Language proficiency auf Deutsch?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Sorry Leute aber hier muß ich TJ mal in Schutz nehmen.

    Der Funk ist über ICAO geregelt. Als UL′er bist Du aber nicht ICAO konform. Deswegen darfst Du ohne BZF auch nicht am Funk teilnehmen ausser in den Bereichen in denen dies ausdrücklich erlaubt ist.
    Ich glaub das war Luftraum "E"

    Sobald Du aber in das europäische Ausland fliegst mußt Du die Sprachfähigkeit gemäss ICAO nachweisen. Dies erfolgt bei uns durch das BZF.Dies wiederum ist ICAO konform geregelt unabhängig vom Fluggerätetyp! UNd das ist der springende Punkt, das Luftfahrzeug definiert NICHT die Radiokommunikation, wie schon zurecht festgestellt, die meisten Controller im Ausland kennen nichtmal den Unterschied zwischen D-E und D-M.

    Insofern mußt Du mindestens ein Level 4 haben sobald Du ins Ausland willst und dort englisch sprechen willst.

    Ich habe diese gestern noch mit meinem Fluglehrer besprochen. Er ist Inhaber diverser Lizenzen inkl. SPL,PPL, CPL, Kunstflug, NVF und AZF und entsprechend Ausbilder.

    Er erzählte mir die Story das wegen fehlendem language Proficency einige Leute im letzten Jahr in Dänemark gegroundet wurden und nicht wieder starten durften weil sie keinen Nachweis hatten. 
     Die gesamte Truppe mußte sich ferry Piloten kommen lassen!

  • wie schon zurecht festgestellt, die meisten Controller im Ausland kennen nichtmal den Unterschied zwischen D-E und D-M.
    Nach dem Einleitungsanruf weiss er, mit was er es zu tun hat.

    Er erzählte mir die Story das wegen fehlendem language Proficency einige Leute im letzten Jahr in Dänemark gegroundet wurden und nicht wieder starten durften weil sie keinen Nachweis hatten.
    Die gesamte Truppe mußte sich ferry Piloten kommen lassen!
    Ich kenne Daenemark nicht, nehme aber an, dass die in einer CTR waren und Daenemark dafuer das LP verlangt? Wie jemand anders im Forum schon schrieb, verlangt Daenemark pauschal kein LP fuer UL, fuer CTR dann evtl. schon? Keine Ahnung.


    Chris
  • wie schon zurecht festgestellt, die meisten Controller im Ausland kennen nichtmal den Unterschied zwischen D-E und D-M.

    Nach dem Einleitungsanruf weiss er, mit was er es zu tun hat.
    Bist du sicher?

    Letztes Jahr, als ich nach Wrocław fliegen wollte, habe ich auch dorthin angerufen.
    Als Ersatzlandeplatz haben wir den Flughafen Wrocław gewählt (geplant war Szymanòw). Ich habe gesagt, dass wir mit einem Tecnam P92 (dasselbe was ich per Funk sage).
    Er wusste überhaupt nicht, dass das ein UL ist... Er musste im Internet das recherchieren.

    Also, wenn ich einfach funke "D-MXXX, Tecnam P92, VFR..." kann ich nicht wirklich sicher sein, dass der Typ der mich hört (außer, ich bin in Deutschland) weiß, das ich mit einem UL unterwegs bin.

    Es ist mir aber meistens egal... :D

    Grüße
    Luca
  • Bist du sicher?
    Ja, wenn Du den Einleitungsanruf entspr. gestaltest...

    Also, wenn ich einfach funke "D-MXXX, Tecnam P92, VFR..." kann ich nicht wirklich sicher sein, dass der Typ der mich hört (außer, ich bin in Deutschland) weiß, das ich mit einem UL unterwegs bin.
    Mit Typbezeichnungen und dem D-M..., erst recht wenn es ein eher unbekannter Flieger ist, koennen Kontroller natuerlich nichts anfangen. Da gehoert die Klasse mit dazu (Helicopter, Microlight, Balloon, was weiss ich....)


    Chris
  • Haja. Die Controller sind international so unprofessionell, dass die natürlich D-E nicht von D-M unterscheiden können.
    Die haben ja auch praktisch keine Ausbildung, keine Fortbildung und natürlich auch keinerlei Interesse an Ihrem Beruf. Die lesen auch keine Luftfahrtzeitschriften. Das sind richtige Blödmänner....
    Dieser Thread ist wieder eine Zierde dieses Forums: Die eine Hälfte hält die andere Hälfte der Teilnehmer für total beschränkt bzw. für Beratungsresistent.
    Die Hauptdiskutanten zeichnen sich besonders aus. Wie immer...
  • Die Controller sind international so unprofessionell, dass die natürlich D-E nicht von D-M unterscheiden können.
    Ich wuerde nicht davon ausgehen, dass ein Controller in Portugal unbedingt ein UL aus Norwegen nur am Kuerzel erkennt. Ich sage daher immer dazu, dass ich ein Microlight fliege. Wuesste nicht, was dagegen spricht.

    Wenngleich das fuer die Frage LP oder nicht vollkommen unerheblich ist.

    Sobald Du aber in das europäische Ausland fliegst mußt Du die Sprachfähigkeit gemäss ICAO nachweisen. Dies erfolgt bei uns durch das BZF.Dies wiederum ist ICAO konform geregelt
    Das deutsche BZF hat mit ICAO nichts zu tun. In vielen ICAO-Laendern gibt es sowas garnicht. Der Sprachnachweis erfolgt durch den LP und der ist ICAO.

