Umschulung von UL Dreiachser und GPL (PPL-C) auf GPL TMG

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Das ging nirgends in der Bundesrepublik, nicht einmal für Ostfriesen!

    Den umgeschriebenen LAPL kann und konnte man mit einer CVRF-Prüfung nicht erweitern oder aufpeppen. Das ist nach Part FCL einfach nicht möglich, Aus, Ende!! Insofern hat kein Prüfer jemals bei einem LAPL-Inhaber eine CVFR-Prüfung abgenommen.
    Wer so etwas behauptet ist ein ... ja was?

    Michael
  • Jedem, der Ahnung von der Sache hat, dürfte klar sein, dass 924driver die praktische Prüfung zum Nachweis der Verwendung von Funknavigationshilfen meint. Die ist nach wie vor möglich.

    Grüße
    Thomas
  • Moin,
    ich habe nach dem mit 7 Stunden Katana erflogenen  PPL-N, der gleich als LAPL ausgestellt wurde, noch 5 Stunden CVFR-Schulungsflüge mit PA28 und C172 gemacht (ohne Prüfungsflug), damit ich als nächstes in 5 weiteren Flugstunden die VFR Nachtflug Berechtigung machen kann. (auch ohne Prüfungsflug) :-) Die restlichen zwei fehlenden Stunden, die an den Pflichtstunden fehlen, werde ich als Vertrautmachung auf einer VAN′S RV6/7/8 rumturnen.
    Achim
  • ... Verwendung von Funknavigationshilfen meint. Die ist nach wie vor möglich....
    Wahrscheinlich irre ich mich, wie ja schon so oft, aber ist der § 82 LuftPersV nicht mit Einführung der EASA-Lizenzen weggefallen? Wie kann man also eine Prüfung für etwas machen, das es ja gar nicht mehr gibt??
    Wahrscheinlich gehöre ich eben nicht zu denjenigen, die Ahnung haben!

    Michael
  • Weil diese Prüfung nicht nach LuftPersV sondern im Rahmen der Umwandlungen von Lizenzen gem. Umwandlungsbericht für PPL (N) / ICAO-PPL A (NfL I 16/13) erfolgen kann.

    Grüße
    Thomas
  • Umwandlungsbericht für PPL (N) / ICAO-PPL A (NfL I 16/13) erfolgen
    Genau, PPL(N) und ICAO-PPL A, die sind aber seit dem 08.04.2014 ausnahmslos Geschichte! Das bedeutet, selbst wenn nach diesem Datum ein alter PPL (N) oder ICAO noch umgewandelt werden könnte, müsste das geschehen so wie er ist, nämlich ohne dass weitere Berechtigungn und Befähigungen durch evtl. Schulungen oder Prüfungen hinzugefügt werden könnten. Seit diesem Datum sind alle PPL (N) und ICAO zu LAPLs geworden und fallen nicht mehr unter den Umwandlungsbericht.

    Hier wurde ja explizit geschrieben: Erst LAPL und dann CVRF-Prüfung und genau das geht nicht!!!

    Michael
  • Erst PPL (N) - dann Umwandlung auf LAPL - dann Nachweis Stunden etc und eben diese Prüfung, die der 924er gemacht hat- dann Umwandlung auf PPL (A) nach Part FCL.

    Ei mitglied bei uns hatte PPL (N), hat diesen vor dem 08.04.14 in den LAPL (A) umwandeln lassen und vorletzte Woche die Prüfung für Funknavigation abgelegt, um jetzt den PPL(A) nach Part FCL zu erhalten.

    Wo ist eigentlich das Problem?

