Hallo Holger,
nachdem noch keiner auf Dein Thema geantwortet hat, melde ich mich kurz dazu.
Im Vereinigten Köngreich (Schottland gehört dazu ;-)) ist die Civil Aviation Authority kurz CAA die regelnde Behörde. www.caa.co.uk ! Soweit mir bekannt ist wird die UL Lizenz als "NPPL" mit "microlight rating" erworben, was im Vergleich zu Deutschland wohl eher dem PPL-N mit einem UL-Rating entsprechen würde.
Mehr Informationen zum NPPL...
Weitere Anlaufstellen um Antworten zu finden sind evtl. www.bmaa.org (British Microlight Aircraft Association), www.lightaircraftassociation.co.uk und www.nppl.uk.com.
Ich hatte mal auf Anfrage bei der BMAA folgende Antwort erhalten:
"[...] You have to get permission from the UK CAA to fly a German microlight in the UK. You need to have an ICAO compliant licence with SEP privileges to fly a UK microlight in the UK. [...]"
Bzgl. dem Medical ist es im Königreich so geregelt, dass NPPL Anwärter eigenständig ein Dokument ausfüllen können und dies zusätzlich vom Hausarzt absegnen lassen müssen. Das nennt sich "self-declaration medical" und muss von einem GP (General Practitioner) abgezeichnet werden. In England gibt es das alleinige Hausarztmodell, demnach musst Du immer erst zu deinem Hausarzt (GP) gehen, welcher deine gesamte medizinische Vorgeschichte kennen soll/muss, und der entscheidet dann immer über weiteres Vorgehen. Ob dein Medical dort auch gültig ist müsstest Du bei den oben genannten Organisationen erfragen!?
Alle Angaben ohne Gewähr - hab keine Connections zu den genannten Behörden. Ich selbst fliege regelmäßig in England, aber nicht mit microlights und nur auf Basis PPL JAR-FCL.
Hoffe die Info′s helfen a bissel weiter!?
Gruß,
DMAX
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