[Info] von SPL nach PPL-A National

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Inhaber des PPL-A:
    Angenommen
    man hat den PPL-A erworben: sind die auf einem UL geflogenen Stunden
    auf den PPL-A nach JAR-FCL in Bezug auf die Mindestflugstunden (Regel
    s.u.) weiterhin anrechenbar ?(Regel: Innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung
    sind 12 Flugstunden und 12 Landungen nachzuweisen; sowie ein Übungsflug mit
    Fluglehrer der mindestens 1 Stunde dauern muss.)
    @sukram - Dein letztes Nein ...bist Du Dir sicher ?  Habe folgendes gefunden:

    LuftPersV § 4





    Gültigkeit der Lizenz und der Klassenberechtigungen



    ...

    (2) Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen
    Klassenberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der
    Lizenz mindestens zwölf Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen
    Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
    innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den zwölf
    Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher
    Luftfahrzeugführer, zwölf Starts und zwölf Landungen sowie
    ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines
    Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem
    Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde
    ,
    enthalten sein. Die Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 können
    durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer mit der
    erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die
    Klassenberechtigung erteilt wurde, ersetzt werden. Die Nachweise sind
    im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder
    Prüfers zu bestätigen.

    (3) Die Lizenz nach § 3 Abs. 1 kann um die Gültigkeit nach Absatz
    1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der
    Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges
    Tauglichkeitszeugnis vorlegt.

    In einem anderen Forum habe ich gleichzeitig folgendes gefunden:

    Damit Du die Rechte aus Deinem PPL-N (Anm.: oder PPL-A?) nutzen kannst, musst Du
    jederzeit nachweisen können, innerhalb der vergangenen 24 Monate 12
    Stunden geflogen zu sein - egal, ob auf UL, MoSe oder Echo. (§4 Abs. 2
    LuftpersV)




    Es ergibt sich hiermit, dass die Flugzeiten auf UL, Mose und Echo
    alle gemeinsam dazu dienen, BEIDE Lizenzen "am Leben" zu erhalten.


    Du kannst also NUR UL oder nur mose oder nur Echo fliegen - ist wurscht, es erhält beide Lizenzen - zunächst!





    Denn:

    Nach §45 muss der Flug mit dem Fluglehrer auf einem UL (!)
    stattfinden, sonst gilt das nicht für den SPL. (Mit dem Fluglehrer im
    Mose wäre also geschummelt)

    Nach §4 muss aber für den PPL ein Übungsflug stattfinden, bei dem
    der FL das Rating für die Klasse hat, UND (!) der Flug muss auf einem
    Fluggerät der entsprechenden Klasse stattfinden.





    Womit Du die 12 Stunden vollkriegst, ist völlig egal.

    Um aber den SPL nutzen zu dürfen, musst Du spätestens alle 24
    Monate eine Stunde mit einem UL-FL ultraleicht fliegen. Zusätzlich
    musst Du im gleichen Zeitraum mit einem PPL-FL eine Stunde auf 750kg
    rumeiern (weil eigene Klassenberechtigung*) und noch eine Stunde auf 2
    Tonnen*! Allerdings: diese 3 Flugstunden zählen mit zu den 12
    Gesamtstunden....


    Bin auf Deine Antwort gespannt - GX
  • Also, wenn ich das noch richtig im Kopf habe (die Frage hatte ich auch schon mal. AlphaYankee hat es mir dann erklärt), ist das für die Mindeststunden folgendermaßen:
    Du musst Du mindestens 12 Stunden geflogen sein und einen Übungsflug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten gemacht haben. Dabei gibt es einen Knackpunkt (ich nehme mir mal hier die Freiheit und kürze ein wenig den Schachtelsatz des Gesetzes zur besseren Lesbarkeit): "In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer [...] auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein."

    Kann natürlich auch alles über die Prüfungsflugalternativregelung gemacht werden. Aber wie das da genau abläuft, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass die PPL-A nach JAR-FCL gemäß §5 LuftPersV unter die ausgelagerten Reglungen der JAR-FCL 1 deutsch fällt.
    JAR-FCL 1.245 (c) sagt meiner Meinung nach aus, dass man einen PPL-A SEP nur mit einmotorigen Landflugzeugen oder Reisemotorseglern verlängert werden kann.

