Als Deutsch-Muttersprachler ohne LP Level 4 in Englisch darfst Du nur ins deutschsprachiges Ausland fliegen (also de-facto nur Österreich, Teile Schweiz)
UL hin oder her ist egal, denn die Lizenzen gelten eh nur national, wir sind da in einem tolerierten Graubereich. Und als Pilot bist Du für einen Nachweis verpflichtet. Nachzulesen in den Normen: EASA FCL.055 und §125 LuftPersV.
Fliegen ins Ausland nur mit BZF1 und Minimum Englisch LP Level 4 (Ausnahmen deutschsprachiges Ausland). Wer was anderes behauptet möge mir dieses bitte hier per Link auf die Verordnung anzeigen:Ich habe Dir nun 3 Quellen benannt, unter anderem die Aussage eines Fachanwalts fuer Luftrecht.
FCL.055 Language proficiency
(a) General. Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the
radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings
unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either
English or the language used for radio communications involved in the flight.
Übrigens müssen auch UL-Piloten bei Flügen ins Ausland sehr wohl darauf achten, dass sie beim Funken verstanden werden und selbst verstehen, was von ihnen erwartet wirdoder den Aerokurier:
Aber mehrere Fälle aus europäischen Ländern zeigen, dass es trotzdem auch für UL-Piloten sehr ratsam ist, den ICAO-Sprachtest abzulegen, wenn sie im Ausland fliegen wollen, denn die dortigen Behörden wenden ihr nationales Recht an und nicht deutsches Recht.
Wenn Du als deutsches UL ins Ausland fliegst interessiert es der ausländischen Behörde oder Fluglotsen in der Regel nicht ob Du ein UL fliegstNatuerlich interessiert das. Z.B. bei der Beantwortung der Frage, ob man ein LP braucht oder nicht.
FCL.055 Language proficiencyRichtig. Nur steht da nix von UL, und dies ist keines von allen genannten...
(a) General. Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required
wenn ich Dr Winkler zitieren darf:Richtig.
Übrigens müssen auch UL-Piloten bei Flügen ins Ausland sehr wohl darauf achten, dass sie beim Funken verstanden werden und selbst verstehen, was von ihnen erwartet wird
oder den Aerokurier:Exakt.
Aber mehrere Fälle aus europäischen Ländern zeigen, dass es trotzdem auch für UL-Piloten sehr ratsam ist, den ICAO-Sprachtest abzulegen, wenn sie im Ausland fliegen wollen, denn die dortigen Behörden wenden ihr nationales Recht an und nicht deutsches Recht.
Du bist als UL Pilot verpflichtet diesen Nachweis im Ausland auf Verlangen vorzuzeigen.Leider falsch...
Wer im Ausland rumturnt ohne diese auf Verlangen vorweisen zu können, hat ein Problem. Eine Empfehlung ohne LP ins Ausland zu fliegen ist fahrlässig und gefährlich.Was denn fuer ein Problem und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn ich "ausreichend" die betreffende Sprache spreche, ist alles ok. D.h., wenn es im Funk keine Probleme gibt, hat man auch keines. Und was hat das alles mit FIS zu tun? Diesen Service kann ich als ULer auch ohne LP-Wisch nutzen.
Bluesky (und andere) Deine persönlichen Probleme kannst Du gerne woanders absondern, nur ich wäre sehr erfreut wenn Du das nicht hier kund tust. Was anders als beleidigen ist wohl bei Euch nicht drin oder was?Lieber TeeJay. Problem ist, dass Du absolut Erkenntnisresistent bist. Dir wurden nun mehrere Quellen gezeigt, die eindeutig zeigen, dass man LP mit UL nicht zwangsweise benoetigt. Auch die Logik sagt einem das glasklar. Aber Du hoerst einfach nicht auf mit dem Unsinn, man benoetige zwingend den LP-Wisch.
Und dass ich sehr wohl meine Meinung zu Sachverhalten ändern kann habe ich in diesem Forum zumindest schon öfters gezeigt.Dann mach mal... :)
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