MOIN schrieb:Alle Stunden die auf MoSe, SEP oder MEP, mit welcher Lizenz auch immer, als PIC geflogen worden sind, kann man für den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer mit der Berechtigung aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge anrechen.
Demzufolge kannst Du keine Stunden zum SPL anrechnen die Du mit dem LAPL erflogEn hast
würde das bedeuten das ich nur mit einem LAPL mein UL bewegen dürfte und somit den UL Schein "verfallen" lassen könnte?