PPL-N + UL Einweisung = UL Auslandsflugmöglich?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • @ Michael

    so ganz verstanden habe ich das noch nicht: du nennst als Beispiel Italien, in das ein Einflug mit UL ohne BZF(1) möglich ist, weil das nationale Recht Italiens für UL kein Funksprechzeugnis (bzw. die Durchführung des Sprechfunks) vorsieht.

    Wie ist es denn nun aber z.B. mit Frankreich? Nach meinem Kenntnisstand erkennen die Franzosen das deutsche UL Brevet vollumfänglich an, das heißt, ich darf den französischen Lufttraum wie ein Franzose nutzen. Gehen wir mal davon aus, dass das französische nationale Recht diese ganze BZF-Geschichte nicht kennt; bedeutet: französische ULs dürfen FIS und kontrollierte Plätze anfunken. Wenn dieses für die französischen UL-Piloten gilt, so gilt das für mich als deutscher UL-Pilot in Frankreich doch auch, da mein deutscher UL-Schein ja anerkannt wird?!

  • Jedes zulassungsfähige Funkgerät für den Flugfunkdienst muss zugelassen sein, wenn es genutzt werden soll (ein paar Ausnahmen mobile Geräte, Ausbildung etc. außen vor)
    Um diesen Dienst nutzen zu dürfen, gleich welche Frequenz, ob APP, FIS oder Quassel, bedarf es einer Lizenz. Die Lizenz ist gültig für das Land in dem ich diese erworben habe(=BZF 2), oder für den internationalen Verkehr nach Sicht(=BZF 1) oder national & international IFR (AZF).

    Wenn ich ein deutsches BZF II habe, brauche ich nie meine deutsche Sprachbefähigung nachweisen, egal ob ich in Köln oder Hannover aufgewachsen bin oder in Kairo, aber erst vor drei Monaten nach Deutschland gekommen bin. Den Begriff “Muttersprache” und “ähnliche Sprachen” gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Auch jeder gebürtige Amerikaner, Engländer und Schotte muss sich, wenn er ein BZF 1 oder AZF hat (oder wie die Dinger bei denen auch immer heißen) dem Language Proficiency Test unterziehen.( Auch hier gibt es wieder Ausnahmen).

    Deshalb ist es ganz einfach: Will ich ultra-deutsch-leicht ins Ausland und mein zugelassenes Funkgerät nutzen, muss ich ein BZF1 oder AZF und bis 31.12.10 den pauschalen Ablassschein haben. Danach nachgewiesen mindestens Level 4 mit periodischer Nachprüfung oder Level 6 for ever. Der Ablassschein und später der Levelschein sind mitzuführen, sonst ist der Funkzettel im Nicht-Aussteller-Land nix mehr wert.

    Das sind die Regeln, die man kennen sollte. Ob man sich daran hält liegt in der Verantwortung eines jeden. Wie beim Tempolimit.

    Funkenfreien Flug wünsche ich
  • Zu Frankreich:

    Frage 1 - könnte man auch ohne Transponder dort (ein-)fliegen, ein solcher ist ja nur für C und D Pflicht,
                  oder kann man sich dort dann nicht sinnvoll  bewegen, vor allem z.B. bei schlechter werdendem Wetter...
    Frage 2 - Genügt es, wnen ggf. nur der Copilot, nebst dme UL-Schein, das BZF I hat !?

    Vielen Dank für entspr. Antwort(en).

    Oldieflieger
  • Was bedeutet dies für mich als UL-Flieger, C 42, der nahc Frankreich möchte, ohne Transponder für Luftraum C und D, und nur mit BZF II - Einflugverbot, oder kann man als UL-Pilot dennoch rüber, ohne eben zu funken !?
    An den Plätzen soll bzw. kann bzw. braucht man ja eh nur in Französchisch ne Blindmeldung absetzen - und das würdeich noch hinkriegen.

    Abe deswegen noch den Stress mit dme BZF I, das will ich mir einfahc nicht mehr antun. Denn so oft fliegt man dann doch nicht ins nichtdeutschsprachige Ausland. 

    Ich habe diese Fragen bei div. Beiträgen angehängt, da ich mich hier noch nicht so gut auskenne.

    Oldieflieger
  • Hallo, mein Kenntnisstand ist folgender:


    Die Franzosen erkennen unser UL-Brevet vollumfänglich an, somit sind wir auch berechtigt, Sprechfunkverkehr in Frankreich durchzuführen (auch ohne BZF, kennen die in France gar nicht).
    Inwiefern der Deutsche Gesetzgeber hier jedoch reglementierend einwirken kann, ist mir nicht bekannt.

    Transponder gehört in Frankreich nicht zur Pflichtausrüstung, ebenso wird für UL kein ELT benötigt. Aufpassen: Flugplan bei Ein- und Ausreise ist Pflicht, ebenso der Anruf von FIS beim Passieren der Grenze. Was gibt es noch zu beachten? Jede Menge Restricted Areas, die Luftraumstruktur ist kompliziert. Am Wochenende ist das Militär weniger aktiv, da fällt es leichter. Flugplätze haben meist keinen klassischen Flugleiter, die Kommunikation findet dann Air-to-Air auf Französisch statt. Avgas gibt es an manchen Plätzen nur für Clubmitglieder, am besten vorher Kontakt aufnehmen und nachfragen.

    So, das waren so ein paar Grundinfos.

    Grüße

  • Leute, macht euch nicht Bekloppt!

