Hallo in die Runde,Der zitierte §99 Abs. 2 der LuftVZO sagt, dass für das Luftfahrzeug (!) eine Muster- und Verkehrszulassung notwendig ist. Wenn du dein deutsches UL französisch zuläßt, dann hast du ja eine Musterzulassung, nämlich die deutsche. Und du hast eine franz. Verkehrszulassung, denn in dem besagten Paragraphen steht nichts von einer deutschen Verkehrszulassung.
überlege mir die franz. Lizenz ausstellen zulassen, so für " später im Alter " :-)))
Sollen ja einige damit und der F-Kennung in D unterwegs sein. Ist das immer noch "Grauzone" oder gibts inzwischen Änderungen?
Danke schon mal für die Tipps....
Moin Stefan,
wir beiden sind ja bekanntermaßen nicht gerade Freunde. Trotzdem hat mich dieser Satz von dir aus der Versenkung gerissen:
"Für die absolut nicht französisch sprechenden Kandidaten kann die Therorieprüfung in Frankreich nur erlassen werden wenn ein PPL, egal welcher, auch abgelaufen, vorhanden ist"
Für mich wäre die französische Sprache die absolute Hürde, denn es würde Jahre dauern, einen Sprachlevel zu erreichen, der das bestehen einer theoretischen Prüfung überhaupt ermöglichen würde. Vermutlich geht es vielen anderen Interessierten genauso?
Die Möglichkeit, eine französische Lizenz zu erwerben halte ich für durchaus interessant. Selber habe ich den PPL. Sich ein paar Vokabeln merken und etwas Französisch büffeln dürfte nicht das Problem sein, um die praktische Prüfung zu bestehen (zumal eine ehem. Fliegerkameradin von Dir (la Reunion), hier entsprechende Sprachkurse anbietet).
Vielleicht gibt es dann noch einen Englisch sprachigen Flugplatz,mit einem Prüfer, der den Angelsachsen nicht so ganz abgeneigt ist?
Wäre das eine Möglichkeit, die französische Lizenz zu erwerben? Unser Fliegerclub ist eh einmal im Jahr für 14 Tage in Abbeville.
Wer weiß da genaueres?
Gruß
Edgar (PaP)
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