    Grüße
    Thomas
  • Erst PPL (N) - dann Umwandlung auf LAPL - dann Nachweis Stunden etc und eben diese Prüfung, die der 924er gemacht hat- dann Umwandlung auf PPL (A) nach Part FCL.
    Die Reihenfolge ist entscheidend und seit dem 08.04.2014 ist der Weg - PPL(N)-> 2000 kg-> CVFR-> EU PPL A - verschlossen, weil es keinen PPL(N) mehr gibt. Der ist seitdem ein LAPL und ein LAPL wiederum kann nicht mit einer CVFR-Prüfung zu einem EU PPL A gemacht werden.
    Ei mitglied bei uns hatte PPL (N), hat diesen vor dem 08.04.14 in den LAPL (A) umwandeln lassen und vorletzte Woche die Prüfung für Funknavigation abgelegt, um jetzt den PPL(A) nach Part FCL zu erhalten.
    Das ist gemäß FCL.210.A PPL(A) so nicht möglich.
    Das müsste ja bedeuten, dass die zuständige Landesluftfahrtbehörde vom Part FCL keine Ahnung hätte- obwohl, die Aera JAR-FCL ist auch zuende gegangen, ohne dass wirklich alle Beamten diese Regularien restlos verstanden, geschweige denn immer richtig angewendet hätten; jetzt habe sie ein neue Chance ..... für neue Fehler!! - und entgegen der neuen Verodnung eine Lizenz austellt.

    Michael

    FCL.210.A PPL(A) - Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
    ...
    b)
     Besondere Anforderungen an Bewerber, die Inhaber einer LAPL(A) sind. Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(A) sind, müssen nach der Erteilung der LAPL(A) mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert haben, wovon mindestens 10 Stunden Flugausbildung sind, die in einem Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert wurden. Dieser Ausbildungslehrgang muss mindestens 4 Stunden überwachten Alleinflug umfassen, davon mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden.
     c)
     Besondere Anforderungen an Bewerber mit einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung. Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit einer TMG-Erweiterung sind, müssen Folgendes absolviert haben:
     (1)
     mindestens 24 Flugstunden auf TMG nach Eintragung der TMG-Erweiterung sowie
     2)
     15 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen in einem Ausbildungslehrgang bei einer ATO; dies schließt zumindest die Anforderungen von Buchstabe a Nummer 2 ein.
     
    ...
     
  • Hier am Platz haben das 4 UL-er, inkl. meiner-einer gemacht. Abgenommen wurde das von zwei Prüfern, von der Landesluftfahrtbehörde, Außenstelle Oldenburg.

    "Michael", du kannst es nun glauben oder auch nicht.

    Es ging dabei nicht um die bestehenden Gesetze und auch nicht um die neuen Regelungen, sondern einzig und alleine, wie die alten Lizenzen (die man damals noch machen konnte), in neues Recht überzuleiten waren. Einer unserer Fluglehrer hat damals eine Mailingaktion in der nördlichen UL-Szene gestartet. Den meisten war das in der knappen Zeit von der Lernerei her zu stressig.

    Ein Kollege ist sogar nach Bayern gegangen, weil dort andere Regularien herrschten, als hier im Norden. Hier war auch schnell klar, dass die Prüfungen bis jeweils zum 08.04.13 bzw. 08.04.14 abgelegt und bestanden sein mussten. Im Süden ging das scheinbar auch noch später. Dort musste die Anmeldung zur Prüfung an den genannten Terminen erfolgt sein.

    Nachgelesen habe ich das nirgends, falls Du darauf hinaus möchtest, sondern habe mich seinerzeit auf einen alten Kumpel aus der Landesluftfahrtbehörde verlassen.

  • So Jungs, nachdem die Eingangsfrage hinreichend beantwortet wurde und sich der eine oder andere seine Geschichten kund getan hat, bin ich dafür, sich nun den wichtigeren Themen zu widmen.

    Denn das hier würde eher in das PPL Forum reinpassen als hierhin meint Ihr nicht auch?

    Ich rege mich da eher über Flugschulen auf, die - obwohl seit mindestens November bekannt - Ihren Schülern noch Mitte Januar Erste-Hilfe-Sofortkurse verticken obwohl nicht mehr gebraucht. Oder über zwei Fluglehrer-Assistenten, die Check- und Schulungsflüge durchführen, obwohl hierfür zumindest ein Fluglehrer am Platz sein müsste... 
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