hallo flieger, nach tastsächlich stundenlanger suche im web nun doch die frage in die runde: wie lange ist man tatsächlich für eine ppl-ausbildung nach führerscheinentzug wegen trunkenheit am steuer gesperrt? fakten: 1,48 promille, kein unfall oder ähnliches, keine mpu, 9 monate fußgänger, ersttäter. der eintrag im vzr steht gem. gesetz 10 jahre, allerdings soll er nach 5 jahren nicht mehr für die beurteilung etc. herangezogen werden können, mit ausnahme von führerscheinangelegenheiten. tja, gilt das nun auch für die luftfahrt-"führerscheinangelegenheiten", oder nicht, also 5 oder 10 jahre sperre für ppl ? danke und gruß ins forum, bin neu angemeldet, lese aber schon eine weile. jens
Hallo Jens,
gesperrt wird man gar nicht ...
... wenn man eine JAR-PPL nicht beim LBA in Deutschland, sondern bei einer anderen Behörde beantragt, z.B. CAA in England.
Einfach bei einer deutschsprechenden Flugschule mit englischen Prüfern anmelden. Brauchst dann auch keine ZÜP und keinen Language Proficiency Test, den Quatsch gibt es nur in Deutschland.
Die Lizenz ist wie eine deutsche Jar-Lizenz gültig.
Viele Grüße Jens
moin jens, wie ist das dann mit dem flieger, wenn ich das recht verstanden habe, muß der flieger bei einer us-lizenz auch in us angemeldet sein? gilt das dann auch z.b. mit der uk-lizenz? wenn ich ehrlich bin, hoffe ich sogar ein wenig auf die eu, eigentlich kann es nur besser werden als es momentan in de ist. ich meine, wenn ich im netzt lese, daß jemand seine lizenz zurückschicken soll, weil er punkte in flensburg bekommen hat...?! in meine firma kommen vertreter, die fahren 80tkm p.a., eigentlich unmöglich, keine punkte zu kassieren. gruß
Bei der Erstaustellung einer JAR-Lizenz, z.B. Neuerwerb oder Umschulung von PPL-N, kann man sich die ausstellende Behörde noch aussuchen, später kann man die Behörde nur wechseln, wenn man in dem Land wohnt oder arbeitet.
Ich hab aus Protest gegen den deutschen Bevormundungs- und Regulierungswahn ganz bewusst meine Lizenz bei einer englisch/deutschen Flugschule in Spanien(www.fly-in-spain.de) JAR-PPL-A gemacht, bei der CAA in UK registriert und fliege damit in Deutschland D-EXXX registrierte Flugzeuge. In Deutschland habe ich letztes Jahr noch die Nachtflugberechtigung und Kunstflugberechtigung gemacht. Für das Motorsegler-Rating(TMG) musste ich allerdings nach Österreich, da es in Deutschland keine nach JAR registrierte FLugschule (FTO) gibt, die auf Motorsegler ausbildet. Aber Zell am See war auch schön und die Alpeneinweisung inclusive. Alle Lizenzerweiterungen, außer Kunstflug, wurden von der CAA anstandslos in die Lizenz eingetragen, nachdem ich die Ausbildungs- und Prüfungsnachweise hingeschickt hatte.
Auch ich bin Vielfahrer, jetzt eher Vieleflieger, und komme aufgrund der Wegelagerung in Deutschland nicht ohne Punkte durch. Ich kann nur allen raten, die Lizenz auszuflaggen.
Viele Grüße Jens
hi, ich habe mal die seite fly-in-spain besucht, das mit der uk-lizenz ist wirklich interessant. wie sind die bestimmungen dabei hinsichtlich der verlängerungen? gibt es in de ähnliche flugschulen? danke&gruß jens
Hallo,
das Rating kann aller 2 Jahre jeder Fluglehrer eines JAA-Landes verlängern. Man sollte aber nach 4 Jahren ein Wochenende wieder in Spanien einplanen und dort das Rating verlängern, da man dann auch wieder gleich "language proficency: english" in die Lizenz eingetragen bekommt.
In Deutschland kenne ich keine Flugschule, die auch bei der CAA UK zugelassen ist. In USA gibt es einige. Da kann man gleichzeitig nach JAR und FAA ausgebildet werden.
In Deutschland hat man auch das Problem mit dem Wetter, in Spanien konnte immer geflogen werden, so dass ich mit Wochenendtrips die Flugschule in einem halben Jahr gemacht habe. Auch dank Ryanair, die für 60.- Euro nach ca. 3h Flug direkt in Jerez landen.