Die ulForum Funkfrequenz

Forum - Vorschläge & Ideen
  • Moin,

    kein Glück bei AIS-C. Während sich der Ansprechpartner gestern erinnerte, dass das Thema bei der DfS schon mal diskutiert wurde - den Ausgang kannte er leider nicht -, musste der heutige Berater passen. Er stimmte zu, dass die Frage bei der Bundesnetzagentur richtig adressiert sei. Also warten wir doch mal ab, ob Heikos Anfrage fruchtet.

    Gruß
    ColaBear
  • Vielen Dank für die vielen tollen Beiträge - das meine ich ernst - denn ich habe wieder etwas gelernt.

    Ich würde jetzt gerne eine erste vorsichtige Zusammenfassung wagen:

    Wer ein anderes UL in der Luft kontaktieren möchte, kann es mal mit der Frequenz 123,45 Mhz versuchen.
    Wenn der andere Fliegerkollege dieses Forum und diesen Thread kennt, wird er vielleicht ebenfalls auf die Frequenz 123,45 rasten ....und schon wäre eine nette, selbstverständlich in Bezug auf die fliegerische Sicherheit focussierte, Konversation möglich.
    Beide Piloten risikieren in diesem Fall weder am nächsten Flugplatz verhaftet zu werden noch ihre Lizenz zu verlieren.

    Habe ich das so korrekt wiedergegeben ? Gruß GX (Bernd)

    PS: Ich trage noch die Idee mit mir herum, sukram als Betreiber dieses Forums vorzuschlagen, die 123,45 auf die ulForum Homepage zu pinnen (so wie es die Radiosender machen) - das kann ich aber wohl getrost vergessen nehme ich an - zu gefährlich!?
  • Ein langjähriger DFS Mitarbeiter meint: ICAO hat die Frequenzen geregelt. Jedes Land kann nationale Abweichungen definieren. Da ihn Deutschland die 123,45 nicht anders vergeben oder blockiert wurde, sei sie demnach gültig. Das ist seine Definition. Er will sich aber um eine offizielle Stellungnahme per Mail kümmern.
    Wenn es dann noch eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur gibt, dann kann man vergleichen.
    Gibt es die gleichen Antworten, dann können wir uns zufrieden zurück lehnen.

    Wenn nicht, dann weiter recherchieren.......

    P.S. Grundsätzlich meinte er zu den Aufgaben der Netzagentur: Die seien für die Vergabe der Frequenzen zuständig. Bestimmte Frequenzen seien für den Flugfunk vergeben. In diesem Band würde dann die DFS zuständig sein und bestimmten Nutzungen zuordnen......

  • guten morsche

    also die Anfrage bei der Bundesnetzagentur ergab folgendes Ergebniss
    eine spezielle Frequenz gibt es nicht.Nun hab ich aber mal in meinem schlauen Buch nachgeschaut, und da  ist die 122,80 als board to board Frequenz benannt.

    p.s nun ist die Verwirrung perfekt
     
    Gruss
    Heiko
  • Sehe ich das richtig?
    Wir haben zwar keine klare Regelung, aber die ist peinlichst genau einzuhalten...
    Hmmm. Woher kommt mir das bekannt vor?
  • DAL4 schrieb:
    Sehe ich das richtig?
    Wir haben zwar keine klare Regelung, aber die ist peinlichst genau einzuhalten...
    Hmmm. Woher kommt mir das bekannt vor?
    Rrrrrichtichh! Da muß man ganz genau drauf achten, das kann ich bestätigen. Vor kurzem bin ich mit einem Kollegen mit zwei UL von Oerlinghausen nach Husum unterwegs gewesen. Wir haben die 122800 als Bord Bord gewählt, weil ich der Meinung war: Vorne Brummt es, also muß es sich bei mir um ein Motorflieger handeln, in dem ich da gerade sitze. Da mein Kollege der gleichen Auffassung war haben wir das also gemacht. Die Sichten waren gut, nein prima, tolle Wolken, eher was zum Segelfliegen. Bin halt auch einer, da kriegt man nen Blick für sowas. Naja, auf der Frequenz war soweit nicht viel los, außer: Ein paar überpowerte Belgier, die irgend was an der Sendeendstufe gemacht haben müssen uuuund: Segelflieger!! Jaja, da waren nur Segelflieger drauf. Ich hab erst gar nicht gemerkt, dass die ja was    e i g e n t l i c h     VERBOTENES tun! Schien mir ganz normal, bis ich jetzt hier diese Diskussion entdeckt habe. Gar nicht so unwichtig diese Frage, was denn nu richtig ist, oder?

    Tststs, macht Euch nicht ganz so viele Gedanken um sowas. Da ist keiner der Euch verhaftet, wenn ihr mal ne Positionsmeldung auf einer Frequenz durchgebt, die möglicherweise nur für Motorflieger und nicht für UL zugelassen ist, wobei selbst das nicht ganz klar ist. Die Segelflieger waren jedenfalls völlig entspannt unterwegs. Haben sich einen vom Wetter und Steigen erzählt, Namen gingen durch den Äther, Kennzeichen auch. War gar nicht so schlimm, weil, da war sonst keiner.... außer die Belgier natürlich, aber das ist ein anderes Thema.



