sukram schrieb:Das hast Du schon mehrfach gesagt, allerdings musst Du nicht alle Ausbildungspunkte _ausbilden_ (vorführen, nachmachen, wiederholen), sondern Du musst alle Ausbildungspunkte _durchgehen_ (zeig mal, geht/geht nicht, check/not check). Daher sagen DULV und DAeC auch durchaus erfolgreich, dass 1,5h das Mindestmass ist, da durchführbar.
Vorgeschrieben ist, als Umschüler jeden (!) Ausbildungsschritt der Ausbildung zu durchlaufen. Meines Erachtens nach in unter fünf Flugstunden kaum machbar.
sukram schrieb:Nun, auch dafür gibt es jede Menge Beispiele, da einige Vercharterer das vernünftigerweise nicht an Stunden auf Mustern, sondern an Kompetenzen auf Klassen und Klassenähnlichen festmachen.
Darüber hinaus möchte ich gern sehen, welcher Vercharterer Dir sein UL verchartert, wenn Du genau eine Flugstunde auf UL nachweisen kannst. Da muss man schon gut einen am Helm haben...
Selbst die Behördensicht akzeptiert schliesslich die klassenübergreifende Übertragbarkeit von TMG zu UL zu SEP zu MEP vorwärts _und_ rückwärts.
Keine Frage, nur weil jemand vom Fussgänger kommend gerade mal eben seit fünf Tagen den LAPL hat ohne jegliche grosse fliegerische Erfahrung und dann auf einer B850 eingewiesen wird, dann wird das nix in 1,5h.
Aber es gibt auch genug Beispiele von Leuten mit sonstwieviel Stunden, wo einfach in unter einer Stunde demonstriert ist, dass sie ihre Kompetenzen aus anderen Flugzeugen locker auf ein High-Performance UL übertragen können.
Wenn Du das nachvollziehen möchtest, könnte ich Dir gerne mal ein paar Ausbildungsbeispiele vorführen, musst nur vorbeikommen.
Aber das ist alles die gleiche fruchtlose Diskussion wie in den 80ern und 90ern, als noch jede Menge Leute meinten, auf so einem modernen Kunststoffsegelflugzeug wie einer ASK21 könne man keine Grundausbildung machen oder heute die Meinung, man könne nicht auf einem Spornradflugzeug ausbilden, weil das viel zu schwierig ist.
Aber jeder wie er mag.
Steffen_E schrieb:
Wenn man fertig ausgebildet ist, wird zur Prüfungsanmeldung geprüft, ob Du genügend Stunden hast.
30 Mindeststunden sind gefordert. Wenn ich nun als Pappdrachenflieger mit 100 Stunden in der Schule aufschlage, muss ich wie viele von diesen 30 Stunden mindestens abfliegen?
Steffen_E schrieb:Kein Vercharterer, da noch alle Tassen im Schrank hat, wird dir zum Beispiel eine WT9 oder CT ohne vorherige gründliche Einweisung verchartern wenn du keine Erfahrung auf dem spezifischem Muster hast…
Nun, auch dafür gibt es jede Menge Beispiele, da einige Vercharterer das vernünftigerweise nicht an Stunden auf Mustern, sondern an Kompetenzen auf Klassen und Klassenähnlichen festmachen.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Sorry, aber wenn der Kandidat jede Menge Erfahrung auf äquivalentem Gerät hat UND bei einer simplen längeren Platzrunde zeigt, wie er das kann, braucht es auch nicht mehr.
Kein Vercharterer, da noch alle Tassen im Schrank hat, wird dir zum Beispiel eine WT9 oder CT ohne vorherige gründliche Einweisung verchartern wenn du keine Erfahrung auf dem spezifischem Muster hast…
Woher nimmst Du die Arroganz, dass Leute, die RVx, Lancair und solche Geräte fliegen, eine WT9 oder eine CT nicht längst aus dem Ärmel werfen und wo der Flug damit nur eine Bestätigung ist, dass sie das können und eigentlich die Bezeichnung Einweisung nicht wert ist?
Und woher nimmst du die Arroganz das Leuten abzusprechen, die seit zig Jahren Fluglehrer auf solchen Geräten sind und das besser beurteilen können als Du?
Und wie kommst Du auf die unverschämte Idee zu behaupten, dass Leute, die das seit zig jahren erfolgreich so praktizieren nicht alle Tassen im Schrank haben?
Chris_EDNC schrieb:Lies lieber selber nach, ist doch definiert und mir glaubst Du ja doch nicht.
