Ziel LSA: welcher Weg ist der beste?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • mike.romeo schrieb:
    Ohne Frage ist es sehr bedauerlich das es zur Zeit keinen Weg mehr gibt vom SPL auf höherwertige Lizenzen upzugraden.

    Naja so ganz stimmt das ja nicht. Es hängt von den Fähigkeiten und der Erfahrung - auch in Stunden gemessen - des UL-Piloten (Luftsportgeräteführer) ab. Bestenfalls kann sich seine Ausbildung zum LAPL(A) von 30 auf 15 Stunden reduzieren.
    Berechnet man dabei, dass die Lizenz im Gegegnsatz zum ehemaligen PPL A (N) gleich europaweit gilt und die 2000 kg Berechtigung beinhaltet - bisher nur über 5 weitere Stunden Ausbildung + Prüfung zu erwerben - reden wir also über 3 Stunden mehr an Ausbildung und eine prakt. Prüfung weniger.
    Die Mehrkosten und der Mehraufwand sind also nicht so erheblich!


    Michael

  • Michael,

    ich hoffe, Du behäst mit den Aussichten auf max. 15h Erleichterung für SPL-Inhaber Recht!

    Wir lassen gerade zusätzliche Handbücher für unsere ATO genehmigen. Gerade bei der Frage, ob und welche Erleichterungen den UL-Piloten zuzugestehen sei, streiten wir uns mit unserem Luftamt. Das Luftamt vertritt bislang die Meinung, bei der in Part FCL genannten Vorraussetzung einer "Pilotenlizenz" könne es sich nur um eine Lizenz im Sinne der EU-Verordnung handeln. Darunter würden UL-Lizenzen nicht fallen und Ergo seien auch keine Erleichterungen zu gewähren.

    Meines Wissens läuft hierzu derzeit eine Anfrage beim Verkehrsministerium. Wie da die Antwort ausfällt, darauf dürfen wir gespannt sein.

    Eine Anfrage direkt bei der EASA macht derzeit wohl keinen Sinn. Die EASA weigert sich strikt, Auskunft in irgendeinem Zusammenhang mit nationalen Lizenzen zu geben.

    Mal gespannt, wie dieses Thema in Zukunft in der Praxis gehandhabt wird.

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:
    Gerade bei der Frage, ob und welche Erleichterungen den UL-Piloten zuzugestehen sei, streiten wir uns mit unserem Luftamt.

    Zunächst einmal steht es dem Luftamt als Teil der Exekutive überhaupt nicht zu, Gesetze und Verordnungen zu interpretieren!! Sie müssen sie buchstabengetreu umsetzen, mehr nicht. Streitfragen klärt die Jurisdiktion! Bei dieser Fragestellung ist die EU-Verordnung aber eindeutig! (s.u.)


    Außerdem haben sich die meisten Luftämter und RPs vor ziemlich genau 10 Jahren bei der Einführung von JAR-FCL nicht gerade mit dem Ruhm der Erkenntnis bekleckert und mache haben JAR-FCL nicht einmal bis heute begriffen.
    Ihr müsst Euch also nicht mit dem Luftamt herumärgern.


    Fakt ist nämlich folgendes:
    Der Umfang der Anrechnung bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen - wobei diese Tätigkeit keiner besonderen Lizenz zugeordnet ist - wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt. Die Lizenzbehörde hat da keinerlei Mitspracherecht!


    Nachzulesen unter FCL.110.A LAPL(A)

    Also wenn Eure ATO der Auffassung ist, dass ein Bewerber für einen LAPL(A) beim Vorab-Testflug, aufgrund seiner Tätigkeit als UL-Pilot, so positiv und versiert rüberkommt, dass er den die Prüfung schon nach 15 Stunden Ausbildung locker bestehen wird, ist alles paletti und das Luftamt muss das in Eurem Fall dann zähneknirschend absegnen!!


    Michael

  • Hallo Michael,


    jetzt währe gut zu wissen welche ATO freiwillig auf Einnahmen verzichtet, sich mit dem für Sie zuständigen Luftamt  anlegt, damit ein armer aber guter fliegender SPL inhaber für den LAPL ein paar Euros spart!!


    Jeder von uns weis doch noch wie er als Fahrschuler beim KFZ Schein ständig mit Feststunden gegängelt wurde, obwohl es da auch lange Zeit gar keine Pflichtstunden gab.


    Und das die Flugschulen die Sache auch immer ausreizen weis auch jeder!


    ich denke das werden Träume bleiben wie die 600Kg MTOW für ULs, auch wen es theoretisch möglich währe.


