht? Komisch, oder? Frag′ das doch bitte mal den "Fluglehrer" und auch gerne den "DAeC-Mitarbeiter".

    Chris
  • Jungs, jetzt muss ich doch auch mal meinen Senf dazugeben: 
    Als halbwegs auch im Ausland erfahrene Pilotin (meist mit Echo-Klasse unterwegs) dachte ich bislang, dass LP unbedingt notwendig wäre. Nun hab ich aber mal in der Publikation von Heike Schweigert "Cross Border Information" der DFS (2013) nachgelesen. Dort steht auf S. 11 "Auch UL-Piloten müssen bei Flügen ins Ausland darauf achten, dass sie beim Funken verstanden werden und selbst verstehen, was von ihnen erwartet wird, in welcher Sprache auch immer. Sie sind zwar von der Sprachnachweispflicht ausgenommen, haben aber keinen Freibrief. "
    Happy landings
    Conny
  • Was sagt den die ICAO selber zum Thema LP und Flugfunk?
    Auf deren Seite kann man dies lesen:
     
    Glider and free balloon pilots and flight engineers: There is no language proficiency Standard applicable to these categories of personnel. However, Annex 1, Chapter 1, paragraph 1.2.9.3 contains a Recommendation that reads: "Flight engineers, glider and free balloon pilots should have the ability to speak and understand the language used for radiotelephony communications.".
    Nun ist da zwar nicht von UL die Rede, um die kuemmert sich die ICAO halt ueberhaupt nicht, aber es ist doch bemerkenswert, dass Segler und Ballonfahrer keinen LP benoetigen, obwohl auch sie am Flugfunk teilnehmen.

    Soviel zum Thema:

    Das hat NICHTS aber auch GAR NICHTS mit der Art des Fluggerätes zu tun sondern mit der Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunks.

    Ich denke, das Thema ist durch.


    Chris
  • "Ich denke, das Thema ist durch".

    Das denke ich seit Anfang:
    Wir reden von Luftsportgeräten = nationale Zulassung.
    Wir reden von UL-Flugscheinen = nationale Regelung.
    Wir reden von Flugfunk OHNE europäische/ICAO-Bedingungen zu erfüllen (kein Nachweis einer Sprachbefähigung) = nationale Regelung
    Also ist klar:
    Wer ins Ausland fliegen will (egal welche Sprache dort gesprochen wird, muss dort fragen (außer es besteht bereits eine zwischenstaatliche Vereinbarung, dann steht es dort drinnen) und bekommt alle Auflagen mitgeteilt, die sein Gerät und er als Pilot zu erfüllen haben (eventuell bekommt er überhaupt keine Erlaubnis einzufliegen - war ja lange Zeit in der Schweiz), damit er am Luftverkehr und am Funk teilnehmen darf und in welche Lufträume er überhaupt einfliegen darf.

    Man kann natürlich ALLES IGNORIEREN und trotzdem überall hinfliegen, vielleicht fragt ja niemand und vielleicht passiert ja auch nichts - aber das war ja nicht die Frage ...

    Thats it
    LG Flugherb

  • PS: Am besten an dieser Diskussion finde ich die roten Daumen fuer mich :) :)
    LOL


    Chris
  • Ach nun ja, das ignoriere ich schon lange. Was ist die Aussagekraft dahinter? DA hat dann irgendeinem was gefallen oder eben nicht. Und jetzt? 

    Ich finde die Diskussion bis jetzt doch eigentlich ganz ordentlich.

    Es ist doch gut wenn man sich über unterschiedliche Standpunkte austauscht.

    Das eigentlich ärgerliche finde ich in der Tat das wir alle meinen Recht zu haben aber es keine Informationsbasis gibt in denen man das nachlesen könnte. Das ist alles so dermassen fragmentiert das es eigentlich ganz normal ist das wir so unterschiedliche Standpunkte haben.

    Da muß man sich durch hunderte von Seiten wühlen. Wieso gibt es nicht in jedem Land eine zentrale Anlaufstelle in der die Besonderheiten für dein Einflug definiert werden?

    Ich habe z.B. auf den Seiten der Microlight association in UK gestöbert um z.B. die Frage zu klären die uns beschäftigt hat. Auch dort findet man nur die nationalen Belange behandelt. 

    Wieso wird das so in der Fliegerei verkompliziert?


    P.S. hab Dir für den letzten Beitrag nen roten Daumen gegeben. Einfach so um das ad absurdum zu führen ;-)
  • Wieso wird das so in der Fliegerei verkompliziert?
    Weil UL nunmal national geregelt ist.

    Die Informationslage finde ich hingegen wirklich einfach und schluessig. In saemtlichen Publikationen, die ich bisher gefunden habe, wird es klar beschrieben, kein LP fuer UL, ausser ein Land regelt das individuell anders.
    Und welches Land das wie regelt merkt man sehr schnell, wenn man sich die Infos zum zu bereisenden Land einholt, was man eh machen muss (darf ich ueberhaupt rein, darf ich in CTR′s, brauche ich LP, Flugplanpflicht, Zollfragen) und damit wird das doch alles rund. Das druckt man sich dann aus und kann vollkommen tiefenentspannt irgendeinem ramp check entgegen blicken.

    Eines aber duerfte hier sehr klar geworden sein: Nicht auf irgendwelche Aussagen, ob nun hier oder von Fluglehrern oder was weiss ich wem hoeren, das kann ganz boese ins Auge gehen!

    P.S. hab Dir für den letzten Beitrag nen roten Daumen gegeben. Einfach so um das ad absurdum zu führen ;-)
    Dafuer haste jetzt von mir ′nen gruenen ;)


    Chris
  • "Und welches Land das wie regelt, merkt man sehr schnell, wenn man sich die Infos zum zu bereisenden Land einholt, was man eh machen muss"




    Da fängt′s an. Wo holst Du Dir z.B. diese Infomationen für UK oder Dänemark oder Frankreich etc.?


    Ich find es wirklich nicht! Ich wüßte es auch nicht!


    Dann wäre es doch mal schnell getan eine Liste zu erstellen und hier ins Forum zu packen.


    Ich möchte schon lange mal nach Duxford um dann ein Wochenende in Cambridge zu verbringen.
    Letztes Jahr war eine Fliegertruppe die ich teilweise kenne da. Geführt von einer Pilotin die hauptberuflich in Münster am Tower arbeitet. LP war somit kein Thema da die Truppe als Formation flog.

    Auch eine Interessante Frage in dem Zusammenhang. Reicht der "Leader" der Formation wenn dieser LP hat oder muß jeder einzelne der da mitfliegt diesen dann auch haben immer unter der Voraussetzung das der LP grundsätzlich vorhanden sein müßte.



Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.8 %
Ja
45.2 %
Stimmen: 217 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 27 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR