wie schon zurecht festgestellt, die meisten Controller im Ausland kennen nichtmal den Unterschied zwischen D-E und D-M.Nach dem Einleitungsanruf weiss er, mit was er es zu tun hat.
Er erzählte mir die Story das wegen fehlendem language Proficency einige Leute im letzten Jahr in Dänemark gegroundet wurden und nicht wieder starten durften weil sie keinen Nachweis hatten.Ich kenne Daenemark nicht, nehme aber an, dass die in einer CTR waren und Daenemark dafuer das LP verlangt? Wie jemand anders im Forum schon schrieb, verlangt Daenemark pauschal kein LP fuer UL, fuer CTR dann evtl. schon? Keine Ahnung.
Die gesamte Truppe mußte sich ferry Piloten kommen lassen!
wie schon zurecht festgestellt, die meisten Controller im Ausland kennen nichtmal den Unterschied zwischen D-E und D-M.Bist du sicher?
Nach dem Einleitungsanruf weiss er, mit was er es zu tun hat.
Bist du sicher?Ja, wenn Du den Einleitungsanruf entspr. gestaltest...
Also, wenn ich einfach funke "D-MXXX, Tecnam P92, VFR..." kann ich nicht wirklich sicher sein, dass der Typ der mich hört (außer, ich bin in Deutschland) weiß, das ich mit einem UL unterwegs bin.Mit Typbezeichnungen und dem D-M..., erst recht wenn es ein eher unbekannter Flieger ist, koennen Kontroller natuerlich nichts anfangen. Da gehoert die Klasse mit dazu (Helicopter, Microlight, Balloon, was weiss ich....)
Die Controller sind international so unprofessionell, dass die natürlich D-E nicht von D-M unterscheiden können.Ich wuerde nicht davon ausgehen, dass ein Controller in Portugal unbedingt ein UL aus Norwegen nur am Kuerzel erkennt. Ich sage daher immer dazu, dass ich ein Microlight fliege. Wuesste nicht, was dagegen spricht.
Sobald Du aber in das europäische Ausland fliegst mußt Du die Sprachfähigkeit gemäss ICAO nachweisen. Dies erfolgt bei uns durch das BZF.Dies wiederum ist ICAO konform geregeltDas deutsche BZF hat mit ICAO nichts zu tun. In vielen ICAO-Laendern gibt es sowas garnicht. Der Sprachnachweis erfolgt durch den LP und der ist ICAO.
Ich habe diese gestern noch mit meinem Fluglehrer besprochen. Er ist Inhaber diverser Lizenzen inkl. SPL,PPL, CPL, Kunstflug, NVF und AZF und entsprechend Ausbilder.Auch Fluglehrer wissen nicht alles. Die Aussagen in saemtlichen Quellen, die ich bisher ausfindig machen konnte und hier verlinkt habe sind eindeutig: Kein LP fuer UL. Kann natuerlich sein, dass die alle komplett falsch liegen...
oder den Aerokurier:Exakt.
Aber mehrere Fälle aus europäischen Ländern zeigen, dass es trotzdem auch für UL-Piloten sehr ratsam ist, den ICAO-Sprachtest abzulegen, wenn sie im Ausland fliegen wollen, denn die dortigen Behörden wenden ihr nationales Recht an und nicht deutsches Recht.
Du bist als UL Pilot verpflichtet diesen Nachweis im Ausland auf Verlangen vorzuzeigen.Leider falsch... -->leider falsch!
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