smurf schrieb:
Also die SPL noch im März abschließen und vor dem 1.4.2012 die PPL-N anmelden.
(wirtschaftlicher) Hinweis:
Zur SPL braucht man mindestens 30 Stunden prakt. Ausbildung, theor. und prakt. Prüfung
Zur PPL A (N) braucht man mindestens 30 Stunden* prakt. Ausbildung, theor. und prakt. Prüfung**
Die Stundenkosten sind etwa gleich.
Vom SPL auf PPL A (N) braucht man mindestens 7 Stunden prakt. Ausbildung, (theor.) und prakt. Prüfung
Vom PPL A (N) braucht man eine Einweisung ohne Pflichtstunden und ohne Prüfung, wenn man von der lächerlichen Pyrotechnik absieht und die Passagierberechtigung ist auch mit drin, die bei der SPL mit weiteren Kosten verbunden ist***.
Eine Anrechnung bisher geflogener UL-Ausbildungsstunden auf die Pflichtstunden des PPL A (N) ist im persönlichen Gespräch und auf Empfehlung des PPL-Fluglehrers oder der Flugschule mit dem RP bzw. dem Luftamt durchaus möglich.
Michael
*) nur beim Abschluss der Flugausbildung innerhalb von 4 Monaten, sonst 35 Stunden.
**) prakt. Prüfung = Kosten für Prüfung + Kosten für eine weitere Stunde LFZ.
***)LuftPersV § 84a
...
(2)Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung, Flüge nach Absatz 1 mit zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen, ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit Erteilung der Lizenz nach § 44 Abs. 1 als erteilt. § 122 Abs. 1 bleibt unberührt.
...
JiMa schrieb:Die hat man mir letztes Jahr beim RP Freiburg gegeben.
@smt
Wo finde ich eigentlich konkret die Infos dazu, dass ich meine Ausbildung zur PPL-N nach dem 8. April 2013 noch abschließen kann?
smt schrieb:
Du solltest Dir aber überlegen, was Du in Zukunft fliegen willst.
Das ist nicht nötig, denn der LAPL gilt lebenslang und die Voraussetzungen zur Ausübung der Rechte kann man jederzeit wieder erneuern.
Insofern ist die PPL A (N)-Ausbildung momentan der wirtschaftlichste Weg, um zum SPL incl. Passagierberechtigung zu kommen!!
Michael
PS: Die Anrechnung der geflogenen UL-Ausbildungsstunden ist ein Ermessensspielraum. Kann nur funktionieren, wenn die Flugschule mehr als zu 100% dahinter steht!!
Achim schrieb:
die obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Also Berlin-Brandenburg und Luftfahrt??? Naja ich weiß ja nicht...
Michael
smt schrieb:
@flyingDentist: Das hast Du glaube ich falsch verstanden
Ich habe Dich schon verstanden.
Wenn man den LAPL und den SPL hat und nur UL fliegen will, dann fliegt man eben keine ECHOs und lässt den LAPL einfach ruhen solange man will. Man darf dann zwar den LAPL nicht nutzen, aber wenn man irgendwann mal wieder richtig Flugzeuge pilotieren will, fliegt man mit einem FI die nötigen Zeiten und schon ist der Schein wieder aktiv.
Also, z.Zt. ist die Ausbildung zum PPL A (N) der günstigste Weg zum SPL mit Passagierberechtigung (s.o.) und man bekommt obendrein eine lebenslange Lizenz für 2000 kg Viersitzer.
Michael
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