30 Mindeststunden sind gefordert. Wenn ich nun als Pappdrachenflieger mit 100 Stunden in der Schule aufschlage, muss ich wie viele von diesen 30 Stunden mindestens abfliegen?
Ohh man, es geht schonwieder los… 😂😂
Vergiss es, du hast Recht.
Chris
na wenn Du Deine Frechheiten so einfach abtust, gerne weiter so. Mach ruhig...
carpenoctem schrieb:Ohne auf diesen Pfosten oben weiter einzugehen hier mal meine Meinung zum Thema:
Bisher höre ich halt meistens: Wenn Du es Dir leisten kannst, mach einfach LAPL (A). Aber wozu das, wenn ich schon jetzt überlege, ob und wie ich Diese aufrecht erhalte?
Was ich sagen will: Du weisst nicht, was das Leben für dich bereithält. Kannst du garnicht wissen, weiss niemand. Aber eines ist klar: EIn PPL oder LAPL ist ein deutlich mächtigerer Schein (egal ob abgelaufen oder nicht übrigens!). Mag sein, dass du ihn nie brauchen wirst, aber was, wenn doch? Auf die Gnade der Anrechnung von ein paar Flugstunden hoffen? Oder wenn es nur wie bei mir plötzlich wegen irgendwas darum geht, ob du den Schein _jetzt_ hast?
Nein, ich empfehle den UL-Schein nicht.
Wie oben von @MtCenis schon geschrieben: Du fragst hier in einem UL-Forum, natürlich bekommst du mehrheitlich entspr. Antworten. Zur umfassenderen Meinungsbildung stelle dieselbe Frage doch mal im PuF-Forum. Erzähle uns dann hier von den dortigen Reaktionen.... ;))
Viel Glück bei der Entscheidungsfindung.
Chris
lucabert schrieb:Sachdienliches bitte! Beispiele für diese Behauptung!
Und dass E-Maschine überall gleich fliegen ist leider nur eine schöne Theorie
lucabert schrieb:Gewiss, es gibt einige Ländern, bei dem du eine Einfluggenehmigung für den UL benötigt, aber die meistens Ländern, zumindest in Europa, kannst du ohne Weiteres fliegen.
Und deshalb gitb es diesen 46-Seitigen Guide hier, wie man in welche Länder in Europa fliegen kann, und welche Genehmigungen man braucht?
https://emf.aero/wp-content/uploads/2024/05/MLA_flying_in_Europe-02-05-2024.pdf
Und dass E-Maschine überall gleich fliegen ist leider nur eine schöne Theorie. Versuch mal in anderen Ländern zu fliegen und du wirst sehen, dass es nicht so ist. Und dass UL meistens (mit Ausnahme von Italien und seine "UL Basico") genau so wie die E-Maschinen fliegen.
Mit E-Klasse kannst Du halt europaweit fliegen, ohne Ausnahmegenehmigugnen, Gastflugberechtigungen oder spezielle Restriktionen.
Und wir verrennen uns hier wieder in eine dogmatische Pro-Contra Diskussion. Mir geht es einfach darum, dass das grenzüberschreitende Fliegen ein Punkt ist, den ein Fußgänger bzw. Autofahrer gar nicht als Gesichtspunkt sieht, und dass das bei UL nicht einfach grundsätzlich gegeben ist. Kann ja sein, dass er nur in Deutschland fliegen will, oder nur in Länder wo man (für sein angestrebtes Flugmuster) keine Genehmigung braucht oder er kein Problem mit vorab geplantem Papierkram hat. Aber man sollte ihn vielleicht sinnvoller Weise drauf hin weisen, dass das ein Problem sein kann.Ähnliches beim internationalen Fliegen. Mit einer PPL kann man international fliegen, mit einer SPL ist außerhalb Europas weitestgehend Schluss. Stichwort z.B. in den USA günstig eine C172 chartern.
Was ich noch in den Raum werfen möchte: Zumindest bei mir damals war die PPL-Ausbildung qualitativ deutlich besser und umfassender, als eine UL-Ausbildung. Keine Ahnung wie das heute so ist, aber es würde mich nicht wundern, wenn das weiterhin im Schnitt zutrifft.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Der Unterschied scheint noch deutlich größer geworden zu sein ... ;-).
Was ich noch in den Raum werfen möchte: Zumindest bei mir damals war die PPL-Ausbildung qualitativ deutlich besser und umfassender, als eine UL-Ausbildung. Keine Ahnung wie das heute so ist, aber es würde mich nicht wundern, wenn das weiterhin im Schnitt zutrifft.
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