BZF - ein Prüfungsprotokoll / BNA Bremen

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  • Hallo Oliver,

    woher hast Du die Info, dass ULer den LP nicht benötigen?

    Ich habe vor 2 Jahren auf der Aero beim DULV gefragt und man sagte mir dort, dass ich den brauchen würde. Allerdings weiß ich nicht mehr, ob ich gefragt habe, ob ich den für Auslandsflüge brauche oder generell, um Englisch funken zu dürfen.

    Ich habe mich auf jeden Fall daraufhin entschlossen, den LP zu machen. Ob der als schwer oder leicht empfunden wird, hängt wohl von vielen Faktoren, nicht zuletzt wie gut die eigenen Englischkenntnisse sind, ab.

    Gruß

    Eric

  • Du brauchst den LP, wenn Du englisch funken willst. Ob im Ausland oder in Deutschland spielt keine Rolle.

    Und eigentlich musst Du auch, wenn Du ins Ausland fliegst und dort an einen Platz fliegst, der eben kein englisch akzeptiert (z.b. einen unkontrollierten Platz in Frankreich) einen LP in französisch haben.

    Sascha
  • Hallo!

    > Du brauchst den LP, wenn Du englisch funken willst.
    > Ob im Ausland oder in Deutschland spielt keine Rolle.

    Das ist (zum Glück) falsch  :-)

    In D brauchen Luftsportgeräteführer _kein_ LP E um englisch
    funken zu dürfen!

    Und im Ausland bestimmt nur das das jeweilige Gastland ganz
    alleine, was es von uns Luftsportlern fordert und was nicht.


    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    ...

    In D brauchen Luftsportgeräteführer _kein_ LP E um englisch
    funken zu dürfen!

    Und im Ausland bestimmt nur das das jeweilige Gastland ganz
    alleine, was es von uns Luftsportlern fordert und was nicht.


    BlueSky9

    Dann hat mich der DULV vor 2 Jahren falsch informiert oder es hat sich seitdem etwas geändert.

    Woher nimmst Du Deine Information, BlueSky9?

    Gruß

    Eric

  • BlueSky9 schrieb:

    Das ist (zum Glück) falsch  :-)

    In D brauchen Luftsportgeräteführer _kein_ LP E um englisch
    funken zu dürfen!

    Und im Ausland bestimmt nur das das jeweilige Gastland ganz
    alleine, was es von uns Luftsportlern fordert und was nicht.


    BlueSky9

    Ja, Du hast recht - für UL′s ist es tatsächlich so, daß der LP (noch) nicht benötigt wird. Bin halt  (auch) Echo-Flieger - und wir müssen es haben - sowohl im In- wie auch im Ausland, wenn wir englisch funken wollen.

    Sascha
  • Der LP-Test ist eine ICAO Sache und betrifft den Flugfunkdienst aller Mitgliedsstaaten. Jeder, der am Flugfunkdienst teilnehmen will - ULs müssen das ja nicht - benötigt dazu ein LP-Test Level 4 für die Sprachen, die er im Flugfunkdienst benutzen will, also in der Regel einen LP-Test für Englisch und einen für die Landessprache.
    Will also ein UL-Pilot im Luftraum xy außerhalb der Bunderepublik den Flugfunkdienst in Anspruch nehmen, benötigt er nach dem ICAO-Abkommen einen LP-Test mindestens Level 4 für die jeweilige Sprache, welche vorzugsweise Englisch sein dürfte, des Flugfunkdienstes, denn es heißt in allen AIPs: "Der Flugfunkdienst wird in englischer und auch in der Landessprache abgewickelt" oder so ähnlich. Englisch hat also Priorität.


    Es ist daher nicht richtig, dass ein deutscher UL-Pilot sowohl im deutschen aber auch im außerdeutschen Luftraum ohne den englischen LP-Test level 4 am Flugfunkdienst in englischer Sprache teilnehmen darf!!


    Michael

  • Michael, ich habe noch eine Verständnisfrage.

    Du schreibst "Jeder, der am Flugfunkdienst teilnehmen will - ULs müssen das ja nicht - benötigt dazu ein LP-Test Level 4 für die Sprachen, die er im Flugfunkdienst benutzen will, ...".

