Lizenzverlängerung - Gültigkeit abhängig vom Antrag?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Lizenz und Luftfahrerschein sind zwei verschiedene paar Schuhe
    Ich weiß :)
  • Vom DAeC habe ich Antwort erhalten. Wer maximal 6 Wochen vor Ablaufdatum der Lizenz einen Verlängerungsantrag stellt, bekommt einen neuen Luftfahrerschein mit um zusätzliche 60 Monate verlängerter Gültigkeit - Also so ähnlich wie beim Medical.
  • Interessant, steige aber noch nicht ganz durch:

    Angenommen, Du verlängerst heute. Bekommst Du dann Gültigkeit bis zum 07.07.2019 oder bis zum 28.03.2019?
  • Ich denke mal, dass das Ablaufdatum dann der 30.03.2019, denn das Ausstellungsdatum des neuen Luftfahrerscheins wird wohl durch Postweg und Bearbeitung mindestens zwei Tage später sein. Nach meiner Ansicht ist das Ganze Vorgehen aber in der Form nicht durch die LuftPersV gedeckt.


    Die 6-Wochen-Frist finde ich aber in der Praxis akzeptabel, von daher würde ich jetzt nicht noch einen großen Aufstand beim DAeC machen.
  • Ah, OK, danke... Hätte mich sehr (!) gewundert, wenn die eine Lizenz mit 63 Monaten Gültigkeit ausstellen :)
  • Immerhin stellt man Lizenzen mit 61,5 Monaten Gültigkeit aus :-)
  • Meine läuft auch aus. Nun, wenn ich die alte Lizenz im Original sowie das aktuelle Medical, ebenfalls im Original, mitschicken muss, dann werde ich wohl insolange nicht fliegen können - oder mit Kopien und nur am Heimatplatz, während der Rest-Gültigkeitsdauer bis zum 14.04.2014!?.

    Aber wie schon bemerkt, hilft ggf. eine telef. Anfrage beim DAeC....zur Klärung.

    Aber vielleicht hat Jemand konkretes Wissen!?

    Gruss


    OF 
  • Das hatte ich bereits vorher beim DAeC angefragt: Kopien reichen.

    Die alte Lizenz muss aber nicht mitgeschickt werden. Auf dem Antragsformular trägt man die Lizenznummer einfach ein. 
  • die alte Lizenz im Original sowie das aktuelle Medical, ebenfalls im Original, mitschicken muss
    Ich würde niemals (!) meine originalen Papiere mitschicken!
  • Hallo zusammen,

    meine SPL bekam ich 10/2013 vom DAeC in Braunschweig.
    Dann folgten noch Eintrag BZF II [12/2013] und Passagierberechtigung [03/2014], dafür wurde mir eine neuer Schein ausgedruckt. Zusätzlich bekam ich einen frankierten Rückumschlag, mit welchem ich nach Erhalt meiner neuen Lizenz die "alte" Lizenz zurückschicken sollte, was ich auch gemacht habe.

    Insofern war ich nur beim 1.Mal - direkt nach der bestandenen Prüfung - 10 Tage ohne Lizenz und durfte nicht fliegen. Die nun aktualisierte "neue" Lizenz bekam ich sehr schnell - innerhalb von 3 Tagen, alles i.O.

    Gruß aus der Lausitz
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
50.9 %
Ja
49.1 %
Stimmen: 163 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 31 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR