• Hallo alle zusammen,

    ab sofort soll es eine Neuerung der UL Lizenz geben ( siehe DEAC und DULV ), die eine unbefristete Gültigkeit hat.
    Bei mir gibt es folgende Situation:

    Ich bin Inhaber des LAPL und SPL, wobei ich das letzte Mal UL im Mai 2012 geflogen bin. Danach war ich ausschließlich mit einer Echo-Klasse unterwegs und komme auf 12 Stunden in den letzten 24 Monaten.
    Meine SPL läuft am 05.01.2015 ab. Kann ich diese ohne Weiteres nach der neuen Regelung verlängern lassen oder benötige ich unbedingt einen Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer? Was passiert, wenn die Lizenz nach dem 5.1.2015 beim DAEC erst eingeht? Momentan gibt es noch kein offzielles Antragsforumlar, welches ich nutzen kann.

    Wer kann mir hierzu ein paar Infos geben ( Michael, ich zähle hier auf dich :-) )

    Gruß Dirk
  • Hallo Dirk, ich glaube das hatten wir hier schon mal durchgekaut. 
    LAPL ist eine Lizenz gemäss ICAO JAR-FCL, während der SPL unter nationaler Verwaltung ist. 
    Demzufolge kannst Du keine Stunden zum SPL anrechnen die Du mit dem LAPL erflogEn hast und vice Versa.

    Zumindest ist das mein Verständnis dieses Lizenz Wahnsinns.  Somit kommst Du um einen Überprüfungsflug alle, zwei Jahre nicht drumherum.

    Wenn es anders wäre würde es mich freuen.....
  • MOIN schrieb:
    Demzufolge kannst Du keine Stunden zum SPL anrechnen die Du mit dem LAPL erflogEn hast
    Alle Stunden die auf MoSe, SEP oder MEP, mit welcher Lizenz auch immer, als PIC geflogen worden sind, kann man für den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer mit der  Berechtigung aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge anrechen.
    Umgekehrt allerdings nicht.

    @Scoobydoo
    Da die neue LuftPersV noch nicht in Kraft ist und es die unbefristete UL-Lizenz deshalb noch nicht gibt, kannst Du sehr wahrscheinlich nur vor dem 05.01.2015 eine Scheinverlängerung - für weitere 60 Monate - beantragen. Dazu muss aber die Lizenz aktiv sein, d.h. Du musst die Rechte auch ausüben dürfen.
    In Deinen Fall benötigst Du dazu, abgesehen von einem gültigen Medical, nur noch den einstündigen Übungsflug mit FI auf einem Dreiachser-UL.
    Also schnapp Dir einen UL-FI Deines Vertauens, schipper 'ne Stunde mit ihm sinn- und zwecklos im Ambiente herum, lass ihn die nötigen Unterschriften leisten und schick den Antrag noch vor Ablauf Deiner Lizenz je nachdem zum DULV oder zum DAeC, dann wird alles gut.

    Michael
  • Hallo Michael,

    würde das bedeuten das ich nur mit einem LAPL mein UL bewegen dürfte und somit den UL Schein "verfallen" lassen könnte?

    Ich bin ja durch die Änderungen jetzt auch im Besitz eines LAPL. Die ersten C172 Stunden nehme ich demnächst. Interesse habe ich eigentlich nicht direkt an der E Fliegerei aber ich möchte meinen Eltern noch ein Geschenk machen und mit Ihnen mal gemeinsam an die Nordsee. Da beide in die 80er sind, wird es dazu nicht mehr soviel Chancen geben...
  • würde das bedeuten das ich nur mit einem LAPL mein UL bewegen dürfte und somit den UL Schein "verfallen" lassen könnte?

    Nein, Du benötigst für auf jeden Fall eine gültige SPL, um ein UL fliegen zu dürfen, d.h.: wer ECHO und MIKE fliegen will, braucht auch (mindestens) zwei Lizenzen: SPL und PPL(A) bzw. LAPL.

    Wie FD schon geschrieben hat: mach den Übungsflug auf dem UL schicke die notwendigen Formulare ein und Du bist auf UL legal.

    (Hier umschreibt MIKE im Moment die Wetterverhältnisse ... )

    viele Grüße
    Lechpilot
  • Danke , dann sind meine Fragen beantwortet. Hätte ich mir mit einem besseren Ausgang zwar gewünscht, aber so ist es halt...
    @ Michael ich hatte dich gestern noch versucht zu erreichen, aber nun ist alles geklärt. Danke!

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