... das heißt, es steht kein L-Level in euren Ul-Scheinen ? Das heißt ja weiter, wieder wenn es legal sein soll, dass ihr damit in kein nicht-deutschsprachiges-Land fliegen dürft wenn ihr dort aus irgendwelchen Gründen funken müsst ...
LG Flugherb
Luca für Dich fällt als deutscher Staatsangehöriger eh alles weg...
Deine Frage dürfte somit eigentlich beantwortet sein. In der Tat wäre diese im Falle einer ausländischen Staatsangehörigkeit aber entscheidend. Dann müsstest Du Deine Fähigkeit deutsch sprechen zu können - auch bei einer SPL - durch eine Selbsterklärung für Dritte nachweisbar machen.
So sieht eine solche Selbsterklärung aus:
http://www.hfc-bremen.de/index.php/....nntnisse-selbsterklaerung
Die PuF hat über Sinn und Unsinn in diesem Artikel alles sehr gut zerlegt:
https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2012-07-18/EASA_FCL055
Theoretisch - und das wissen wahrscheinlich auch die wenigsten - dürfte keiner ohne BZF1 um die Zuspitze herum fliegen da nach EASA/ICAO ab FL100 englisch Pflicht ist. Praktisch kräht da keine Henne nach.
letzter Versuch: Hast du eine Bestätigung für Deutsch wie du sie für Englisch zu haben scheinst ? Jeder, der Muttersprachler ist, bekommt diese, wenn nicht LP-Test machen, wenn du sicher sein willst.
LG Flugherb
Das heißt ja weiter, wieder wenn es legal sein soll, dass ihr damit in kein nicht-deutschsprachiges-Land fliegen dürft wenn ihr dort aus irgendwelchen Gründen funken müsst ...Ins Ausland kann man mit UL auch ohne LP fliegen, ausser das zu besuchende Land verlangt es explizit auch fuer UL.
Luca für Dich fällt als deutscher Staatsangehöriger eh alles weg...Das hat doch mit der Staatsangehoerigkeit nix zu tun. Ein eingebuergerter Auslaender hat doch nicht automatisch Level 6... Es gibt genuegend eingebuergerte Auslaender, die die Landessprache mehr schlecht als recht beherrschen, warum sollten die Level 6 erhalten? Oder ueberhaupt automatisch irgendein Level?
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