Obwohl die Sprechfunkzeugnisse in den Sprachen Deutsch oder/und Englisch ausgestellt werden, berechtigen sie alleine den Luftfahrzeugführer nicht zur Teilnahme am Flugfunk. Dieser muss zusätzlich entsprechende Sprachkenntnisse (Englisch: Language Proficiency) nachweisen, sofern er nicht Muttersprachler ist. Andere Personen als der Luftfahrzeugführer benötigen den Sprachnachweis jedoch nicht, um Sprechfunkverkehr in der Sprache ihres Sprechfunkzeugnisses durchführen zu dürfen.
Ganz verstehe ich dieses Problem nicht, bei uns ( in A) steht auch im UL-Schein welchen LP-Level man hat. Z.B. Deutsch als Muttersprache Level 6 oder je nach bestandenem LP-Test (für nicht Muttersprachler) ein niedrigerer, Englisch je nach bestandenem LP-Test z.B. Level 5. Daraus ergibt sich ganz klar, wenn man gesetzeskonform bleiben will, in welcher Sprache man funken darf. Ich denke nicht, dass nur die Staatsbürgerschaft automatisch für Level 6 reicht, das kann ich mir nicht vorstellen.
LG Flugherb
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