Hallo,
da im PPL-Forum tote Hose ist, stelle ich meine Frage mal hier.
Nachdem ich die Umschulung von UL auf PPL-A national abgeschlossen haben, wurde mir dieses Jahr direkt der LAPL(A) ausgestellt, da keine nationale PPLs mehr ausgegeben werden. Soweit so gut. Während der Ausbildung bin ich ausschließlich C150 geflogen, mit der ich auch den Prüfungsflug absolviert habe.
Nun überlege ich meinen fliegerischen Horizont mit einer
Umschulung auf eine Robin DR400 oder Cessna 172 zu erweitern. Diesbezüglich hat
sich mir aber noch nicht ganz erschlossen, was dafür zu tun ist.
In der EU-Verordnung habe ich dazu folgendes entdeckt:
FCL.125 LAPL - Praktische Prüfung
b) Flugausbildung auf derselben Luftfahrzeugklasse oder
demselben Luftfahrzeugmuster, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wird. Die
Rechte sind auf die Klasse oder das Muster beschränkt, die bzw. das für die praktische
Prüfung verwendet wurde
weiter steht geschrieben:
FCL.135.A LAPL(A) - Erweiterung von Rechten auf eine
andere Flugzeugklasse oder -Baureihe
a) Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und
-baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert
wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen
Klasse die nachfolgenden Anforderungen absolviert hat:
(1) 3 Stunden Flugausbildung, die Folgendes umfassten:
i) 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und
ii) 10 überwachte Allein-Starts und -Landungen;
(2) eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand
der praktischen Fähigkeiten in der neuen Klasse nachgewiesen wurde. Während
dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber gegenüber dem Prüfer
auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der
anderen Klasse auf den folgenden Gebieten nachweisen:
i) betriebliche Verfahren,
ii) Flugleistung und Flugplanung,
iii) allgemeine Flugzeugkunde.
b) Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz
verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf,
die für die praktische Prüfung verwendet wurde, muss der Pilot eine
Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen absolvieren. Die
Unterschiedsschulung muss in das Flugbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument
eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.
d-mike schrieb:Leider mache ich diese Erfahrungen gerade auch. Selbst die BezReg kann dazu im Moment nichts genaueres Sagen. Die Flugschulen müssen sich "selber erst mal schlau machen" (Aussage Cheffluglehrer).
...ich habe den Eindruck, dass weder Flugschulen/Fluglehrer noch Behörden es selbst alles so genau wissen...
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