ulrichx schrieb:Das stimmt nicht ganz.
TMG hat mit UL nichts zu tun. Ob UL oder Fussgänger ist gleich
Sehr geehrte xyz,
die Frage der Anrechnung von Flugstunden oder Theorie der Luftsportgeräte wurde schon oft gestellt und leider immer abschlägig beantwortet.
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 nimmt die Luftsportgeräte im Annex II ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften heraus. Somit kann eine Anrechnung auf die Teil-FCL Lizenzen leider weder auf die theoretischen Anforderungen noch auf die praktischen Anforderungen erfolgen. Insbesondere bei den Flugstunden ist das sicher ärgerlich, weil die modernen dreiachsgesteuerten Luftsportgeräte den EASA LSA fast bis aufs Haar gleichen, aber hier ist die Trennlinie durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gezogen.
Bei den Luftsportgeräten hat sich die EASA bisher nicht bewegt und wird dies absehbar auch nicht tun. Somit lautet die Antwort auf ihre Frage leider, dass weder in der Theorie noch in der Praxis (auch nicht zum LAPL) eine Anrechnung erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Bernhard Hey
BMVI
Referat LR 24
ulrichx schrieb:Formaljuristisch scheint das ja so zu stimmen, dennoch ist der Herr Hai wohl nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 nimmt die Luftsportgeräte im Annex II ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften heraus.
ulrichx schrieb:Ich weiß nicht so recht.
Wenn man bedenkt welche Auswirkungen die Aussage des BMVI auf die anderen Fluggeräte im Anhang II der 216/2008 hat
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