Entscheidend für die UL-Fliegerei ist nicht die Staatsbürgerschaft,
sondern der Erstwohnsitz (Lebensmittelpunkt) des Piloten
Olle1975 schrieb:Wie kann der staendige Wohnsitz nicht der erste bzw. Hauptwohnsitz sein?
Nicht ganz, geschrieben ist es als "ständiger Wohnsitz", dass muss sicherlich nicht zwingend der "erste" sein.
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