Der SPL-Inhaber (> 100h PIC 3 Achs-UL) muss mindestens 20 Stunden mit einem Lehrberechtigten und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen. Darin müssen mindestens fünf Stunden im Allein-Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten sein, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.
Außerdem ist es nicht mit Funksprechgruppen getan, min. BZF II ist Pflicht.
Wolfgang
Aktuell sind 14 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 12 Gäste.