smt schrieb:
bei einem Umstieg von SPL auf PPL-N = 7 Stunden, 5 Stunden für 2to und 10 Stunden für CVR = 23 Stunden insgesamt für den JAR-FCL
... das ist aber erst der PPL A (N) mit CR 2000 kg und CVFR-Berechtigung. Zur Umschreibung auf den JAR-FCL-Schein werden weitere 22 Stunden Flugerfahrung auf SEP verlangt, wobei 10% der PIC-Stunden auf 3-Achs-UL und maximal 10 Stunden angerechnet werden können. Bleiben also für einen UL-Piloten mit 100 Stunden PIC-Zeit immerhin noch weitere 12 Stunden auf Flugzeugen zu erfliegen, bevor er die JAR-FCL-Lizenz beantragen kann.
Michael
JAR-FCL 1.120
Flugerfahrung und Anrechnung
Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen; davon können fünf Stunden in einem Übungsgerät für die Grundlagen des Instrumentenfluges (BITD, siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 1.125), FNPT oder Flugsimulator durchgeführt worden sein. Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten für Hubschrauber, Ultraleichthubschrauber, Flugschrauber, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Segelflugzeuge oder Motorsegler können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als zehn Stunden, für eine PPL(A) anrechnen lassen.
JiMa schrieb:
Wo finde ich eigentlich konkret die Infos dazu, dass ich meine Ausbildung zur PPL-N nach dem 8. April 2013 noch abschließen kann?
Das wird in den Durchführungsbestimmungen zur Einführung der EASA-Lizenzen in der Bundesrepublik geregelt. Dieses Regelwerk ist m.W. noch nicht veröffentlicht. Insofern ist dieser Termin noch etwas spekulativ, obwohl man davon ausgehen kann, dass dieser Lizenzübergang analog zur Einführung von JAR-FCL verlaufen wird, wo es solche Stichtage zum Ausbildungsbeginn für die bisherigen Lizenzen gab.
Michael
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