CVFR Fernunterricht

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • MOIN schrieb:
    Gilt dann eine UL Stunde noch immer als =1 SEP ?

    Definitiv Nein!


    Michael

  • DAeC hat es bestätigt.....
  • MOIN schrieb:
    Nach Rücksprache mit meiner Ex-Flugschule ist aus Deinem "Definitiv" ein klares "Eventuell" geworden.

    Derzeit geht man davon aus das die Regelungen des PPL (A) nat. 1:1 in den LAPL (A) übernomen werden.

    geil, ne? :-)))
  • Ne, leider nicht..... Habe den Post schnell geändert aber Du warst noch schneller...

    Der DAeC hat mir gerade telef. bestätigt das es nicht mehr geht die UL Stunden auf LAPL anzurechnen.....
    Dafür wird es kein "Typerating" mehr geben also wenn Du heute 750kg da drin stehen hast darfst Du zukünftig auch 2to. fliegen...

    Ob das sinnvoll ist lass ich mal dahingestellt.......

    Somit sind wir jetzt als PPL (A) nat. Inhaber in der besch.. Situation uns freuen zu dürfen europaweit fliegen zu können (BZF-I) vorausgesetzt aber 20 Stunden abeiern müssen zusätzl. zu den UL Stunden.....

    Das ist besch.....

    Da gibts auch kein Opt out,  Du mußt den PPL (A) nat. umschreiben lassen........

    Damit ist der PPL den ich habe zum Aussterben verurteilt weil ich definitv keine Zusatzstunden Chartern werde.
    So hoch ist der Reiz bei mir nicht so ne Cessna/Piper etc. durch die Luft zu eiern.....


    Tja, wenn jetzt unser LBA nicht so beknackt wäre und verhindert das eine Mike Maschine Echo werden kann, wenn der Hersteller eine Bestätigung ausgibt das diese Type 1:1 einem Experimental entspricht, dann würde ich mich ja richtig freuen. Meine 602 ist für 590kg gebaut nützt nix weil es keinen interessiert.

    Ob die OUV da was machen kann?
  • MOIN schrieb:

    Somit sind wir jetzt als PPL (A) nat. Inhaber in der besch.. Situation uns freuen zu dürfen europaweit fliegen zu können (BZF-I) vorausgesetzt aber 20 Stunden abeiern müssen zusätzl. zu den UL Stunden.....

    Das ist besch.....

    Da gibts auch kein Opt out,  Du mußt den PPL (A) nat. umschreiben lassen........






    ich find′s super - seit ich PPL habe, fliege ich kein UL mehr; mich hatte einzig gestört, dass ich für europäische Flüge CVFR hätte machen müssen - das entfällt ja jetzt. Neben BZF wird m.E. jedoch auch die Language Proficiency-Geschichte relevant!

    Ist die Info 750kg PPL-A (nat) = LAPL 2000kg gesichert?

    Nee, Piper und Cessna nicht, aber ne Mooney!! 120kt@23L --> reicht für 3 Personen + Gepäck und vollen Tanks bei einer Range von mind. 800NM, oder 4 Personen und noch immer einer Range von guten 500NM - was will man mehr?
  • So hat mir Herr Leukefeld das gesagt. Zumindest hab ich es so verstanden.

    ich fragte wie das denn dann mit den 2to. Ratings wäre und er sagt sinngemäss das es dies Art Gewichtsklasseneinteilung beim LAPL nicht mehr gibt.

    Wie das dann praktisch umgesetzt wird? Keine Ahnung! Ich kann mir nicht vorstellen das es ohne irgend eine Art Mustereinweisung funktioniert. Oder würdest Du Dich in ne 172 setzen und einfach mal abheben?

    Wobei wenn ich das hier lese:

    General aviation licenses were generally restricted to noncommercial operations.
    Some limitations applied for national license (National PPL (A)) holders regarding
    the Maximum Takeoff Mass (MTOM). If they were trained on aircraft with a MTOM
    of 750 kg they were restricted to such aircraft until training on heavier aircraft
    allowed a class rating up to 2.000 kg MTOM. Additional National and ICAO license
    holders could be excluded from the use of certain types of airspace (namely airspace
    C) since their training did not include the actual use of radio navigational aids.
    Additional training in heavier aircraft as well as the use of radio navigation aids
    converted the national license into a JAR-FCL compliant license.



    Kann es eigentlich nicht stimmen......warten wir es ab.......das wird eh noch eine ganze Weile dauern.....
  • MOIN schrieb:

    Wie das dann praktisch umgesetzt wird? Keine Ahnung! Ich kann mir nicht vorstellen das es ohne irgend eine Art Mustereinweisung funktioniert. Oder würdest Du Dich in ne 172 setzen und einfach mal abheben?


    nee, absolut nicht! Fand die Umgewöhnung von Katana auf C172 sehr viel anspruchsvoller, als das Upgrade von UL auf Katana. Insofern: die 5h 2to Klassenberechtigung gehen eigentlich in Ordnung, ob das dann unbedingt mit ner Prüfung verbunden sein muss; ich denke nicht.

    Wichtig ist nur: der ganze CVFR-Kram mit aufgeblähter Theorie und Praxis wird (sehr wahrscheinlich) in der bekannten Form obsolet. Und das ist sehr gut.
  • und was heißt dass jetzt für den ul piloten der auf (PPL N) schulen möchte? keine Erleichterungen oder ähnliches?
  • Das eine hat mit dem anderen doch gar nix zu tun?


    Erleichterung UL --> PPL (A)  -->
    • Ausbildungsmeldung bei der Bezirksregierung
    • Antrag auf Prüfungserleichterung (Evtl. Anerkennung von Teilen der UL Theorie)
    • Theoretische Ausbildung in PPL(A) Fächer nach LuftPersV
    • Praktische Ausbildung auf E-Klasse Flugzeug mit MTOM 750kg (mind. 7 Stunden)
    • Theoretische und praktische Prüfung

    Also von der jeweiligen Bezirksregierung abhängig.


    Erleichterung UL --> LAPL --> nichts da UL kein Luftfahrzeug (Luftsportgerät)
    PPL (A) nat. --> LAPL --> 1:1 + europaweite Gültigkeit mit wegfall der anrechenbarkeit der UL Stunden zum Scheinerhalt.
  • Und was ist mit der Regelung 12 Stunden in den letzten 24 Monaten zu fliegen? Bleibt die bestehen? Oder wird es ebenfalls wie beim PPL - A, dass 12 Stunden in den letzten 12 Monaten der insgesamt 24 Monaten geflogen sein müssen?
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