     


    gruss Peter


     


     


     


     

  • FlyingDentist schrieb:Fakt ist nämlich folgendes:

    Der Umfang der Anrechnung bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen - wobei diese Tätigkeit keiner besonderen Lizenz zugeordnet ist - wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt. Die Lizenzbehörde hat da keinerlei Mitspracherecht!


    Nachzulesen unter FCL.110.A LAPL(A)

    Da bin ich skeptisch. Es ist ja immer wieder das Problem, das UL′s eben keine Flugzeuge und deswegen meisst aussen vor sind. Zaehlen also PIC-Zeiten auf "nicht-Flugzeugen"? Die Frage muesste erst beantwortet werden.


    Chris
  • Also in der FCL ist ′PIC′ zumindest mal nicht direkt auf Flugzeuge bezogen: „Verantwortlicher Pilot (Pilot-in-Command, PIC)“ bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen wurde und der mit der sicher en Durchführung des Fluges beauftragt ist.

    Leider hatten wir diese Diskussion vor ein paar Monaten schon mal und Thomas (GTi) hatte damals schon von seinem Kampf mit dem RP erzählt. Ich war auch fest davon ausgegangen, nachdem ich mir die FCL reingezogen hatte, dass die ATO aufgrund eines Checkfluges bis zu 15 Stunden als Erleichterungen gewähren kann. Und wenn man sich den Unterschied in der FCL zu den Erleichterungen zwischen LAPL und PPL ansieht, fällt eben genau dieser eine Passus beim LAPL auf. Deshalb sah ich mich nicht gezwungen noch vor April mit den PPL-N zu beginnnen, da ich dachte, ob 7 oder 15 Stunden, fällt ja kaum ins Gewicht.

    Bestätigt sah ich das auch später noch in den Ausführungen des Fliegermagazin Booklet, indem es auch um die neuen EASA Lizenzen ging. Während Tannkosh wollte ich am Stand des Fliegermagazins genau dieses Thema nochmal ansprechen, hab das aber dann irgendwie vergessen. :(

    Also wenn ich irgendwo hierzu eine Petition unterschreiben soll, ich wär dabei. :)

    Tom
  • tomb schrieb:
    Bestätigt sah ich das auch später noch in den Ausführungen des Fliegermagazin Booklet, indem es auch um die neuen EASA Lizenzen ging. Während Tannkosh wollte ich am Stand des Fliegermagazins genau dieses Thema nochmal ansprechen, hab das aber dann irgendwie vergessen. :(
    Thomas Borchert schreibt hier im Forum mit, vielleicht aeussert er sich zu Thema.


    Chris
  • DMSSS schrieb:
    jetzt währe gut zu wissen welche ATO freiwillig auf Einnahmen verzichtet, sich mit dem für Sie zuständigen Luftamt  anlegt, damit ein armer aber guter fliegender SPL inhaber für den LAPL ein paar Euros spart!! 

    Sicherlich jede Vereins-ATO, wie z.B. wir eine unterhalten!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    DMSSS schrieb:
    jetzt währe gut zu wissen welche ATO freiwillig auf Einnahmen verzichtet, sich mit dem für Sie zuständigen Luftamt  anlegt, damit ein armer aber guter fliegender SPL inhaber für den LAPL ein paar Euros spart!! 

    Sicherlich jede Vereins-ATO, wie z.B. wir eine unterhalten!

    Dann kannst Du ja sicher in naher Zukunft hier von den diesbezueglichen Erfahrungen berichten. Ist das schon was am laufen?


    Chris
  • tomb schrieb:
    Bestätigt sah ich das auch später noch in den Ausführungen des Fliegermagazin Booklet, indem es auch um die neuen EASA Lizenzen ging.

    Tom
    Hmm. Also in meinem Booklet steht auf Seite 22 zum Thema "Vom UL zum LAPL": Die deutschen Behörden verweisen bei der Frage danach, welche Erleichterungen einem UL-Piloten beim Erwerb des LAPL zugestanden werden, auf den EASA-Paragrafen FCL.110.A. Dort heißt es: Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung..."

    Mit anderen Worten: Das BMVBS, mit dem wir damals eng zusammengearbeitet haben, sah das so, dass UL-Zeit zu Erleichterungen führen kann. Wenn ein RP das anders sieht, könnte es Sinn machen, mal mit dem BMVBS zu reden. Aber insgesamt passen Luftfahrtbehörden auf RP-Ebene nicht wirklich mit einer EU-weiten Harmonisierung zusammen...
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