    Ich fliege seit zwanzig Jahren regelmäßig Segelflug, Motorflug und UL in Frankreich und habe nur ein BZF II.
    Ich habe einen Katalog von Funkphrasen für die kleinen Plätze und mit FIS in Frankreich auch auf Englisch kein Problem. Das größte Prob. sind die Französischen Lotzen, weil die sprechen das besch... Englisch was es nur gibt. Im Ausland fragt nie irgendjemand nach dem Funksprechzeugnis, never. Auch sonst nirgendwo in Europa. Ich komme viel rum und habe noch keinen getroffen der jemals danach gefragt worden wäre.
    Strenggenommen machst Du einen Flugplan von D Richtung F und suchst unmittelbar hinter der Grenze einen Platz als Ankunftsort. Es gibt Plätze entlang der Grenze, die schließen dir deinen Flugplan noch in der Luft für dich. Danach bist Du frei bis auf die Lufträume, die eh zu beachten sind, klar. Fliegen in F ist absolut ein Genuss und grade im UL ein Traum. Ich kanns jedem nur empfehlen. Deutlich einfacher als hierzulande, wie ich finde.

    Grüße vom Carlson
  • Hallo, nach Frankreich darf man, wie in viele andere Nachbarländer auch eigentlich nur mit Flugplan. Der wird am Startflugplatz geöffnet und am Zielflugplatz geschlossen. Dazu braucht man eigentlich kein BZF1. In Frankreich selbst interesiert das sowieso nicht, solange man sich aus den entsprechenden Lufträumen raushält. Viele fliegen aber auch einfach so über die Grenze.
    Fliegt man aber nach Tschechien, Polen etc. sollte man den Funkverkehr in Englisch schon abwickeln können. Man wird halt auch erst genommen, wenn man einen vernüftigen Einleitungsanruf tätigen kann. Ich finde, es erweitert einfach auch den fliegerischen Horizont, wenn man die Prüfung zum BZF1 ablegt. Eine Sprachnachprüfung, wie es für PPL-Piloten jetzt notwendig ist, gibt es nach meinem Wissen für uns reine UL-Piloten nicht.

    Manfred

  • Braucht man überhaupt für den SPL ein Funkzeugnis? 

  • pinguair schrieb:

    Braucht man überhaupt für den SPL ein Funkzeugnis?

    NEIN...
    Ich habe es schon mal geschrieben, es ist ein Fach mehr in der schriftlichen Prüfung.
    Wer sich aus kontrollierten Lufträumen raushält braucht in BRD kein BZF als Führer eines ULs.

    Es wird hier vieles vermischt.

    Als UL braucht man in BRD kein BZF
    Als UL braucht man in F nichts
    Als UL darf man in Italien gar kein Funk benutzen
    Als UL in Spanien braucht man es auch nicht

    Die Liste ist verlängerbar.

    Für mich erschliesst sich deshalb nicht warum ich für den Flug über die Grenzen eines bräuchte, wenn ich 1cm vor und nach der Grenze keines mehr benötige. Ich setze in Ländern denen es verlangt wird eine gültige PPR für dein Einflug voraus.

    Bleibt für mich die Frage nach dem Flugplan: Darf ich den nur aufgeben und schliessen mit dem BFZ 1?
    Ich kann das ja auch per Telefon erledigen. Dann brauche ich nicht funken.
    Was ist dann mit Ländern wie Tschechien? Da darf ich ohne Fluplan rein und brauche innerhalb des Landes als UL auch nichts.

    Die meisten Theorielehrgänge sind auf GA getrimmt und so scheint in den Köpfen was den Funk angeht sich die Regeln der E-Klasse manifestiert zu haben.

    So eine richtige Antwort was den Grenzübertritt mit einem UL angeht habe ich noch nicht gefunden.

    Ich hoffe die kann mal einer geben.

    Es gab mal ein anderes Thema in einem Forum was ich auch interessant finde:

    Die Kontrollzone der Niederländer in Enschede geht bis nach der BRD rein.
    Fliege ich jetzt mit einen BZF II in Deutschland auf unseren Boden zur Nordsee könnte ich auf die Idee kommen durch die Kontrollzone zu fliegen.
    Ich bin auf deutschen Boden und muss eine Ausländische Bodenfunkstelle anrufen.
    Wer reglt denn das? Ich darf auf deutsch nicht anrufen, da die Bodenfunkstelle in den Niederlanden ist. Ich bleibe aber die ganze Zeit innerhalb der BRD, für die ich ein BZF II habe um die Erlaubnis einzuholen durch diese zu Fliegen.

    Ich wünsche mir zu diesen Fragen mal echte Antworten, nach denen man sich verlässlich richten kann.


    LG
  • dsommerfeld schrieb:

    Die Kontrollzone der Niederländer in Enschede geht bis nach der BRD rein.
    Fliege ich jetzt mit einen BZF II in Deutschland auf unseren Boden zur Nordsee könnte ich auf die Idee kommen durch die Kontrollzone zu fliegen.

    --

    Die CTR Twente/Enschede ist deaktiviert, da der Militärflugplatz (und damit auch die zivile Mitnutzung desselben) aufgegeben wurde.
    "E0059/10 EDGG Luftraum (B, C, D, oder E) deaktiviert
    Langen
    05.01. 11:50 - 31.12.
    EDGG: Twenthe CTR deaktiviert. bis 31.12. Siehe AIP ENR 2.1-23."

    Allerdings wurde Ende letzten Jahres beschlossen, den Flugplatz als zivilen Flughafen auszubauen. Vorraussichtlich in 2014 oder 2015 wird dieser öffnen und damit auch die CTR wieder aktiv.

    Die Direktroute zwischen Stadtlohn EDLS und Nordhorn EDWN geht über niederländisches Gebiet. Hier ist ein flugplanloser Durchflug des niederländischen Luftraums zwischen EDLS und EDWN problemlos möglich. Formlose Meldung bei "Dutch Mil" vor Einflug des niederländischen LR reicht. BFZ ist denen egal.
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