Na das ist ja sehr interessant. Heißt das also, dass ein PPL-N demnächst nach Antrag 1:1 zu einem LAPL(A) umgeschrieben wird? Ohne CVFR? Da ich momentan auch einen GPL mit TMG Eintrag habe, dann wäre es ja blöd, wenn ich jetzt CVFR mache, was später nicht mehr benötigt wird.Dann wäre jetzt der PPL-N ja die klügste Variante, richtig? Viele GrüßeDavid