    Greets!
  • Die DFS hat wie folgt geantwortet:

    “....das von Ihnen erwähnte NFL 135/02 hat nach wie vor Gültigkeit. Die Zuständigkeit der DFS zur Bekanntmachung über die Festlegung der Funkfrequenzen, die nicht von der DFS betrieben werden, ist im Jahr 2009 an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung übergegangen. Gegenwärtig wird das NFL 135/02 von dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung überarbeitet. Die von Ihnen genannte air-to-air Frequenz wird u.E. nur in sogenannten "remote areas" verwendet, z.B. über dem Atlantik oder Afrika. Im deutschen Bundesgebiet kann die Frequenz 120.975 MHz verwendet werden.

    Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, möchten wir Sie bitten, sich an das

    Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
    Robert-Bosch-Straße 28
    63225 Langen “

    Ich lese daraus:
    1. Bundesnetzagentur ist aussen vor
    2. Die DFS auch für alle Frequenzen, die sie selbst nicht betreibt, also auch air-to-air
    3. “remote areas” sind für mich nicht nur die Wüste, der Busch oder der Ocean, sondern alle Gegenden wo ich ohne Kontakt zu einer ATC-Frequenz bin. Das kann auch in D-Land sein. Die DFS sagt dazu auch nur u.E.
    4. In wie weit die 120,975 MHz für alle gilt, das ist nicht genau zu erkennen und ob es nur ein “kann” ist auch nicht.

    Ich habe jetzt mal angefangen zu mailen und werde das Bundesaufsichtsamt kontaktieren.
  • Eine Frage fürs Praktische: ..gibt es die Möglichkeit verschiedene Frequenzen standardmässig (quasi im Hintergrund) zu rasten, so dass man immer hört wenn dort gefunkt wird. Wieviele Frequenzen lassen sich fest einstellen ? Bin ziemlich sicher dass das bei einigen Funkgeräten mit mindstens 2 Frequenzen (z.B. Platz + FIS) geht. Geht das auch mit 5 Frequenzen - wenn ja welches Geräte leisten das - und zu welchen Kosten ?  Jedenfalls könnte man dann ja alle möglichen Quasselfrequenzen fest im Hintergrund rastern.
  • Flugzeug schrieb:
    Eine Frage fürs Praktische: ..gibt es die Möglichkeit verschiedene Frequenzen standardmässig (quasi im Hintergrund) zu rasten, so dass man immer hört wenn dort gefunkt wird. Wieviele Frequenzen lassen sich fest einstellen ? Bin ziemlich sicher dass das bei einigen Funkgeräten mit mindstens 2 Frequenzen (z.B. Platz + FIS) geht. Geht das auch mit 5 Frequenzen - wenn ja welches Geräte leisten das - und zu welchen Kosten ? Jedenfalls könnte man dann ja alle möglichen Quasselfrequenzen fest im Hintergrund rastern.
    Wenn Du eine Aufschaltanlage hast, dann kannst Du je nach deren Ausführung COM1,COM2,COM3... hören, wenn das vollwertige Funkgeräte sind. Wenn Du ein Funkgerät mit einer zweiten Frequenz hast, dann ist zweite aktuell nicht genutzte meistens nur eine stand-by Frequenz, gedacht für den schnellen Wechsel.

    Handfunken haben meistens die Möglichkeit, selbst programmierte Frequenzen permanent zu scannen. Der Durchlauf hält auf der, wo eine Modulation ist. Halte ich aber für die praktische Anwendung nicht für sinnvoll.
  • Das Bundesaufsichtsamt hat geantwortet. Die wichtigsten Auszüge:

    zu 1.)NfL I 135/02 wurde bisher nicht außer Kraft gesetzt und ist weiterhin gültig. Allerdings repräsentiert sie im Absatz 1 den Stand vom März 2002. Zwischenzeitliche Änderungen einzelner Standorte bzw. Frequenzen sind demnach nicht enthalten. Einzeländerungen seit 03/2002 wurden und werden in aktuellen NfL bekannt gemacht.Die im Absatz 2 ff getroffenen Festlegungen für bestimmte Zwecke gelten weiterhin und werden vom Frequenzmanagement des BAF auch so gehandhabt.Das BAF plant die Veröffentlichung einer aktualisierten Version noch im Jahr 2010.

    zu 2.)Die Frequenz 122,800 MHz ist weiterhin ausschließlich für den air-to-air Betrieb im Motorflug bestimmt. In begründeten Ausnahmefällen müssen Abweichungen davon im Einzelfall geprüft werden.

    zu 3.)Alle genannten Frequenzen für Hängegleiter-, Gleitflugzeug- und Ultraleichtflugzeugbetrieb, Segelflugbetrieb, Freiballonsport und Fallschirmsprungbetrieb sind ausschließlich für die Kommunikation zwischen Boden- und Luftfunkstellen bestimmt. Sowohl Boden-Boden- als auch Luft-Luft-Kommunikation ist unzulässig.

    zu 4.)Die Luft-Luft-Kommunikation auf der Frequenz 123,450 MHz ist nur über abgelegenen Landregionen oder über den Ozeanen außerhalb der Reichweite von VHF - Bodenfunkstellen und nur zum Austausch von notwendigen Betriebsmeldungen zulässig.Bem: Die Definition von "abgelegenen Landregionen" trifft m. E. auf Deutschland nicht zu. Ausnahmen sind einzelfallabhängig.
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