triple-delta schrieb:
Da stehen die zukünftigen Vorschriften drin, wenn sie denn so beschlossen werden.
Ganz abgesehen davon, dass sich die Entwürfe der EASA in vieler Hinsicht bisher meistens als "Muster ohne besonderen Wert" erwiesen haben, wären hierbei sowieso keine Flugzeiten auf ULs, gleich welcher Kategorie auch immer, anrechenbar.
Michael
FlyingDentist schrieb:Warum? Wenn der LAPL Basis der "kleinste" Echoschein ist und Erfahrung als PIC angerechnet wird, dann bleibt ja nur Segelflug oder UL übrig. Da es nicht explizit ausgeschlossen wird, sollte es möglich sein.triple-delta schrieb:
Da stehen die zukünftigen Vorschriften drin, wenn sie denn so beschlossen werden.Ganz abgesehen davon, dass sich die Entwürfe der EASA in vieler Hinsicht bisher meistens als "Muster ohne besonderen Wert" erwiesen haben, wären hierbei sowieso keine Flugzeiten auf ULs, gleich welcher Kategorie auch immer, anrechenbar.
Michael
Auf die neue GOZ (= Gebührenordnung für Zahnärzte - für Privatpatienten bzw. Nicht-Kassenleistungen) warten wir nun über 23 Jahre und haben sie immer noch nicht. Die darin gesetzlich festgeschriebenen Gebühren sollen tatsächlich um 6% erhöht werden! Wie hoch war allein die Gesamt-Inflationsrate in den letzten 23 Jahren? Was kostete z.B. der Liter Sprit vor 23 Jahren - etwa 6% (5,66%) weniger als heute???
Entschuldigung aber Du hast die GOZ erwähnt!
Michael
triple-delta schrieb:
Warum? Wenn der LAPL Basis der "kleinste" Echoschein ist und Erfahrung als PIC angerechnet wird, dann bleibt ja nur Segelflug oder UL übrig.
Segelflug könnte sein, denn der ist, weil die Schnarchnasen vom DAeC, wie so oft mal wieder gepennt haben, unter den Machtbereich der EASA gefallen. Die UL-Administration bleibt aber (vorerst) in nationaler Verwaltung. "Nationale" Flugzeiten werden aber von der EASA nicht anerkannt werden.
Für die Segelflieger ist das zumindest in dieser Hinsicht eine Verbesserung.
Michael
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