Lizenz wieder aufleben lassen

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier und auch lange nicht mehr geflogen... Und genau da liegt das Problem.
    Ich habe 2001 meine Lizenz gemacht und war das letzte Mal als PIC in 2005 in der Luft ( Lizenz seit 2006 abgelaufen mit insgesamt ca. 500h).
    Bis auf meine UL Dreiachser Lizenz und das BZF II sind auch keine weiteren Unterlagen wie Flugbuch etc. mehr vorhanden...

    Jetzt möchte ich meine Lizenz wieder aufleben lassen, konnte aber hier im Forum Nichts finden...

    Bin für Tips und Anregungen dankbar.

    Viele Grüße
  • Das habe ich gerade hinter mir. Zur Wahl standen ein Pruefungsflug oder 12 Stunden fliegen (nach Ueberpruengsflug mit Flugkehrer und dann mit Flugauftrag).
    Keine grosse Sache...


    Chris
  • Danke für die schnelle Antwort.
    Was ist denn mit meiner Pax Berechtigung?


    Hatte damals keine gemacht, wär mit meinen Stunden ja kein Problem gewesen...
    Flugbuch gibt′s nicht mehr...
  • Keine Ahnung, da wuerde ich direkt beim DAeC/DULV nachfragen.


    Chris
  • Als Fluglehrer könnte ich Dir leider nur die Stunden bescheinigen/ bestätigen, die laut Flughandbuch auch tatsächlich von Dir geflogen wurden. Du kommst eh nicht um die Strecken mit Fluglehrer herum. Ein Blick in das AHB (hier DAeC) ist eindeutig. Wenn es natürlich Deine Absicht war, die Passagierberechtigung "einfach so" umgeschrieben zu bekommen, muß ich Dich daher in dieser Hinsicht enttäuschen.

    ...zum Erlangen der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen,
    davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Als ein Allein-Überlandflug gilt ein Flug von mindestens 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz. Alle Voraussetzungen nach § 84a (2) LuftPersV müssen nach Lizenzerwerb auf Ultraleichtflugzeugen geflogen worden sein. Entsprechend LuftPersV § 84a,
    Abs. 4 hat der Bewerber für eine Passagierberechtigung in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Der zweite Überlandflug von mindestens 200 km Strecke in Begleitung eines Fluglehrers kann als Prüfungsflug gewertet werden.

    Der mitfliegende Fluglehrer ist zur Abnahme der Prüfung berechtigt, wenn beide Überlandflüge in der Verantwortlichkeit einer DULV- oder DAeC-registrierten Ausbildungsstätte durchgeführt wurden.
  • Hi,

    wenn er die Passagierberechtigung schon hatte, müsste diese doch in der noch vorhandenen Lizenz eingetragen sein. Nur wenn er sie noch nicht hatte, muss er die Streckenflüge mit Fluglehrer nachweisen.

    Grüße
    Maik
  • ... er hatte aber keine, wollte aber seine Solos anerkannt haben. Zumindest habe ich das so aus seiner Frage herausgelesen.
  • Stimmt, ich hab damals keine Pax gemacht, bin eh nur allein geflogen.
    Wie ich das so verstehe, kann ich meine Stunden von damals nur anrechnen lassen, wenn ich. Sie nachweisen kann (klingt logisch!).
    Kann ich die 12 h zum zum Wiedererlangen der Lizenz schon für den Pax Erwerb anrechnen lassen?

    Dann könnte ich sozusagen innerhalb dieser 12 Pflichtstunden meine Pax Berechtigugerwerben, oder?
  • Nimms mir nicht krumm aber die Erfahrung hat gezeigt das es hier sehr viele gibt die eine ausgeprägte Meinung haben aber nur halb soviel fundiertes Wissen.
    In Copy & Paste sind viele ganz super.


    Ich würde entweder den DAeC anmailen oder nen DULV oder zur nächstgelegenen Flugschule gehen.
    Letzteres zuletzt weil selbst da könnte man eine gewisse Gewinnabsicht unterstellen.
  • Dann könnte ich sozusagen innerhalb dieser 12 Pflichtstunden meine Pax Berechtigugerwerben, oder?
    Hi, nein. Für die PAX-Berechtigung ist eine gültige Lizenz Voraussetzung.
    Für das Verlängern bzw. Erneuern der Lizenz einfach mal §45 Abs. 5 der LuftPersV lesen.
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