    Ich habe diese gestern noch mit meinem Fluglehrer besprochen. Er ist Inhaber diverser Lizenzen inkl. SPL,PPL, CPL, Kunstflug, NVF und AZF und entsprechend Ausbilder.
    Auch Fluglehrer wissen nicht alles. Die Aussagen in saemtlichen Quellen, die ich bisher ausfindig machen konnte und hier verlinkt habe sind eindeutig: Kein LP fuer UL. Kann natuerlich sein, dass die alle komplett falsch liegen...


    Chris
  • Hallo!

    > Was anders als beleidigen ist wohl bei Euch nicht drin oder was?

    Ich will Dich nicht "beleidigen" - ich bewerte nur die von Dir getroffenen Aussagen.


    > Wenn ich einen genehmigten Flugplan ... habe mit einem UL von A nach B zu fliegen, dann
    > fliege ich dahin, völlig egal was die jeweils nationalen Regelungen... besagen.
    > Denn es gilt für mich der juristisch verbindliche genehmigte Flugplan.

    T.J. - Sorry, aber Dein Fachwissen ist, bei allem Respekt, einfach nur gauenvoll mangelhaft!!!

    Bitte hör′ auf, so ein dummes Zeug zu posten.
    Am Ende liesst das noch jemand und galub es auch noch!

    Ein "genehmigter Flugplan" ist juristisch REIN GARNICHTS!!!
    Ich kann für jeden Blödisnn einen Flugplan aufgeben - nur
    weil dieser irgendwo angenmommen wurde hebelt er nicht
    bestehende luftrechliche Regelungen aus!!



    > Sobald Du aber in das europäische Ausland fliegst mußt Du
    > die Sprachfähigkeit gemäss ICAO nachweisen.

    Nein.

    Ob du für ein Luftsportgerät einen ICAO-LP benötigst,
    bestimmt einzig und alleine das Gastland - national
    geregelt.**


    > Dies erfolgt bei uns durch das BZF.

    Nein.
    Das BZF ist quasi nur die "Verfahrenstechnische Erlaubnis" überhaupt am
    Flugfunk teilnehmen zu dürfen - unabhängig von jeder ICAO Sprachfähigkeit.

    Und weil für Luftsportgeräte auch das in nationaler Regelung
    steht, benötigt der ULer in D nichtmal ein BZF, solange er sich nur
    z.B. aus Kontrollzonen raushält.
    (Das haben die Deutschen ganz alleine so für den Betrieb
     von Luftsportgeräten festgelegt - coool, oder?!  ;-))


    > Dies wiederum ist ICAO konform geregelt unabhängig vom Fluggerätetyp!

    Nein.
    "ICAO-Regelungen" müssen in Europäischen oder Nationalen Gesetzten
    ungesetzt werden - eine "ICAO-Regelung" für national regulierte Luftsportgeräte
    gib es so ersmal nicht.


    > Insofern mußt Du mindestens ein Level 4 haben sobald Du
    > ins Ausland willst und dort englisch sprechen willst.

    Nur mit einem Flugzeug.
    Mit einem Luftsportgerät nur, wenn es das Gastland fordert.


    BlueSky9

    **
    2 kleine Beispiele auf die schnelle:
    Italien, UL-Basico: garkein Funk.
    Frankreich, VFR im unkontrollierten Luftraum:
    keine Funkpflicht.
  • Dann flieg mit Deiner Auffassung nach England oder Dänemark ,sag mir wann Du gelandet bist und dann lass n wir es doch einfach drauf ankommen?

    Es mag sein das ich die ICAO Vorgaben falsch ausgelegt habe aber mit Verlaub glaube ich einem Fluglehrer der PPl sowie weitere Lizenzen lehrt, an dessen Schule BZF vorbereitet wird, die eine Level 4 Nachprüfung durchführen dürfen erstmal mehr wie den meisten hier im Forum die irgendwo mal was gelesen aber evtl. nicht kapiert haben. 

    Wir hatten das ja schonmal in dem Thread der Laienjuristen.....
  • @MOIN: Du musst hier keinem einfach so was glauben, aber hast Du das verlinkte Material ueberhaupt gelesen?


    Chris
  • ja hab ich aber Du liest ja selbst die Texte nicht die Dir geboten werden!

    oder den Aerokurier:

    Aber mehrere Fälle aus europäischen Ländern zeigen, dass es trotzdem auch für UL-Piloten sehr ratsam ist, den ICAO-Sprachtest abzulegen, wenn sie im Ausland fliegen wollen, denn die dortigen Behörden wenden ihr nationales Recht an und nicht deutsches Recht.
    Exakt.

    So, und wo steht da nun, dass ich ein LP benoetige? Wenn ich ausreichend gut die Sprache spreche, in der ich funke, ist alles in Butter. ---> Nein, siehe oben!! ICAO Sprachtest definiert was Du zu beachten hast wenn Du am Funkverkehr teilnimmst. Das ist UNABHÄNGIG von der Luftfahrzeugklasse!

    Du bist als UL Pilot verpflichtet diesen Nachweis im Ausland auf Verlangen vorzuzeigen. 
    Leider falsch... -->leider falsch!


    Aber wie gesagt, flieg ins Ausland und lass es drauf ankommen. Kannst ja auch mal versuchen nach Östereich ohne ELT einzufliegen und es darauf ankommen lassen bei einer Kontrolle. Ist auch nicht in Deutschland für UL′s definiert. Leider Pech gehabt wenn Du dann von Graz aus zu Fuss nach Hause darfst....
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