was meinst Du mit internationaler Berechtigung? Kann man sich den PPL-N in USA anerkennen lassen? Ich bin am Überlegen noch CVFR dranzuhängen und dann den JAC FCL zu haben.
Viele Grüße
Christian
Das mit dem Mengenrabatt ist eine super Idee. Vielleicht könnte man da mal was einstielen :)
Du kannst in den USA den PPL-N nicht umschreiben, aber ähnlich wie das nun hier mit SPL > PPL-N ist mit geringeren Aufwand zur internationalen Lizenz machen.
LG
Wird auf keinen Fall anerkannt. Der PPL-N ist eine reine Ländersache und hat mir internationalen Regularien recht wenig zu tun. Es ist aber auch in D schrittweise möglich an den JAR FCL zu gelangen. Das funktioniert in der folgenden Reihenfolge:
- SPL - PPL-N - CR 2000 kg - CVFR
und fertig :)
Hallo zusammen, ich möchte euch nicht den Mut nehmen, aber Erleichterungen gibt es nach dem 01.05.2008 auch in Wolfenbüttel nicht mehr. Bei der Erweiterung SPL/PPL"N" gelten jetzt leider die gleichen Voraussetzungen wie beim Fußgänger. Gruß DeSa
Jap, ich muss diese Aussage leider bestätigen. Aber die Theorie ist ja nicht so wild...
@sukram: merci. Die 2000 kann man auf dem Weg zum JAR FCL ja auslassen. Deer FCL hat ja keine Gewichtsbeschränkung. CVFR auf der Katana reicht. Sonst halt die Klassenberechtigung... Ich denke, das mache ich im Winter. Nachteil: die Flugstunden UL sind nicht anrechenbar und im Moment fliege ich fast nur noch E-Klasse....
Gruß
Christian
Das mit den nicht anrechenbaren Stunden ist wirklich schade. Aber was solls.
Ich kann mir vorstellen, dass ich das ganze mache, sobald ich praktisch als SPL-FI unterwegs bin. Dann habe ich erstens in der Freizeit Zeit für den PPL und natürlich auch Geld für den PPL, denn als SPL-FI brauche ich meine SPL Stunden ja nicht mehr zahlen sondern bekomme sie vielmehr bezahlt ^^
Könnt ihr mich mal zurück auf die Spur bringen bitte: Erweiterung von SPL auf PPL-N Verstehe ich das richtig: Bislang gab es hier Erleichterungen (7 Stundenregel etc.) und jetzt gibt es keinerlei Erleichterungen ? Damit ist der PPL-N doch gestorben oder ? Zumal man mit der SPL ins Ausland darf mit dem PPL-N aber nur in D fliegt.Erweiterung von SPL auf PPL-A nach JAR-FCL Verstehe ich das richtig, dass die UL Stunden auf den ERWERB des Scheines nicht anrechenbar sind - aber: ist das neu? Inhaber des PPL-A: Angenommen man hat den PPL-A erworben: sind die auf einem UL geflogenen Stunden auf den PPL-A nach JAR-FCL in Bezug auf die Mindestflugstunden (Regel s.u.) weiterhin anrechenbar ? (Regel: Innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung sind 12 Flugstunden und 12 Landungen nachzuweisen; sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer der mindestens 1 Stunde dauern muss.)TKS GX
von SPL auf PPL-N Die Erleichterungen bezogen sich lediglich auf die Theorie. Früher war es als SPL Inhaber möglich in Niedersachsen nur 2 Theoriefächer nachholen zu müssen. Jetzt müssen, wie in jedem anderen Bundesland auch, alle Theoriefächer unterrichtet und geprüft werden. Bei den Flugstunden sind es nach wie vor 7 Stück.
von SPL auf PPL-A doch in gewissem Maße schon. Es ging jedoch darum die Flugstunden zum scheinerhalt anrechnen zu lassen. Das ist nicht möglich. Bei der Ausbildung zum PPL-A kann man sich als SPL Inhaber 10% seiner Stunden, maximal 10, auf die PPL-A Ausbildung anrechnen lassen. Das heißt, dass Du mit 100 Stunden TT SPL in einer PPL-A Ausbildung 10 Stunden weniger fliegen musst und die Ausbildung quasi verkürzen kannst.