mike.romeo schrieb:
Ohne Frage ist es sehr bedauerlich das es zur Zeit keinen Weg mehr gibt vom SPL auf höherwertige Lizenzen upzugraden.
Naja so ganz stimmt das ja nicht. Es hängt von den Fähigkeiten und der Erfahrung - auch in Stunden gemessen - des UL-Piloten (Luftsportgeräteführer) ab. Bestenfalls kann sich seine Ausbildung zum LAPL(A) von 30 auf 15 Stunden reduzieren.
Berechnet man dabei, dass die Lizenz im Gegegnsatz zum ehemaligen PPL A (N) gleich europaweit gilt und die 2000 kg Berechtigung beinhaltet - bisher nur über 5 weitere Stunden Ausbildung + Prüfung zu erwerben - reden wir also über 3 Stunden mehr an Ausbildung und eine prakt. Prüfung weniger.
Die Mehrkosten und der Mehraufwand sind also nicht so erheblich!
Michael
GTi schrieb:
Gerade bei der Frage, ob und welche Erleichterungen den UL-Piloten zuzugestehen sei, streiten wir uns mit unserem Luftamt.
Zunächst einmal steht es dem Luftamt als Teil der Exekutive überhaupt nicht zu, Gesetze und Verordnungen zu interpretieren!! Sie müssen sie buchstabengetreu umsetzen, mehr nicht. Streitfragen klärt die Jurisdiktion! Bei dieser Fragestellung ist die EU-Verordnung aber eindeutig! (s.u.)
Außerdem haben sich die meisten Luftämter und RPs vor ziemlich genau 10 Jahren bei der Einführung von JAR-FCL nicht gerade mit dem Ruhm der Erkenntnis bekleckert und mache haben JAR-FCL nicht einmal bis heute begriffen.
Ihr müsst Euch also nicht mit dem Luftamt herumärgern.
Fakt ist nämlich folgendes:
Der Umfang der Anrechnung bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen - wobei diese Tätigkeit keiner besonderen Lizenz zugeordnet ist - wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt. Die Lizenzbehörde hat da keinerlei Mitspracherecht!
Nachzulesen unter FCL.110.A LAPL(A)
Also wenn Eure ATO der Auffassung ist, dass ein Bewerber für einen LAPL(A) beim Vorab-Testflug, aufgrund seiner Tätigkeit als UL-Pilot, so positiv und versiert rüberkommt, dass er den die Prüfung schon nach 15 Stunden Ausbildung locker bestehen wird, ist alles paletti und das Luftamt muss das in Eurem Fall dann zähneknirschend absegnen!!
Michael
Hallo Michael,
jetzt währe gut zu wissen welche ATO freiwillig auf Einnahmen verzichtet, sich mit dem für Sie zuständigen Luftamt anlegt, damit ein armer aber guter fliegender SPL inhaber für den LAPL ein paar Euros spart!!
Jeder von uns weis doch noch wie er als Fahrschuler beim KFZ Schein ständig mit Feststunden gegängelt wurde, obwohl es da auch lange Zeit gar keine Pflichtstunden gab.
Und das die Flugschulen die Sache auch immer ausreizen weis auch jeder!
ich denke das werden Träume bleiben wie die 600Kg MTOW für ULs, auch wen es theoretisch möglich währe.
gruss Peter
FlyingDentist schrieb:Fakt ist nämlich folgendes:Da bin ich skeptisch. Es ist ja immer wieder das Problem, das UL′s eben keine Flugzeuge und deswegen meisst aussen vor sind. Zaehlen also PIC-Zeiten auf "nicht-Flugzeugen"? Die Frage muesste erst beantwortet werden.Der Umfang der Anrechnung bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen - wobei diese Tätigkeit keiner besonderen Lizenz zugeordnet ist - wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt. Die Lizenzbehörde hat da keinerlei Mitspracherecht!
Nachzulesen unter FCL.110.A LAPL(A)
tomb schrieb:Thomas Borchert schreibt hier im Forum mit, vielleicht aeussert er sich zu Thema.
Bestätigt sah ich das auch später noch in den Ausführungen des Fliegermagazin Booklet, indem es auch um die neuen EASA Lizenzen ging. Während Tannkosh wollte ich am Stand des Fliegermagazins genau dieses Thema nochmal ansprechen, hab das aber dann irgendwie vergessen. :(
DMSSS schrieb:
jetzt währe gut zu wissen welche ATO freiwillig auf Einnahmen verzichtet, sich mit dem für Sie zuständigen Luftamt anlegt, damit ein armer aber guter fliegender SPL inhaber für den LAPL ein paar Euros spart!!
Sicherlich jede Vereins-ATO, wie z.B. wir eine unterhalten!
Michael
FlyingDentist schrieb:Dann kannst Du ja sicher in naher Zukunft hier von den diesbezueglichen Erfahrungen berichten. Ist das schon was am laufen?DMSSS schrieb:
jetzt währe gut zu wissen welche ATO freiwillig auf Einnahmen verzichtet, sich mit dem für Sie zuständigen Luftamt anlegt, damit ein armer aber guter fliegender SPL inhaber für den LAPL ein paar Euros spart!!Sicherlich jede Vereins-ATO, wie z.B. wir eine unterhalten!
tomb schrieb:Hmm. Also in meinem Booklet steht auf Seite 22 zum Thema "Vom UL zum LAPL": Die deutschen Behörden verweisen bei der Frage danach, welche Erleichterungen einem UL-Piloten beim Erwerb des LAPL zugestanden werden, auf den EASA-Paragrafen FCL.110.A. Dort heißt es: Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung..."
Bestätigt sah ich das auch später noch in den Ausführungen des Fliegermagazin Booklet, indem es auch um die neuen EASA Lizenzen ging.
Tom
Aktuell sind 27 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 24 Gäste.