    Weiterhin schreibst Du "Will also ein UL-Pilot im Luftraum xy außerhalb der Bunderepublik den Flugfunkdienst in Anspruch nehmen, benötigt er nach dem ICAO-Abkommen einen LP-Test mindestens Level 4 für die jeweilige Sprache, welche vorzugsweise Englisch sein dürfte, ...". Daraus könnte man schließen (wenn man ein wenig zwischen den Zeilen liest), dass ein UL-Pilot im LR der BRD ohne LP-Test Level 4 englisch funken darf. Das würde m. E. dem ersten Zitat widersprechen, weil ja jeder den LP-Test Level 4 für die jeweilige Sprache, in der er funken will, ablegen muss.

    Habe ich jetzt nur in das 2. Zitat etwas falsch hineininterpretiert oder wie ist das zu verstehen?

    Gruß

    Eric

  • Moin,

    das sogenannte Sprachrohr des DAeC hat dazu dies hier vor zwei Jahren geschrieben.

    Gruß
    ColaBear
  • Hallo Michael,

    > Es ist daher nicht richtig, dass ein deutscher UL-Pilot sowohl im
    deutschen
    > aber auch im außerdeutschen Luftraum ohne den englischen
    LP-Test level 4
    > am Flugfunkdienst in englischer Sprache teilnehmen
    darf!!

    Aber natürlich, Michael - bitte verbreite doch nicht so einen Unsinn.
    (siehe Unten §125 LuftPersV in Verbindung mit §1 (2) LuftVG)


    > Will also ein UL-Pilot im Luftraum xy außerhalb der Bunderepublik den
    > Flugfunkdienst in Anspruch nehmen, benötigt er nach dem ICAO-Abkommen
    > einen LP-Test mindestens Level 4 für die jeweilige Sprache,

    Nein, das stimmt so nicht, da jedes Gastland für sich alleine entscheidet,
    wie es mit den jeweils national geregelten Luftsportgeräten innerhalb seines
    Hoheitsgebietes umgehen mag.

    Wir - die BRD - haben z.B. festgelegt, das in unserem Hoheitsgebiet
    Luftsportgeräte, Segelflugzeuge oder Motorsegler zum englischfunken
    _keinen_ LP E benötigen.

    Ich bin mir im Moment nicht sicher, was z.B. die Franzosen von
    den *Luftsportgeräteführern* in ihrem Land fordern.


    Für D gilt §125 LuftPersV

    ++++++++++++++++++++++++++++++++
    § 125 Nachweis über Sprachkenntnisse Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im
    Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes
     
    ((
    Anm. LuftVG §1  (2)  Nr. 1-3 sind
    1. Flugzeuge
    2. Drehflügler
    3. Luftschiffe

    Der Quatsch gilt also *nicht* für

    4. Segelflugzeuge
    5. Motorsegler
    6. Frei- und Fesselballone
    7. (weggefallen)
    8. Rettungsfallschirme
    9. Flugmodelle
    10. Luftsportgeräte

    ))

    die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst
    teilnehmen, bedürfen ausreichender
    Kenntnisse der Sprache, in der der
    Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache.
    Die
    Sprachkenntnisse sind ausreichend, wenn die nach Anlage 2 zu prüfenden
    Fertigkeiten mindestens
    der Stufe 4 nach Anlage 3 entsprechen.

    ++++++++++++++++++++++++++++++++

    Also:

    Segelflugzeug in D = englischfunken OHNE LP E
    Motorsegler in D = englischfunken OHNE LP E
    UL in D = englischfunken OHNE LP E

    Das Leben kann so einfach sein - oder ;))

    BlueSky9
  • Stimmt, Lebbe kann einfach sein:
    Die Teilnahme am Flugfunkdienst setzt in allen ICAO-Mitgliedsstaaten für alle Luftfahrzeugführer ein LP-Test mindestens Level 4 für die zu benutzende Sprache voraus!

    Michael

    PS: Die LuftPersV ist in der zitierten Form ab 08.04. Geschichte
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