  • @GX

    Bitte nicht PPL-N und PPL-A (also JAR FCL) in eine Schublade stecken.

    Der PPL-N und der SPL sind beides nationale Angelegenheiten bzw. Ländersache. Hier können die Stunden gegenseitig angerechnet werden. Ich hatte bei meiner Antwort aber bezüglich des PPL-A nach JAR FCL Regularien geantwortet.

    Stunden der SPL können demnach nicht auf den PPL-A (JAR FCL) angerechnet werden, weil der nationale SPL mit dem PPL-A (JAR FCL) ungefähr so viel zu tun hat, wie ein Alkoholiker mit einer Entzugsklinik.

    PPL-N Stunden mit UL Fliegen: JA
    PPL-A Stunden mit UL Fliegen: NEIN
  • Stimmt sukram,
    und den Übungsflug macht man in beiden "Klassen".
    1 x auf UL und 1 x auf PPL .... egal ob "N" oder "JAR"
    Gruß, DeSa
  • Hallo SPLer,PPLer JAR-FCLer ...usw.,

    leider wird in der Praxis ( meine Erfahrung mit RP Hessen ) UL -Flugzeit nicht auf
    JAR _FCL Motorflug oder MOSE angerechnet. Einzige Ausnahme. PPL-N also
    nationale Lizenz 2sitzig bis 750kg.
    Allerdings werden für die UL (SPL) Lizenz alle Motorflugzeiten geflogen auf Motorflug
    Motorsegler mit JAR oder PPLN voll angerechnet, es muß aber alle 2 jahre der
    Übungsflug (1 Std.) mit Lehrer geflogen werden.
    wird in der Zukunft bestimmt noch geändert ,...ob zum Vorteil der UL-fliegerei ??bleibt
    dann noch abzuwarten.
    Allgemein, finde ich persönlich, dass immernoch zu wenig geflogen wird um ausreichend
    Erfahrung zu haben. was sind schon 12 Stunden....gruß Reinhard.
  • Also meine Meinung ist, dass man nicht zu sehr auf die Flugstunden, sondern mehr auf die Anzahl der Flüge/Starts/Landungen achten sollte. 

    Ein kurzes Gedankenspiel (losgelöst von sämtlichen Vorschriften) von mir:
    Wer jede zweite Woche für einen 25min Lokalflug in die Luft geht (ca. 11Std./Jahr), ist nach meinem Empfinden besser im Training, als jemand, der man zwei Mal pro Jahr einen Strekenflug zu einem drei Stunden entfernten Flugplatz macht (ca. 12Std/Jahr).
    Was meinen die "alten Hasen"?

    PS: Meine "Trainingsstrategie" sieht so aus, dass ich möglichst regelmäßig im Cockpit sitze und sowohl Lokal- als auch Überlandflüge/Streckenflüge kombiniere.
  • Meine Meinung: Die Flugerfahrung zählt. Wer schon jahrelang fliegt und "regelsicher" ist, bleibt mit vergleichsweise weniger Flugstunden besser im Training als ein Anfänger.
    12 Flugstunden und 12 Landungen im Jahr sind aber definitiv zu wenig - egal wie man sich das einteilt. Da die Risken bei Start und Landung expotentiell höher sind als beim Geradeausfliegen, halte ich vorallem die 12 Landungen für problematisch.
    Ich zähle daher auf das Verantwortungsbewußtsein der Fluglehrer, die mögliche Wackelkanditaten erstmal zurück in die Schule schicken. Gruß GX


  • Sind das beim SPL nicht sogar nur 6h/Jahr (12h/24 Monate)?
  • Ja genau - in dieser Runde ging es aber primär um PPL.

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • d-eomm schrieb:
    @sukram: merci. Die 2000 kann man auf dem Weg zum JAR FCL ja auslassen. Deer FCL hat ja keine Gewichtsbeschränkung. CVFR auf der Katana reicht. Sonst halt die Klassenberechtigung...
    Ist das noch aktuell, dass man die 2000kg Berechtigung auslassen kann, wenn man PPL-N + CVFR absolviert hat?
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