@ Michael
so ganz verstanden habe ich das noch nicht: du nennst als Beispiel Italien, in das ein Einflug mit UL ohne BZF(1) möglich ist, weil das nationale Recht Italiens für UL kein Funksprechzeugnis (bzw. die Durchführung des Sprechfunks) vorsieht.
Wie ist es denn nun aber z.B. mit Frankreich? Nach meinem Kenntnisstand erkennen die Franzosen das deutsche UL Brevet vollumfänglich an, das heißt, ich darf den französischen Lufttraum wie ein Franzose nutzen. Gehen wir mal davon aus, dass das französische nationale Recht diese ganze BZF-Geschichte nicht kennt; bedeutet: französische ULs dürfen FIS und kontrollierte Plätze anfunken. Wenn dieses für die französischen UL-Piloten gilt, so gilt das für mich als deutscher UL-Pilot in Frankreich doch auch, da mein deutscher UL-Schein ja anerkannt wird?!
Hallo, mein Kenntnisstand ist folgender:
Die Franzosen erkennen unser UL-Brevet vollumfänglich an, somit sind wir auch berechtigt, Sprechfunkverkehr in Frankreich durchzuführen (auch ohne BZF, kennen die in France gar nicht).
Inwiefern der Deutsche Gesetzgeber hier jedoch reglementierend einwirken kann, ist mir nicht bekannt.
Transponder gehört in Frankreich nicht zur Pflichtausrüstung, ebenso wird für UL kein ELT benötigt. Aufpassen: Flugplan bei Ein- und Ausreise ist Pflicht, ebenso der Anruf von FIS beim Passieren der Grenze. Was gibt es noch zu beachten? Jede Menge Restricted Areas, die Luftraumstruktur ist kompliziert. Am Wochenende ist das Militär weniger aktiv, da fällt es leichter. Flugplätze haben meist keinen klassischen Flugleiter, die Kommunikation findet dann Air-to-Air auf Französisch statt. Avgas gibt es an manchen Plätzen nur für Clubmitglieder, am besten vorher Kontakt aufnehmen und nachfragen.
So, das waren so ein paar Grundinfos.
Grüße
Hallo, nach Frankreich darf man, wie in viele andere Nachbarländer auch eigentlich nur mit Flugplan. Der wird am Startflugplatz geöffnet und am Zielflugplatz geschlossen. Dazu braucht man eigentlich kein BZF1. In Frankreich selbst interesiert das sowieso nicht, solange man sich aus den entsprechenden Lufträumen raushält. Viele fliegen aber auch einfach so über die Grenze.
Fliegt man aber nach Tschechien, Polen etc. sollte man den Funkverkehr in Englisch schon abwickeln können. Man wird halt auch erst genommen, wenn man einen vernüftigen Einleitungsanruf tätigen kann. Ich finde, es erweitert einfach auch den fliegerischen Horizont, wenn man die Prüfung zum BZF1 ablegt. Eine Sprachnachprüfung, wie es für PPL-Piloten jetzt notwendig ist, gibt es nach meinem Wissen für uns reine UL-Piloten nicht.
Manfred
NEIN...
pinguair schrieb:
Braucht man überhaupt für den SPL ein Funkzeugnis?