... Verwendung von Funknavigationshilfen meint. Die ist nach wie vor möglich....Wahrscheinlich irre ich mich, wie ja schon so oft, aber ist der § 82 LuftPersV nicht mit Einführung der EASA-Lizenzen weggefallen? Wie kann man also eine Prüfung für etwas machen, das es ja gar nicht mehr gibt??
Umwandlungsbericht für PPL (N) / ICAO-PPL A (NfL I 16/13) erfolgenGenau, PPL(N) und ICAO-PPL A, die sind aber seit dem 08.04.2014 ausnahmslos Geschichte! Das bedeutet, selbst wenn nach diesem Datum ein alter PPL (N) oder ICAO noch umgewandelt werden könnte, müsste das geschehen so wie er ist, nämlich ohne dass weitere Berechtigungn und Befähigungen durch evtl. Schulungen oder Prüfungen hinzugefügt werden könnten. Seit diesem Datum sind alle PPL (N) und ICAO zu LAPLs geworden und fallen nicht mehr unter den Umwandlungsbericht.
Erst PPL (N) - dann Umwandlung auf LAPL - dann Nachweis Stunden etc und eben diese Prüfung, die der 924er gemacht hat- dann Umwandlung auf PPL (A) nach Part FCL.Die Reihenfolge ist entscheidend und seit dem 08.04.2014 ist der Weg - PPL(N)-> 2000 kg-> CVFR-> EU PPL A - verschlossen, weil es keinen PPL(N) mehr gibt. Der ist seitdem ein LAPL und ein LAPL wiederum kann nicht mit einer CVFR-Prüfung zu einem EU PPL A gemacht werden.
Ei mitglied bei uns hatte PPL (N), hat diesen vor dem 08.04.14 in den LAPL (A) umwandeln lassen und vorletzte Woche die Prüfung für Funknavigation abgelegt, um jetzt den PPL(A) nach Part FCL zu erhalten.Das ist gemäß FCL.210.A PPL(A) so nicht möglich.
Hier am Platz haben das 4 UL-er, inkl. meiner-einer gemacht. Abgenommen wurde das von zwei Prüfern, von der Landesluftfahrtbehörde, Außenstelle Oldenburg.
"Michael", du kannst es nun glauben oder auch nicht.
Es ging dabei nicht um die bestehenden Gesetze und auch nicht um die neuen Regelungen, sondern einzig und alleine, wie die alten Lizenzen (die man damals noch machen konnte), in neues Recht überzuleiten waren. Einer unserer Fluglehrer hat damals eine Mailingaktion in der nördlichen UL-Szene gestartet. Den meisten war das in der knappen Zeit von der Lernerei her zu stressig.
Ein Kollege ist sogar nach Bayern gegangen, weil dort andere Regularien herrschten, als hier im Norden. Hier war auch schnell klar, dass die Prüfungen bis jeweils zum 08.04.13 bzw. 08.04.14 abgelegt und bestanden sein mussten. Im Süden ging das scheinbar auch noch später. Dort musste die Anmeldung zur Prüfung an den genannten Terminen erfolgt sein.
Nachgelesen habe ich das nirgends, falls Du darauf hinaus möchtest, sondern habe mich seinerzeit auf einen alten Kumpel aus der Landesluftfahrtbehörde verlassen.
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