Language proficiency auf Deutsch?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • tripple delta hat recht In der BRD gilt explizit kein LP für UL
  • ... das heißt, es steht kein L-Level in euren Ul-Scheinen ? Das heißt ja weiter, wieder wenn es legal sein soll, dass ihr damit in kein nicht-deutschsprachiges-Land fliegen dürft wenn ihr dort aus irgendwelchen Gründen funken müsst ...  

    LG Flugherb

  • Ich glaube, das Thema haben wir schon mal im Forum gehabt...
    Ob man SPL oder PPL hat, wenn man BZF1 im Ausland ausüben will, braucht man die LP, die natürlich für SPL überhaupt nicht verboten ist.

    Was in SPL keine Pflicht ist, anderes als PPL, ist die Eintragung in die Lizenz. Ich habe meine englische LP, die ich immer dabei habe, ist aber meine Entscheidung, ob ich sie in die Lizenz eintragen lasse oder nicht.

    Grüße
    Luca
  • Wenn Du es weißt, warum fragst Du dann?
    bb
    hei
  • Ich habe nicht gefragt wegen Eintragung in die Lizenz, sondern über eine eventuelle Pflicht für LP auf Deutsch... ;)







  • Luca für Dich fällt als deutscher Staatsangehöriger eh alles weg... 

    Deine Frage dürfte somit eigentlich beantwortet sein. In der Tat wäre diese im Falle einer ausländischen Staatsangehörigkeit aber entscheidend. Dann müsstest Du Deine Fähigkeit deutsch sprechen zu können - auch bei einer SPL - durch eine Selbsterklärung für Dritte nachweisbar machen. 

    So sieht eine solche Selbsterklärung aus:

    http://www.hfc-bremen.de/index.php/....nntnisse-selbsterklaerung

    Die PuF hat über Sinn und Unsinn in diesem Artikel alles sehr gut zerlegt:

    https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2012-07-18/EASA_FCL055

    Theoretisch - und das wissen wahrscheinlich auch die wenigsten - dürfte keiner ohne BZF1 um die Zuspitze herum fliegen da nach EASA/ICAO ab FL100 englisch Pflicht ist. Praktisch kräht da keine Henne nach.





  • Dann ruf beim DAeC an. Alles andere sind Meinungen.
    bb
    hei
  • Kannst Du auf deutsch funken? Dann tu es doch einfach. Alles andere ist doch mal wieder das übliche "Sich-das-Leben-unnütz-schwer-machen..." Fragt Dich einer blöd zeigst Du ihm Deinen Ausweis und gut ist. Oder glaubst Du wirklich dass Dir jemand wegen Deinem Akzent an die Karre fahren wird? 

    Gruss Stephan
  • letzter Versuch: Hast du eine Bestätigung für Deutsch wie du sie für Englisch zu haben scheinst ? Jeder, der Muttersprachler ist, bekommt diese, wenn nicht LP-Test machen, wenn du sicher sein willst.

    LG Flugherb

  • Das heißt ja weiter, wieder wenn es legal sein soll, dass ihr damit in kein nicht-deutschsprachiges-Land fliegen dürft wenn ihr dort aus irgendwelchen Gründen funken müsst ...
    Ins Ausland kann man mit UL auch ohne LP fliegen, ausser das zu besuchende Land verlangt es explizit auch fuer UL.

    Luca für Dich fällt als deutscher Staatsangehöriger eh alles weg...
    Das hat doch mit der Staatsangehoerigkeit nix zu tun. Ein eingebuergerter Auslaender hat doch nicht automatisch Level 6... Es gibt genuegend eingebuergerte Auslaender, die die Landessprache mehr schlecht als recht beherrschen, warum sollten die Level 6 erhalten? Oder ueberhaupt automatisch irgendein Level?


    Chris
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