Vielen Dank für die vielen Anregungen
aber kann mir jemand sagen in welchen europäischen Ländern ich ohne LPC in Englisch fliegen darf. Ich habe das BZF1 und englisch Kenntnisse habe ich auch.
Ralf
Übrigens, weil dies in einem Beitrag falsch dargestelltWeiter oben steht, dass man den English-LP in D nicht benoetigt, von BZF war nie die Rede, das braucht man natuerlich.
wurde: auch in Deutschland darf ich in englischer Sprache nur funken,
wenn ich das BZF1 habe (siehe Gesetzestext 2.2)
Will ich ins Ausland fliegen benötige ich das BZF1. Dazu gehört ein LPC, vornehmlich englisch, weil dies die international gültige Sprache ist und ich damit überall verstanden werde.
Und was nützt es mir mit einem BZF1 ohne Englisch-Kenntnisse ins Ausland zu fliegen, wenn ich dem dortigen Funkverkehr nicht folgen und mich nicht ausdrücken kann?
So wie ich die Übersicht der Inhaltsangabe interpretiere, wird das Thema Sprachnachweise und Funksprechzeugnis in diesem Buch behandelt:
Kapitel 1.4
ISBN: 978-3-87197-000-9
Leider kann ich keine genaueren Aussagen dazu treffen, da ich das Buch nicht kenne.
Hat es jemand hier im Forum und kann es empfehlen, oder auch nicht?
Viele Grüße
Patrick
hat keiner was gemerktEs geht aber richtig schief wenn irgendwas schief geht und danach wird dann klar das manches nicht nach der Regel war. Keiner weiss, keiner weiss, das ich ... heiss ... Aber solange alles gut geht, solange geht alles gut, jawohl.
Wasn das?Kann schonmal passieren... :)
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